post vom versorgungsamt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von queenkiss01, 15. März 2009.

  1. queenkiss01

    queenkiss01 Neues Mitglied

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    Habe gestern post vom versorgungsamt bekommen - zwar ist dort eine 30 % ige behinderung festgestellt -a ber was mache ich denn nun ?
    Den erhofften Kündigungsschutz bekomme ich nun erstmal nicht - denn den gibt es ja erst ab 50 % .

    Da ich aber RA habe ( besonders in der re hand , die bei belastung auch noch dick wird - und das bei leichter tätigkeit - also ne schraube eindrehen ist schon fast unmöglich oder auch mit der handschreiben )

    Ok ich bin wegen RA erst seit NOV in Behandlung - das aber nur weil man zu lange für eine vernünftige diagnose brauchte.

    DA meine firma zumacht und wir alle in eine aufanggesellschaft müssen ( mitte des jahres , spätestens ende des jahres ) ist das nicht so gut wenn ich dann öfter krank bin .

    hat mal einer einen tip - denn was bringt mir das nun

    gruss chris
     
    #1 15. März 2009
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2009
  2. Gemma

    Gemma Neues Mitglied

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    Hallo Chris,
    du kannst mit den 30% eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen, dann hast du den extra Kündigungsschutz, aber nicht fünf Tage mehr Urlaub!
     
  3. Tia

    Tia Neues Mitglied

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    Widerspruch einlegen

    Hallo Chris,

    du kannst auch Widerspruch einlegen und diesen begründen.
    Ich habe das auch gemacht und dann haben sie mir 50 % gegeben.

    LG und viel Erfolg

    Tia
     
  4. Amy80

    Amy80 Neues Mitglied

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    Ich hab auch einen GdB von 30. Der Widerspruch würde abgeschmettert :-( .....hab mich dann jetzt auch für die Variante Gleichstellunsgantrag entschieden, denn das, was für mich zählt ist ganz klar der Kündigungsschutz!

    Den Antrag kann man formlos bei zuständigen Arbeitsamt stellen.

    Ein Tipp noch: du solltest dich dem Sozialverband in deiner Region anschließen, die können einen Widerspruch beim Versorgungsamt für dich einlegen und sogar Klage vor dem Sozialgericht für dich führen oder bei einem Verschlimmerungsantrag helfen.
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Halo Queenkiss,

    wie bereits schon geschrieben:

    zuerst einmal in Widerspruch, wegen der Frist.
    dann trotzdem erstmal beim AA Gleichstellung beantragen
    und dann beim http://vdk.de Mitglied werden, die können weiter helfen, wissen Dinge auf die man garnicht so kommt.

    Ich bin auch in widerspruch nach nur 30% gegangen, habe dann aber auch nur 40 statt den geforderten 50 erhalten. Habe 5 Seiten geschrieben.
    Nun liegt meine Angelegenheit seit April 08 beim Sozialgericht, weil ich diese Teilabhilfe vom Versorgungsamt nicht angenommen habe. Teile dem Sozialg. aber auch die Neusten Erkenntnisse über meine Erkrankung mit, so wie jetzt auch das ich in Klinik war und jetzt noch amb. Reha habe und das ich seit 13.Januar durchgehend krank bin.( bevor ich Verschlimmerungsantrag stelle)
    Nun heist es abwarten.
    Ja, und sowas alles setzt einem ganz schön zu.

    LG Silberpfeil
     
    #5 15. März 2009
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2009
  6. Granny

    Granny Mitglied

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    Hallo Chris,
    lege sofort Widerspruch ein.Es ist oft so das die Versorgungsämter ersteinmal 30% bewilligen.
    Habe ich immer wieder gehört und nach einem Widerspruch gehen sie dann doch hoch.
    Ausserdem, haben hier ja einige schon geschrieben, kannst du einen Gleichstellungsantrag beantragen.
    Also nicht schleifen lassen und sofort was tun.
    Viele Erfolg wünscht dir

    Granny
     
  7. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Hab auch Post vom Versorgungsamt bekommen
    die haben mich von 70 % auf 30 % runter gestuft
    kann das jetzt auswirkungen auf meine Rente haben?
    Einspruch habe ich schon geschrieben
    jetzt muss ich noch eine Begründung schreiben
    weis aber nciht so recht wie
     
  8. Tia

    Tia Neues Mitglied

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    Ich glaube, da habe ich wohl ziemliches Glück gehabt.
    Ich habe nur Widersprucheinlegen müssen und habe dann sofort statt 30% die 50% bekommen.
    Hoffentlich habe ich bei meinem Rentenantrag auch so viel Glück.

