ausgesteuert- Kündigung statt Wiedereingliederung- Amt oder Abwicklungsvertrag

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Dee, 11. Februar 2009.

  1. Dee

    Dee Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    ich befinde mich derzeit in echt heikler Situation.
    Ich bin ausgesteuert aber im Beschäftigungsverhältnis. Nun wollte ich demnächst mal mit einer Wiedereingliederung meine Arbeitsfähigkeit testen und hab beim AG angefragt - die haben sich aber plötzlich entschieden mich zu kündigen. Nun hab ich ein Problem.
    1. Ich kann vom AA weg gehen und beim AG meinen Urlaub nehmen, das reicht für die Kündigungsfrist und mich bis zum Sommer (Juli) bezahlen lassen (damit hab ich nix getan und krieg volles Gehalt)
    2. Ich kann klagen und es läuft auf die gleiche Abfindung und Zahlung des Urlaubes raus und bleibe krank geschrieben beim Arbeitsamt.

    Da die Firma mir nun die Möglichkeit genommen hat zu testen ob ich arbeiten kann wie gehts nun weiter? Verlier ich die Möglichkeit ne Umschulung zu machen wenn ich auf das Angebot der Zahlung für 5 Monate meines Arbeitgebers eingehe? Offiziell wär ich ja voll arbeitsfähig in der Zeit oder nicht weil ich Urlaub hab und danach freigestellt wär???
    Wer kennt sich aus????HILFÄÄÄÄÄÄ(bitte nur Fakten, keine Vermutungen)
    Mein super Anwalt kennt sich nicht mit Sozielrecht aus und ich weiß nicht weiter.
    Ich bin seit fast 2 Jahren nicht arbeiten gewesen und kann nicht abschätzen wie mein Körper mitmacht. Ich hab PSA mit Sehnenbeteiligung, nehm Humira alle 14 Tage, MTX 20mg wöchentlich subkutan und täglich 2 Diclo und 2 Tillidin, nach Bedarf Tramaltropfen. GdB 30% Verschlimmerung läuft, Gleichstellung verpasst bis dato. Reha AU entlassen im Juli.
    Irgendwie steht man doch immer allein im Dschungel Sozialrecht
     
  2. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Dee,

    genau auskennen kann sich nur ein guter Anwalt im Sozialrecht.

    Ich bin seit Juni 07 AU bis zur fast Aussteuerung im Dez. 08. Habe meinen Arbeitgeber um meinen Urlaub gebeten, da ich nicht zum AA wollte und auch bekommen.
    Außerdem hatte ich einen Rentenantrag gestellt, weil meine Ärzte mir dringend dazu geraten haben und ich selber mich auch nicht im Stande fühlte, jemals wieder in den Beruf zurück zugehen. Nach 6 Mon. Au habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben (ich bin unkündbar) auf 12 Monate danach.
    Rente natürlich 2x abgelehnt und dann auf einmal: rückwirkend ab 1.Tag der AU aus 2007.
    Wenn du doch sowieso die Kündigung hast zum Sommer, dann kannst du dir doch Luft verschaffen, und die gesparten Monate Alu Geld hintendran hängen.
    Ich rate dir dringend dir einen guten Anwalt für Sozialrecht zu suchen und das alles da bereden und dann handeln.
    Alles Gute wünsche ich Dir und vor allem, das du die richtige Entscheidung triffst.
    Gruß



     
  3. Dee

    Dee Neues Mitglied

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    Na super, der Anwalt sagt er hat es nicht so mit Sozialrecht und die Rechtsschutz sagt er muss sich schlau machen oder die Beratung ablehnen - bin mal auf seinen Rückruf gespannt.:confused:
    Ich hab kein Problem mit dem Angebot meines Arbeitgebers, ich möchte nur wissen ob - sollte ich zum 1.8. keinen Job gefunden haben, bzw mein Körper keine 8 Std schaffen, hab ich dann noch immer Anrecht auf Umschulung, oder ist es dann verwirkt, weil ich ja offiziell 5 Monate arbeiten war. (werd ja freigestelt) DAS ist meine einzige Sorge.:eek:
    Mein Körper funzt im August noch immer nicht und das Amt sagt, selber Schuld, jetzt gibts keine Umschulung mehr.
    Kaum ist man einmal im Leben krank - schon bricht alles ein :uhoh:
    Ist hier ein Anwalt unter euch???Oder einer der einen beim Arbeitsamt kennt? Am 23. hab ich auch noch ein Gespräch bei der Arge was der Amtsarzt so festgestellt hat (der mich nie gesehen hat, aber wohl die Berichte eingefordert haben wird). Bevor der Termin war stimm ich eh keiner Abwicklungsvereinbarung zu...und ich hab noch die AU bis Ende 02/09....
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Dee,
    zuerst würde ich den Anwalt wechseln, Deiner kann Dir bestimmt einen Kollegen empfehlen, der im Sozialrecht fit ist.
    Kannst Du die Gleichstellung nachholen? Dann wirst Du vom AA zum Integrationsamt verschoben, wo die Möglichkeiten einer Umschulung deutlich besser sind. Sonst mußt Du warten, bis der Verschlimmerungsantrag entschieden ist.

    Ich wurde vom Integrationsamt direkt zum Amtsarzt geschickt. Sein Gutachten ist dann entscheident dafür, was noch möglich ist, weil er die Leute ja sieht und untersucht.

