Ist das zulässig ?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Bod1961, 12. März 2009.

  1. Bod1961

    Bod1961 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juli 2005
    Beiträge:
    179
    Ort:
    bei Berlin
    Guten Tag erstmal an alle hier :)! War eine Weile stark beschäftigt und hatte viel zu klären,auch gesundheitlich ist es mal wieder nicht so besonders.Ich habe hier mal eine Frage,bevor ich da offiziell Wind drum machen muss. Habe meinen Schwerbeschädigtenausweis seit 3 Jahre. Nun kam bei mir eine Hüftarthrose noch zum Bechterew dazu und starke Spondolophytenbildung,dementsprechend ist alles sehr mies geworden.Habe einen Verschlechterungsantrag gestellt wegen den Neudiagnosen und zusätzlichen Einschränkungen.Wurde wie immer bei meinen Anträgen abgelehnt an Hand von Aktenlage.Es gab natürlich einen Widerspruch von mir.Erneut abgelehnt.Wieder nur schriftlich,ohne Gutachten zu erstellen oder danach zu urteilen.Also erneut Aktenlage,aber wohl die von 2007. Aktuell sind ja nachweislich neue Befunde da.Scheint so,als ob die Coxarthrose beidseitig auch Rheuma ist :).Stand drinne : Es sind keine weiteren Beeinträchtigungen hinzugekommen.Rückenbeschwerden wurden bereits auf Grund der Bechterew Erkrankung genügend gewürdigt.Fertig.Ich bin nun seit Aug 2008 durchweg krank geschrieben und nehme oft Gehhilfen wegen der Hüftschmerzen.War 2007 alles noch nicht diagnostiziert. Ist es zulässig,ohne Gutachten einen Widerspruch erneut abzulehnen ? Find ich unfair.Na klar gibt es dann von mir eine VDK Klage,aber das kannt ich ohne Gutachter noch nicht.Für die Coxarthrose beidseitig geben die Ämter allein schon 40 %. 50 % hab ich wegen Bechterew.Ich kann es ja nicht zusammenaddieren,ist schon klar,aber 10 Prozent auf 60 sollten da wohl berechtigt sein.Wer also mal helfen kann,bitte melden.Ansonsten schon mal vielen Dank und liebe Grüße von Bodo.:)
     
  2. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    7. Dezember 2008
    Beiträge:
    284
    Ort:
    Brandenburg
    Hallo Bodo,

