Fehlzeiten im Vollzeitjob? Krankmeldung? oder Urlaub/Üst.?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Elgru, 1. Februar 2009.

  1. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Wie machen das andere Vollzeitbeschäftigte hier?

    Ich werde ab und zu halbtags in die Klinik müssen.
    Soll ich überstunden nehmen (bzw. erst mal machen) oder Krankmeldungen bringen? Urlaub nehmen?

    Ich will natürlich Ärger im Job (Familienbetrieb) meiden...
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo,
    ich bin auch Vollzeit beschäftigt und die Ärzteöffnungszeiten und auch in der Klink sind fast immer während meiner Arbeitszeit. Ich kann die Zeit nehmen und eintragen, bekomme keine Zeit dafür abgezogen. Wenn es einen halben oder ganzen Tag dauert kann man nach einer Bestätigung für die Firma fragen falls die das fordern oder nach einer Krankmeldung.

    Beim Zahnarzt und Augenarzt klappts häufig auch nach Feierabend und reine Kontrollen beim Rheumaarzt auch. Wenns aber um Labor und weitere Untersuchungen geht, dann ist der oft morgens. Bisher hatte ich noch keine Probleme in meiner Firma, immerhin geht es ja da um die Möglichkeiten weiterhin zu arbeiten, die Untersuchungen sind somit auch im Sinn des Arbeitgebers.

    Gruß Kuki
     
  3. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Anstehende Klinikbesuche (alle 8 Wochen) wurden mir mit 4 Std. Dauer angekündigt.
    Die Fahrzeit muß ich aber auch noch mit einrechnen. Gilt eigentlich die Bescheinigung nur für die 4 Std. oder ist die Fahrzeit auch noch mit abgedeckt?

    LG
    Elke
     
  4. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

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    Hi,

    die Fahrzeit ist mit Abgedeckt. Das musst du nur sagen. Ich arbeite in Bremen und wenn ich in Cuxhaven einen Arzttermin habe dann falle ich meistens einen halben Tag oder einen ganzen Tag aus. Ich sage meinem Arbeitgeber wie lange die Fahrzeit ist und dann ist es völlig ok. Es kommt auch drauf an ob auf der Bescheinigung die du bekommst dann die Uhrzeiten eingetragen sind, sonst sollen sie dir einen gelben Schein ausstellen, wenns nicht anders geht. Aber Urlaub brauchst du für soetwas nicht nehmen.

    Lg Kristina
     
  5. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo Elgru,

    wenn ich zum Rheumadoc fahre, früher alle 3 Monate, jetzt nur noch alle 6 Monate, geht immer ein halber Tag drauf. Ob ich dafür Dienstbefreiung bekommen würde, weiß ich gar nicht. Nachdem ich aber wegen der Krankheit sowieso schon blöd angemacht werde, nehme ich halt einen Tag Urlaub.
     
  6. kukana

    kukana in memoriam †

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    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach Möglichkeit Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.Aber:
    a: wenn ein akuter Erkrankungsfall eintritt, gibt es eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit: (z.B. Grippe, Zahnentzündung, Unfall)und da ist es ok dass ein Arztbesuch während der Arbeitszeit möglich und notwendig ist. Arbeitsausfall geht in diesem Fall zu Lasten des Arbeitgebers,der Lohn wird somit fortgezahlt.
    b: Im akuten Erkrankungsfall, wo schnelle ärztliche Behandlung nötig ist,
    (z.B. Verletzung, herausgefallene Zahnplombe, Schmerzen) ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen. Da greift der Freistellungsanspruch (§ 616 Satz 1 BGB) und auch der Lohnanspruch bestehen bleibt.
    c: und das trifft bei uns häufig zu,dass man zum Arzt muss, nur leider außerhalb der eigenen Arbeitszeit keinen Termin bekommt.
    Sind das notwendige Untersuchungen, die der Arzt zu bestimmten Zeiten durchführt, ist der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung freizustellen. Einschränkungen vom Arbeitsgeber gibts nicht.

    Bei Vorsorgeuntersuchungen, die schon eher planbar sind, aber aufgrund der Terminvergabepraxis des Arztes in die Arbeitszeit fallen, muss der Arbeitnehmer einen Termin außerhalb erbitten, sich beurlauben lassen oder mit dem Arbeitgeber einigen und die Fehlzeit nacharbeiten oder Überstunden dafür abbummeln.

