Az 10 U 618/08 Koblenz (ddp.djn) Eine Krankentagegeldversicherung muss eine vereinbarte Leistung nicht weiter zahlen, wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherte berufsunfähig sein könnte Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 618/08) entschieden...... Angesichts des langen Zeitraums dränge sich auch ohne ausdrückliche ärztliche Feststellung die Prognose einer dauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit auf, sodass die Versicherung nicht länger zahlen musste. Bericht auf newsxl
ja, daß ist leider so. Bei meinem Göga kam sogar eine Rückforderung, als er unerwartet EU-Rentner wurde. Da die Rente rückwirkend bewilligt wurde mußten wir alle Zahlungen bis zu diesem Datum zurückzahlen. ..Heidesand..