    Ansonsten kann ich aber auch nur raten, wie auch schon geschrieben wurde, sich dem VDK oder sonst einem Sozialverband anzuschließen.
    Ich bin jetzt auch Mitglied beim VdK.
    Denke, mit der Rente wird das sicher nicht so einfach.

    Wünsche euch allen noch einen schönen Abend und eine möglichst schmerzfreie Zeit.

    Tia
     
  9. Granny

    Granny Mitglied

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    Hessen


    Hallo Engel,
    du musst auch sofort einen Widerspruch einlegen.Du musst den nicht begründen.Du schreibst einfach ganz Formlos : Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ............Wiederspruch ein.
    Das Versorgungsamt muss dir aber eine Begründung geschrieben haben warum du runtergestuft wurdest.Damit gehts du zu deinem Arzt und besprichst es mit ihm.
    Was hast du denn für eine Rente?

    LG Granny
     
  10. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Hallo

    einspruch habe ich eingelegt
    ich habe eine EU Rente auf Dauer (bewilligt bis ich 63 werde)
    habe aber gelesen das es keinen einfluss auf die Rente hat

    ich hatte vor der Krebserkrankung 50 % und jetzt soll ich nur noch 30% haben da kann doch was nicht stimmen hab um Akteneinzicht geben
     
  11. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    30 % Schwerbehinderung

    Hallo,

    hab auch lange für meine 70% Schwerbehinderung gebraucht.Also ich hab mich letztens mal in der Rheumaklinik in Sendenhorst mit einer Dame unterhalten,die hat 70% Schwerbehinderung nur auf ihre CP bekommen.Ob das stimmt,weiß ich nicht.Lege auf jeden Fall in dem Zeitraum von 4 Wochen Wderspruch ein.Laß Deinen Rheumadoc nochmals ganz genau schreiben,was Du hast.Und dann toi,toi toi.Ich bin damals in den Rechtschutz gegeangen,und hab die Sache einem Anwalt übergeben.Der hat für mich auch noch die Rente durchgeboxt.Also,dran bleiben.

    LG Petra

    P.S. Hast du vielleicht noch andere Diagnosen,die Du vergessen hast zu erwähnen?Bei mir hat der niedrige Blutdruck alleine schon 30% gebracht.
     
  12. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Petra,

    Wegen niedrigen Blutdruck 30 GdB? Steht das so in Deinem Bewertungsbogen?
    Lt. den Anhaltspunkten gibt es nur für hohen Blutdruck was.
    Oder hast Du noch Schwindelanfälle usw.?
    Ich leide seit frühester Kindheit an niedrigem Blutdruck, dadurch immer Schwindel, Frieren, nicht "aus den Puschen" kommen, Ohnmachtsanfälle bzw. kurz davor.
    Das Versorgungsamt hat das absolut nicht gewertet.

    LG, Heike
     
  13. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Schwerbehinderung

    Hallo,

    ja ich habe Schwindel und täglichen Kopfschmerz davon.Hatte bei der Rentenuntersuchung nur 90/50 an Blutdruck.Viel Glück

    Petra
     
  14. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo,

    da hilft wirklich nur "hartnäckig dranbleiben"! Über die Gepflogenheiten der Versorgungsämter kann man nur den Kopf schütteln. Die Verteilung der Prozente beim GdB gleicht einem Roulettespiel - echt unglaublich. Meine Schwiemu hatte vor ca. 25 Jahren 30 % GdB zugesprochen bekommen und sich dann nie wieder
    darum gekümmert, weil es ihr lästig war. Mitlerweile, etliche Krankheiten zusätzlich und aufgestachelt von einer Nachbarin, hat sie Verschlechterungsantrag gestellt, mit dem vorrangigen Ziel, das Merkzeichen "G" zu bekommen. Der Verschlechterungsantrag brachte ihr eine Erhöhung auf 60 % ein, das G wurde abgelehnt. Ehrlich gesagt...also, nicht, dass ich ihr das G nicht gönnen würde, aber sie läuft tatsächlich flott durch die Gegend und kann stundenlang in der Fußgängerzone Shoppen gehen - meiner Meinung nach gibt es Leute, die es nötiger hätten und es nicht zugesprochen bekommen, aber o.k. Jedenfalls wurde Widerspruch eingelegt und ein Gutachtertermin bestimmt. Die Ärztin unterhielt sich kurz mit ihr und sagte dann, dass sie eigentlich kein Fall für das Merkzeichen G wäre, aber weil sie heute so gute Laune hätte...in Gottes Namen, gibt sie ihr das G halt. Sie warf dann noch einen Blick auf die alten, bereits vorher vorhanden gewesenen Röntgenbilder und legte ihr sogar noch 20 % Prozent GdB drauf - einfach mal so nebenbei! Da bleibt einem doch glatt die Spucke weg, oder?
     