    Das ist das was ich in der Kürze finden konnte. Auf den juristischen Seiten ist das mit dem Recht noch besser dargestellt.
     
    #6 1. Februar 2009
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2009
  7. Cailean

    Cailean Neues Mitglied

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    Ich arbeite halbe Tage und das bis mittags, kann also auch manchmal nicht ausweichen mit den Terminen.
    Ich bekomme die reine Arztzeit gut geschrieben, wenn ich ein Attest vorlege worauf bescheinigt ist, wie lange ich dort war.
    Die Fahrtzeit bekomme ich nicht gut geschrieben. das wurde bei uns zu sehr ausgenutzt und es gilt nur noch die Arztzeit.
    Ich arbeite die Wegezeit so gut wie es geht nach.
     
  8. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Eure Antworten sind einigermaßen beruhigend. Ich bin nun doch etwas sicherer, daß ich das mit dem AG geregelt kriege. Und im Recht bin. Denn die Zeit bei Vollzeit noch zusätzlich reinarbeiten und dann noch 30 km fahren am Abend... Das ginge mir dann doch zu weit. Aber ich werde versuchen, zumindest die Fahrtzeit irgendwo reinzuarbeiten, mach ich halt mal kürzer Pause, was solls.

    LG und danke!
    Elgru
     
  9. cyriell

    cyriell Sabine

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    Hallo Elgru,
    hallo ihr Lieben,

    auch ich habe da irgendwie Probleme mit dem Arbeitgeber. Das ist ein sehr interessantes Thema.
    Vor allem, da wir demnächst eine Zeiterfassung per Chip bekommen. Zur Zeit füllen wir den Arbeitszeitnachweis noch selber aus. Ich bin ivollzeit m öffentlichen Dienst beschäftigt. Unsere Dienstvereinbarung enthält momentan auch noch die Zusätze, wie Kuki sagte, also nur in Notfällen während der Arbeitszeit.
    Allerdings ist in der Dienstvereinbarung geschrieben, dass chronisch Erkrankte eine Ausnahme darstellen. Ich weiß noch nicht wie das mit dem Chip umgesetzt wird, denn dann müsste ich erst ca. 10 km zum Arbeitgeber, abstempeln und dann 10 km zum Arzt zurück und mir mein 14tägiges Blut abnehmen lassen.
    Ich denke, dass da ein klärendes Gespräch zu diesem Zeitpunkt mit dem AG nötig wird. Auch habe ich immer wieder Behandlung während der Mittagspause, welche meine halbe Stunde übersteigt.
    Und Einarbeiten stellt auch ein Problem dar.

    Und das mit den Fahrzeiten habe ich auch, dass diese nicht anerkannt werden, weshalb ich mich für den Tag krank schreiben lasse und auch schon (leider) einen Tag Urlaub nahm, wenn ich zu meinem Rheuma-Doc fahre, denn da brauche ich für den Weg schon knapp eine Stunde :sniff:.

    Liebe Grüße - Nebi
     
  10. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Hi Nebi,

    da stellt sich mir gleich die nächste Frage:

    Wer sagt bzw. legt fest, daß ich ein chronisch Kranker bin?
    Muß ich das schriftlich haben? Von wem?

    Reicht die gesicherte Diagnose, oder muß ich die Krankheit schon eine Zeitlang haben?

    LG
    Elgru
     
  11. cyriell

    cyriell Sabine

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    Hallo Elgru,

    die Frage ist berechtigt. Ich wurde von der Krankenkasse als chronische Kranke eingestuft und bin beitragsfrei von den Medikamente. In dem Schreiben von der Kasse steht, dass ich jährlich nur noch 1% von meinem Brutto(oder war es Netto)gehalt zahlen und muss keinerlei Zuzahlungen leisten, da ich chronisch erkrankt bin.
    Das ging auch ohne Probleme, nachdem mein HA das der Kasse bescheinigte (auf den "bürokratischen" Formularen), dass ich cP habe.

    Zudem habe ich 50 % Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Da weiß ich aber nicht und glaube ich eigentlich auch nicht, dass das anerkannt wird, da im Ausweis die Diagnosen nicht eingetragen sind. Das weiß nur das Landratsamt oder Versorgungsamt.

    Ich bitte um Entschuldigung, ich komme nicht auf den Namen, ich habe so Kopfschmerzen, da fällt das Denken ein wenig schwer.

