Moin Ihr Lieben, Da muß ich doch tatsächlich mal Euch Fragen: Soll ich oder soll ich nicht? Hintergrund: Ich habe ein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt gestellt da sich meine Situation sehr stark verschlechtert hat, so glaubte ich es. Ich habe damals ein GdB von 50 erhalten mit dem Kennzeiche "G". Nun kam das Schreiben vom Amt : und die Lehnen eine Verschlechterung ab, für Hamburg eigentlich Normal. Nur die Begründung ist mir Rätselhaft?. In der Genehmigung vor dem Sozialgericht wurde mir die Rheumatischne Erkrankungen anerkannt: Morbus Bechterew und Psoriasis Arthrithis. In der Begründung von Heute steht aber: Eine rheumatische Erkrankung wird ärztlicherseits nicht bestätigt. Noch im Entlassungsbericht vom AK Eilbek steht das ich MB habe und auch PSA und zwei Bandscheibenvorfälle sowie diverse Arthrosen und Osteopenie sowie Spreizfüße. Der damalige Bescheid bleibt aber erhalten! Soll ich Widerspruch einlegen? LG Michael
Leg erstmal Widerspruch ein und laß Dir dann mitteilen, welche Befunde überhaupt vorliegen und welche Ärzte befragt wurden.
hallo michael, da würde ich auf alle fälle widerspruch einlegen. wenn du einen bericht vorliegen hast von deinem doc, in dem deine diagnosen bestätigt sind, dann füge den am besten gleich noch mal bei, damit die gleich sehen, wie grotesk das ist. mir ist es allerdings auch etwas ähnlich ergangen. ich habe nur 40% und hatte einen verschlimmerungsantrag gestellt. meine ursprüngliche diagnose ra war bestätigt. es kamen ja dann noch diverse verdachtsdiagnosen (morbus wegener, polychondritis oder kollagenose). da aber keine dieser diagnosen bestätigt war, (obwohl ja einer der 3 wahrscheinlich schon zutrifft) wurde mein antrag abgelehnt. fürmich ist es im moment aber nicht so schlimm, da ich ja eh eu-rente beziehe. also dran bleiben und kämpfen. liebe grüße christi
Hallo Michael, wenn es der erste Widerspruch ist, würde ich den auf jeden Fall einlegen. Und wie Tennismieze gesagt hat, lass dir die BErichtre, die ihrem Entscheid zugrunde liegen, schicken. Die Aussage, dass keine rheumatische Erkrnaung vorliegt, kannst du doch leicht mit den Berichten widerlegen. die müssten doch beim VErsorgungsamt vorliegen?
Hallo Michael, auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Bleib am Ball und hartnäckig. Lieben Gruss von Leni
wenn du mitglied in einem sozialverband bist, bezieh die auf jedenfall in den widerspruch ein. derzeit werden anscheinend alle anträge abgelehnt, egal ob reha , gdb oder eu-rente. irgendwo muss das geld fürs abwracken ja her kommen.
jaaaaaaaaaaaaaaa hallo michael!! natürlich sofort widerspruch einlegen... und genau deine probleme schildern. zb, dass du wegen deiner krankheiten *das und jenes* nicht mehr oder nur eingeschränkt machen kannst. ich habe auch in dem versorgungsamt angerufen und mit der sachbearbeiterin geredet. was mich allerdings irritiert..... **Eine rheumatische Erkrankung wird ärztlicherseits nicht bestätigt** hat irgendein doc eventuell solches ausgesagt?? fordere unbedingt alle berichte an, bzw die kopien, besonders diese aussage. vielleicht steht nur irgendwo *seronegativ* und darauf stürzt sich ein sachbearbeiter. nur nicht klein beigeben... und wenn es geht den vdk miteinbeziehen. gruss kathy