    Als ich Deine Zeilen las, dachte ich, irgendjemand hat hier unter falschem Namen meine Probleme geschildert.
    Es gleicht sich alles haargenau.
    Habe seit 1991 dauernd 30 GdB (vorher 100 wegen überstandener Krebserkrankung).
    Inzwischen sind sehr viele "kleine" orthopäd. Sachen hinzugekommen, Gonarthrose, Osteoporose, Hypermobilität-dadurch vorzeitiger Gelenkverschleiß, ISG-Entzündung, offener Wirbelbogen mit Einklemmungsgefühl (Taubheit im linken Bein), Sicca-Syndrom, Stoffwechselstörungen durch nicht optimal einzustellende Schilddrüsenfunktion und Wechselwirkungen mit den anderen lebensnotwendigen Medikamenten. Nun ist ein Lungenemphysem und eine eventuell erneut aufgetretene SD-Krebs-Krankheit aufgetreten, wobei letztere bisher nur im Radiojodszintigramm nachweisbar ist, Blutwerte noch grenzwertig.
    Habe auf jeden Fall nicht mehr den Gesundheitszustand, der meinem Alter (47) entsprechend wäre.
    Verschlechterungsanträge wurde jedesmal abgelehnt, beim letzten Mal habe ich dann Widerspruch eingelegt. Es wurde überhaupt nicht auf die Diagnosen eingegangen, im Bescheid waren unzureichende Gesundheitsstörungen aufgelistet. Die Knorpelschäden II. Grades in beiden Knien wurden als Funktionsbehinderung des linken Knies bezeichnet. Eine durch Substitution unzureichende Hormonstörung wurde als Wechseljahresbeschwerden abgetan (durch Not-OP entfernung des li. Eierstocks, der rechte war vorher schon "tot", demzufolge rasanter Abfall der Hormonsituation, das sind keine Wechseljahre!!
    Auf die ISG-Geschichte (Gelenkspalt auch schon verschmälert) gabs nichts. Durch Knochenkrebsop wurde vor 25 Jahren die 1. Rippe rechts entfernt, die ist für die Statik der Halswirbelsäule und der Schulter wichtig, es sind jetzt als Spätfolge Einklemmungen der Nerv- und Muskelstränge in der Schulter fast täglich bei ganz normalen Tätigkeiten. Selbst Schreiben macht Probleme, kann den Arm nicht lange heben.
    Habe alles sehr ausführlich beschrieben, jedes Detail. Kollegen von mir haben sich das durchgelesen und bestätigten mind. 60 GdB (sie sind selber Inhaber eines Ausweises bei bedeutend weniger Problemen, haben sogar das "G", können aber rennen und schnell laufen, ich kann da nicht mithalten.
    Der ganze Unterschied besteht darin, daß die ihren Ausweis in Berlin bekamen, dort wird gerechter bewertet!
    In Brandenburg scheint man nur die Anträge zu "überfliegen", sonst hätte man ja auch Ärzte angeschrieben, die was begutachtet hatten. Bei mir wurde der Hausarzt angeschrieben, obwohl ich im Antrag darauf hinwies, daß ich nur bei grippalen Infekten dort hingehe.
    Habe nach reiflicher Überlegung und Dank der Rechtschutzversicherung nun Klage eingereicht, aber das wird 2 Jahre dauern.
    Wofür hast Du damals den Ausweis (also mindestens 50 GdB erhalten)?
    Wenn da auch schon der Bechterew bewertet wurde, erhöht das meistens nicht, wenn man dann noch weitere Rückenprobleme hat.
    Es werden ja die verschiedenen Körperteile , also Kopf, obere und untere Gliedmaßen, Innereien, Nerven Rumpfskelett einzeln bewertet und dann ein Gesamt-GdB gebildet. Hat man "Nur" orthop. Probleme im Rücken und es kommt noch ein Problem an der HWS hinzu, gibts meistens nicht mehr.
    Hast Du kaputte Gelenke(Beine) und Herzprobleme, dann gehts gleich nach oben.
    Es ist mit der Bewerterei ein undurchschaubares Gewirr, selbst der VDK sieht da manchmal nicht durch.
    War allerdings mit der Beratung beim VdK nicht zufrieden, alles unter Zeitdruck, obwohl eine halbe Stunde ausgemacht war. Und ich hatte den Eindruck, der Mitarbeiter kannte die einfachsten medizinischen Zusammenhänge nicht. Meine Probleme sind eine Mischung aus Wechselwirkungen und zweideutigen Diagnosen. Und wenn man dann noch einen Orthopäden hat, der nur die Diagnosen auf das Blatt fürs Versorgungsamt kritzelt, ohne die Funktionsstörungen und Behinderungen, dann gibts Probleme.
    Nun jedenfalls muß das Gericht entscheiden, und hoffentlich wird meiner Bitte, nicht nur nach Aktenlage zu entscheiden, nachgekommen.

    Du bist ja auch aus dem Brandenburger Raum, vielleicht sogar das selbe Amt?

    Ich drücke Dir die Daumen, daß Du Deinen Kampf erfolgreich beenden kannst!

    LG, Heike
     
  3. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo Bodo,
    es ist doch überall gleich, die Versorgungsämter leisten seit der "Reformierung ihrer Ämter" keine gute Arbeit mehr ab.

    Bei meinem Mann hat der VdK auch Klage eingereicht. In der Klageschrift wurde das Gericht aufgefordert, einen Gutachter zu bestellen, was dann auch gemacht wurde.

    Bei der Verhandlung war der Mitarbeiter des Versorgungsamtes ziemlich kleinlaut und hat allen Forderungen des VdKs zugestimmt.

    Ich hoffe, bei Euch sitzt auch so ein guter Anwalt beim VdK und setzt Deine Interessen durch. Ich drücke die Daumen :top:.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  4. Bod1961

    Bod1961 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juli 2005
    Beiträge:
    179
    Ort:
    bei Berlin
    Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.

    An Euch allen hier vielen Dank für die Antworten, den vielen PN s´und der Hilfe damit.Ich laß auch nicht locker,denn an Gehhilfen und Morphiumpflaster für 8 Stunden in Vollzeit und im Schichtsystem eingestuft werden,ist schon nicht normal.Schaffe ja kaum mein alltägliches Leben zu Hause erträglich zu gestalten.Rentenantrag wurde ja auch abgelehnt,Widerspruch und seit letztes Jahr dann die viele Euch bekannte Funkstille.Statt zu helfen,so wie es die Gesetze besagen,wird eher zermürbt und abgewimmelt.Gern würd ich arbeiten und mich nicht mit den Ämtern kostenaufwendig streiten.Das ist jedoch das Ziel,die Leute auf dem Weg kraftlos zu machen.Ich zieh es komplett durch.Mehr bleibt ja nicht als Lösung.Jahre lang als gesunder Mensch fleißig RV eingezahlt und im Anspruchsfall außer Spesen nichts gewesen :). Also dann Euch eine erträgliche Zeit und liebe Grüße von Bodo.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden