Rheuma und Führerschein

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von LaSka, 15. März 2009.

  1. LaSka

    LaSka Neues Mitglied

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    Hallo leutz *g

    Und zwar habe ich folgende frage an euch bzw vieleicht hat der eine oder andere einen Tipp für mich. Es geht darum das ich zur Zeit meinen Führerschein mache und gerne wissen würde ob es irgendwelche zuschüsse hilfen oder so giebt ob ich was wegen versicherung beachten muss usw was vieleicht noch wichtig für mich ist ich bin im besitz eines schwerbehinderten ausweis zu 50 % mit den Merkzeichen G und zusätzlich den Streckenplan und Werdmarke aja welche Rheuma art ich habe verrate ich euch auch natürlich noch Poly junvenile chronische arhritis und bin fast 24 Jahre alt und beginne mein F-schein zu vollen prozenten so ich bin dann mal gespannt was ihr mir so raten werdet....

    liebe grüsse die Laska
     
  2. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Hilfen

    Hallo LaSka,

    so richtig ist mir jetzt nicht klar, was Du eigentlich wissen willst. Also, finanzielle Vergünstigungen aufgrund eines Schwerbehindertenausweises gibt es meines Wissens beim Führerscheinerwerb nicht.

    Wenn Du im Ausweis das Kennzeichen "G" hast, bekommst Du dann u.U. eine Kfz-Steuerermäßigung, sofern das Fahrzeug, welches Du fährst, auf Dich zugelassen ist. Aber es gibt, glaube ich, nur eines von beiden - entweder die Ermäßigung der Kfz-Steuer oder die Wertmarke.

    Falls Du jedoch irgendwelche Behinderungen hast, die das Fahren wesentlich beeinträchtigen, hättest Du das von vornherein mit angeben müssen. Aber das weißt Du sicher selbst.

    Viel Erfolg bei Deinem Führerschein.

    lg
    Susanne
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Führerschein

    Hi,

    also ein Führerschein ist generell gesehen ein persönliches Hobby. Insoweit gibt es keinerlei Vergünstigungen irgendwelcher Art, es sei denn, man ist im Arbeitsprozess und könnte nachweislich nur Arbeit finden oder zur Arbeit kommen, wenn man beides hat: Führerschein und Auto. Das sind aber Gesetzgrundlagen, die auf dich keinesfalls zutreffen.

    Steuerermäßigungen sind generell ab 50 % bei der ESt absetzbar mit einem sog. Festbetrag.

    Wenn jemand körperlich behindert ist und z.B. HartzIV oder so bezieht, er für sein Fahrzeug dafür einen Umbau braucht, kann das wiederum auch beantragt werden, wobei die Gesetzesvorlagen eindeutig sein müssen.

    Generell gesehen für dich: viel Glück für den Pappedeckel und allzeit gute Fahrt.

    Pumpkin
     
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