    Ich hoffe, Du findest die richtige Beratung für Dich. :top:

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  5. Dee

    Dee Neues Mitglied

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    Was meinst du mit Gleichstellung nachholen?????:confused::confused::confused:
    Wenn ich das jetzt beantrage gilt es doch erst ab jetzt und die Kündigung wär ja schon ausgesprochen zum 5.2. wenn ich diesem Vetrag zustimme....außerdem hab ich von nem Fall gelesen da hat die Frau ne Woche vor Kündigung die Gleichstellung beantragt und es wurde vom Richter abgelehnt weil nur ein paar tage dazwischen lagen und keine Monate....(Die Gleichstellung beim AA muss ich wie machen?)
    Mein Hauptproblem ist die Frage inwieweit ich mein Recht auf Umschulung verwirke wenn ich ab 1.3. die AU nicht verlänger um mich freistellen zu lassen beim Arbeitgeber.Ab August bin ich ggf wieder bei der ARGe, aber kann ich dann noch umschulen?:uhoh:
     
  6. MrsMImpf

    MrsMImpf Neues Mitglied

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    Hallo Dee,

    ein Anwalt darf dich nicht einfach so ablehnen. Es gibt nur zwei triftige Gründe -habe selber über 10 Jahre beim Anwalt gearbeitet-.

    Suche dir über die gelben Seiten einen Fachanwalt für Sozilarecht, dies ist der einfachste Weg. Ein Fachanwalt muß eine bestimmte Anzahl von Mandaten nachweisen, damit er überhaupt einen Fachanwalt erhält. Außerdem ist er verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden und somit auf dem neusten Stand zu halten.

    Vielleicht hilft es dir bei deiner Entscheidung.

    LG

    Mrs Mimpf
     
  7. Dee

    Dee Neues Mitglied

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    Hallöle und Danke für eure Antworten :D
    Der Anwalt hat mich nicht abgelehnt und will sich auch das Schriftstück des AG wenn es denn fertig ist ansehen, etc. allerdings ist er nur mit dem Arbeitsrecht klar gekommen (da kannte ich aber meine Rechte) und obwohl er auch Anwalt für Sozialrecht ist kann ermir nicht sagen ob ich die Umschulung verwirke, ich soll einfach die Freistellung nehmen.....
    Da die Firma mir nicht mehr anbietet als meine Urlaubstage und meine Betriebszugehörigkeit in den mir zustehenden Gehältern muss ich das nicht unbedingt haben und es macht für mich keinen Unterschied ob ich Klage einreiche. Ich würde mir gern das Gericht sparen, aus rein nervlichen Gründen und mache es daher abhängiog von der Frage kann ich nach wie vor Im August an einer Umschulung teilnehmen oder nicht....
     
  8. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Dee,
    mein Rat: sofort in den Sozialverband eintreten!!!
    Sofort heißt bei mir: morgen!
    Das sind diiee kompetenten Leute mit Fachpersonal und Fachanwälten. Dort findest Du sachkundige Hilfe und sachkundige Anwälte, die sich Deiner Sache annehmen.
    Für einen geringen Monatsbeitrag wohlgemerkt, der auch noch absetzbar ist.
    Ergo: alle Unterlagen schnappen und dahin.
    Viel Erfolg wünscht Dir Juliane.
     
  9. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Gelsenkirchen
    Hallo Dee,
    Du hast recht, ein Gleichstellungsantrag nach erfolgter Kündigung ist wirkungslos.
    Wenn Du das Angebot Deines AG annimmst, mußt Du Dich bei der ARGE arbeitssuchend melden. Bei der Gelegenheit kannst Du einen Antrag auf Integration stellen, der ist auch wichtig beim Erlangen eines Arbeitsplatzes. Nur dann wirst Du beim Integrationsamt gelistet und hast eine gute Chance auf Umschulung.
    Schau doch mal im Internet unter arbeitsagentur.de unter Gleichstellung,
    da findest Du einige Hinweise. Bei uns war die Beratung durch die Mitarbeiter ausgesprochen gut.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  10. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    Ich könnte dir einen Anwalt nennen, aber der ist in Köln. Weiß nicht wo du wohnst. Sag mir per PN Bescheid falls du ihn brauchst.
    Gruß Kuki
     
  11. Dee

    Dee Neues Mitglied

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    Hallo kukana Danke, hab nen Anwalt muss ihm nur klarmachen dass er sich zu erkundigen hat wenn er sich nicht genug auskennt (so die Rechtsschutz) denn erh at den Fall bereits angenommen.Danke dir ;)

    Hallo Heidesand Hab heute telefonisch einen Antrag auf Gleichstellung gemacht....sollte mein AG mich nicht binnen 21 Tagen schriftlich kündigen hab ich gesonderten Schutz. Das Problem mit dem Annehmen und dann arbeitslos melden ist ja genau das Problem. Ich bin ja JETZT schon beim Amt wegen Aussteuerung. Sag denen theoretisch nächste Woche "ich bin weg von euch und geh wieder arbeiten" und die Woche drauf "huch ich melde mich arbeitssuchend für....weil ich jetzt die Kündigung hab" die sind ja nicht doof, die merken doch das die Kündigung jetzt schon klar ist...deswegen weiß ich nicht ob ich drauf eingehen soll oder Klage einreiche, na ja noch ist alles offen... DANKE für deine Antwort :)

    :a_smil08::a_smil08::a_smil08:sollte noch jemand Erfahrung haben was mir jetzt noch alles passsieren kann beim Amt, mit dem Amt etc...her damit :a_smil08::a_smil08::a_smil08::a_smil08::a_smil08:
     
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