    Ich gehe für mich persönlich davon aus, dass die Bestätigung der Krankenkasse schon reicht. Ob allerdings der Arbeitgeber das so akzeptiert, weiß ich noch nicht. Vielleicht braucht der AG ein Attest vom Arzt oder so.

    Ganz liebe Grüße - Nebi

    Nachtrag: Ich weiß, dass irgendwo steht, dass man als chronisch erkrankt gilt, wenn man mindestens ein Jahr an der selben Erkrankung behandelt wird. Und wenn mich nicht täuscht, dann mindestens einmal im Quartal (?). Da muss ich aber nochmal nachlesen und suchen, wo ich das stehen habe, das könnte allerdings ein wenig dauern und kann das nicht gleich erledigen. Entschuldige bitte.
     
    #11 8. Februar 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Februar 2009
  12. cyriell

    cyriell Sabine

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    So, jetzt habe ich die Auszüge gefunden, die bei der Barmer Ersatzkasse nachlesbar sind (einfach Zuzahlungsbefreiung ins Suchfeld eingeben oder unten Link anklicken - geht doch besser ;)).

    Da steht folgendes:

    Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent der jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen. Was als schwerwiegend chronisch krank gilt und welche Nachweise dafür erforderlich sind, wurde vom "Gemeinsamen Bundesausschuss", dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, in einer Richtlinie festlegt.

    Zum Link „schwer chronisch krank“ steht geschrieben:

    Chronisch Kranke
    Nur maximal ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens brauchen chronisch Kranke für Zuzahlungen aufzuwenden.
    Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch wenigstens einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal seit mindestens einem Jahr) und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

    Er muss schwer behindert oder pflegebedürftig sein, zumindest so sehr, dass er auf tägliche Hilfe angewiesen ist (Pflegestufe 2 oder 3 oder mindestens 60 Prozent Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit).
    Oder ein Arzt muss ihm bescheinigen, dass sich ohne Behandlung seine Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmert, seine Lebenserwartung verringert oder seine Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt würde.

    Die Absenkung der Belastungsgrenze auf 1 Prozent ist zukünftig zudem an eine Beratung über bestimmte Früherkennungsuntersuchungen geknüpft. Diese Regelung betrifft zunächst nur weibliche Versicherte, die nach dem 1.4.1987 geboren sind. Innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Erreichen des 20. Lebensjahres müssen sie eine einmalige Beratung über die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses wahrnehmen. Männliche Versicherte, die nach dem 1.4.1962 geboren sind, müssen sich ab 2012 über die Darmkrebsfrüherkennung beraten lassen.
    Die Nachweispflicht ergibt sich, wenn Versicherte ab diesen Geburtsjahrgängen später an einer Krebsart erkranken, für die die Beratungsregelung gilt.
    Für eine Verlängerung der 1-Prozent-Belastungsgrenze ist außerdem ein therapiegerechtes Verhalten Voraussetzung, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm.



    Ich kopier lieber auch mal den Link nochmal rein, unter der Hoffnung, dass der auch klappt (ich weiß das nicht :uhoh:):

    http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Formulare_20und_20Bescheinigungen/Antr_C3_A4ge_20stellen/Befreiung_20von_20Zuzahlungen/Antrag_20ZuzahlungsbefreiungCID__31920.html

    und dann der zweite Link:

    http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Leistungen_20und_20Beitr_C3_A4ge/Unsere_20Leistungen/Lexikon_20Leistungen/Eintr_C3_A4ge/Belastungsgrenze.html

    Liebe Grüße - Nebi
     
  13. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    Ort:
    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    Hallo Nebi, hallo Ihr alle,
    ich arbeite auch im Öffentlichen Dienst und wir haben auch eine elektronische Zeitkarte. Bei uns gibt es eine Dienstvereinbarung wie mit der Zeitkarte umzugehen ist. Für nicht aufschiebbare Arzttermine gibt es keinen Abzug. Wir brauchen dann nicht ausstempeln und uns nur abmelden. Ich handhabe es so, dass ich für mich die Termine so lege das sie nicht in die Arbeitszeit fallen, so ist es nicht schlimm wenn ich doch mal wärend der Arbeitszeit zum Doc muß. Wir können außerdem 10 minus Stunden und bis zu 20 plus Stunden haben. So das wir in drei Monatsrhythmus Stunden auf und abbauen können..Liebe Grüße Postmarie
     
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