Moin Ihr Lieben, ich hatte Gestern mal beim Sozialgericht angerufen und gefragt ob es schon einen Termin zur Anhörung gibt. Antwort: Das kann noch dauern, vor Ende des Jahres brauche ich nicht mit einen Termin rechnen. Das ist der Hammer! Mein Rentenantrag ist vom 03.01.2007! Die Klage vorm Gericht ist am 28.03.2008 eingegangen. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist laut VDK nicht möglich. Das heißt weiter warten und mit dem vielen Geld von Hartz IV weiter Leben, sofern das überhaupt Möglich ist. LG Michael
Letztens kam eine Reportage über das Sozialgericht Berlin. Der Richter hat sich lautstark über die Politik beschwert und vorallem über die Auslegung und Bearbeitung der Hartz IV-Anträge. Über 70% der anhängigen Klagen beim Sozialgericht (wegen Hartz IV) sind eigentlich nur unzureichend von den Arbeitsämtern bearbeitet worden und wären bei sorgfältiger Arbeit nie ein Thema fürs Sozialgericht. Und wegen dieser Misere bleiben Klagen auf Feststellung der Behinderung u.ä. auf der Strecke und haben inzwischen eine Bearbeittungszeit bis zu 3 Jahren! Für Behinderte eigentlich unzumutbar, sie sind auf das gerechte und schnelle Urteil in den meisten Fällen angewiesen. Ich drücke Dir die Daumen, daß Du nicht 3 Jahre warten mußt, obwohl es ja fast schon erreicht ist. Noch 11 Monate, dann sind es ja 3 Jahre. Viel Kraft und alles Gute! Heike PS. Meine Klage ist noch taufrisch! Wir haben im Februar 09 Klage erhoben, eine Klageschrift ist noch in Arbeit. Werde wahrscheinlich auch lange warten müssen.
hallo mwoebke, da habe ich aber Glück gehabt. Klage eingereicht im April 08, dann wurden alle Ärzte angeschrieben und um Befundung gebeten.Mein Arbeitgeber wurde angeschrieben und leider hat einer meiner Docs erst am letzten Tag der Befundungsabgebung geantwortet, also erst nach 3 Monaten, aber dann gings ganz zügig innerhalb 3 Wochen über die Bühne. Bei mir ist aber auch ein anderes Gericht zuständig,ich bin aus NRW. Drücke Dir die Daumen das es schneller geht.Das zermürbt ja richtig. Alles Gute Gruß
Hallo Anbar, Du schreibst, daß auch Dein Arbeitgeber angeschrieben wurde bezüglich der Klage. Mit welchem Grund denn? Mir wäre das nicht recht, wenn mein Arbeitgeber von der Klage weiß. Es soll doch nur das Resultat zählen, das heißt, wenn ich dann einen Ausweis habe, bekommt er nur eine Kopie des Ausweises, nicht die Diagnosen oder so. Na, mal sehen, bis jetzt wurde ja noch nicht nach meinem Arbeitgeber gefragt. LG, Heike
hallo Heike hier ging es nicht um einen Gbd sondern um einen Rentenantrag,den Michael in 2007 gestellt hat. Bei dem Schwerbehindertenantrag bzw. Klage wird der Arbeitgeber natürlich nicht angeschrieben. Schönen Sonntag noch Gruß
Hallo Anbar, Mensch, da habe ich wiedermal nicht richtig gelesen, das ändert die Sachlage natürlich! Danke für den Hinweis. Und Dir, lieber Michael wünsche ich eine baldige positive Entscheidung vor Gericht! LG, Heike