öffentlicher dienst und streik

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von ulilou, 30. Januar 2009.

  1. ulilou

    ulilou Neues Mitglied

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    Beiträge:
    79
    hallo miteinander, hoffe rat zu finden: bin im öffentlichen dienst und bisher in keiner gewerkschaft. für kommende woche wurden warnstreiks angekündigt (habe ich nicht über arbeitgeber erfahren, da ich mal wieder AU bin :-().hoffe kommende woche wieder arbeitsfähig zu sein. nun die frage: wie verhalte ich mich als nicht-gewerkschafts-mitglied? was darf ich tun und lassen? danke für eure hilfe - ulilou
     
  2. Du machst deinen Dienst wie bisher.
    Liebe Grüsse
    Sylke
     
  3. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Streiken darfst Du ja nur als Arbeitnehmer, wie sie ja heute heißen.
    Ich gehe davon aus, dass Du kein Beamter bist.

    Also als Arbeitnehmer kannst Du mitstreiken, bekommst dann allerdings kein Streikgeld, wenn Du in keiner Gewerkschaft bist. Außer das Gehalt entsprechend kürzen, kann der Arbeitgeber Dir eigentlich nichts anhaben.
    Allerdings, wenn Euer Amt nicht gerade bestreikt wird, dann bist Du ja nicht verpflichtet zu streiken.

    Bei uns finden bisher auch keine Warnstreiks sondern nur "Demos" statt.

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, Dich über den Streik zu informieren, warum auch, er hat ja kein Interesse daran, das Du streikst.

    Kannst ja mal bei Verdi und Co. nachfragen, ob ein Eintritt dort jetzt noch was bringt.

    Viele Grüße

    Manuela
     
  4. PS.:
    Muss ich in der Gewerkschaft sein, um zu streiken?



    Grundsätzlich darf jeder Mitarbeiter an einem (Warn-) Streik teilnehmen, dies ergibt sich aus dem Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3. Gewerkschaftsmitglieder sind durch ihre Organisation besser geschützt. Sie erhalten Rechtschutz und Streikgeld.
     
  5. Duvel

    Duvel Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Nein, in der Gewerkschaft musst Du nicht sein, aber Du hast eben den Verdienstausfall, weil der Arbeitgeber Dir die Streikzeit vom Gehalt abziehen wird.

    Und Beamte dürfen nicht streiken, egal ob in der Gewerkschaft oder nicht.


    Viele Grüße

    Manuela
     
  6. anbar

    anbar Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    NRW
    ulilou hallo,

    du mußt doch nicht streiken, wenn du es nicht willst. Gehe normal zum Dienst und wenn du in deine Dienststelle reinkommst, heißt also, wenn keine Streikposte da stehen und dich hindern, geht alles seinen Gang.
    Wenn du aber am Warnstreik teilnehmen willst und nicht in der Gewerkschaft bist, dann geht das auf deine Kappe.
    Ich bin über 25 Jahre im ö.D. und ich habe schon des öfteren solche Situationen gehabt und nur einmal einen Streikposten vor der Türe. Habe ich eben Urlaub genommen.

    Machs gut
    Gruß

     
  7. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Streik

    Bei einem Streik wird immer von Abstimmung gesprochen, was aber nur gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer betrifft, die dann auch Streikgeld bekommen.
    Direkt gesagt bleiben sie der Arbeit fern, wobei die Rechtmäßigkeit in den Tarifbestimmungen zu sehen ist, bei Festlegung der neuen Tarife/ Löhne kann die Gewerkschaft mit ihren Mitgliedern einen gewissen Druck ausüben, heißt streiken..was in der tarifautonomie verankert ist / Artikel 9, Abs. 3.
    In Italien und Frankreich ist Streiken verfassungsmäßiges Recht, dort kann man auch politisch streiken, was in Deutschland nicht geht.
    Genauer steht das bei "http://tk-it.nrw.verdi.de/weitere_themen_und_infos/tarifrecht_-_tarifautonomie_-_streikrecht/streikrecht"
     
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