  15. Granny

    Granny Mitglied

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    Hallo DesperadoGirl,
    ich bin völlig geplättet über das was du da geschrieben hast.
    Das es mit den Versorgungsämtern unterschiedlich ist das konnte ich mir zwar denken-aber so krass:eek:
    Ich habe PsA mit Beteiligung der Wirbelsäule ( Grad der Behinderung:70%).Vor 20 Monate wurde ich wegen eines erneuten Bandscheibenvorfalls operiert.Leider ist mein Bein ab Knie lahm geblieben.
    Ich habe dann versucht das Merkzeichen Ga zu bekommen.
    Ich bin bis Herbst letzten Jahres an zwei Unterarmstützen gelaufen und jetzt am Stock.
    Ich bekam nur das Merkzeichen G.
    Ehlich gesagt nutzt mir das garnichts.Was soll der Blödsinn mit der Autosteuer(zahle nur die Hälfte im Jahr),wenn ich nicht vernüftig aus meinem Auto aussteigen kann.
    Mir wäre es lieber ich könnte auf einem Behindertenparkplatz parken.Ich muss um aus dem Auto aus- bzw. einzusteigen die Tür ganz weit öffnen.Ich kann mein Knie nicht genug beugen.
    Das Versorgungsamt hat mir mitgeteilt das ein solcher Parkplatz nur Rollifahrern zusteht.
    Ja,das wars dann.
    Ich würde sehr gerne auf die Befreiung der halben Autosteuer verzichten wenn ich ohne Behinderung aus meinem Auto ein bzw. aussteigen könnte.

    LG Granny
     
  16. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo Granny,

    ja, das ist bestimmt echt bitter für dich, so eine Geschichte zu lesen, wo du selbst das komplette Merkzeichen dringend brauchen könntest, es aber nicht zugesprochen bekommst. Das alles ist keineswegs gerecht und man muss sich nur wundern wie es manchmal läuft. Ich denke, die Versorgungsämter sind gerade bei jüngeren und/oder noch im Beruf stehenden Menschen besonders knausrig, denn dann könnte man ja tatsächlich einen gewissen Nutzen haben, der womöglich auch noch was kostet. Wenn man kurz vor der Rente steht oder bereits berentet ist, sehen sie alles nicht mehr so eng....jedenfalls kommt`s mir persönlich so vor. Meine Schwiemu hat jetzt zwar 80 % und G, aber was hat sie davon? Angeblich werden, aufgrund der geringen Rente eh keine bis kaum Steuern gezahlt. Wir leben auf dem Land - wozu hier einen Behindertenparkplatz nutzen, es sind eh genügend andere frei. Klar kann das Versorgungsamt da locker großzügig sein, es zieht ja keine
    kostenintensiven Folgen nach sich. Wie das bei Behörden nun mal ist....es muss über fast alles Statistik geführt werden. Vielleicht fehlten gerade ein paar "G`s" und dann wurde auf die Schnelle mit vollen Händen ausgeteilt , harrr. Wohl dem, der dann gerade an der Reihe ist :top:!
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo an Alle,

    ja dass sehe ich auch so. Die die sowieso kein Nutzen mehr vom höheren GdB haben, die bekommen ihn:mad:. Unser eins, die noch arbeiten und dann bei 50% , 5 Tage mehr Urlaub bekämen, da wird abgelehnt, gestrichen, oder aber die Krankheit reicht nicht für einen höheren GdB.
    Habe mir von meinem Arzt sagen lassen, dass es vor einigen Jahren bei der Fibro garnichts gegeben haben soll, hat wohl lange Zeit gedauert, das diese Erkrankung im Versorgungsamt eine so zusagendn " Bewertung" bekommen hat.

    Und wenn man z.B. 50 oder 70% GdB hat, heißt es noch lange nicht, dass man Berentet werden muss, wonach gehen die bloß. Die Ärzte oder Gutachter die dort sitzen, sind wohl auch schon alle im Greisenalter:eek:
    Oder Beziehung oder die Mitarbeiter haben einen GUTEN TAG, wie schon erwähnt. Sowas ärgert mich, diese Ungerechtigkeit. Habe das Gleiche in der Familie.

    LG Silberpfeil
     
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