Gleichstellung - Information an Arbeitgeber

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von kleine Eule, 20. Januar 2009.

  1. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    16. Februar 2005
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    1.480
    Hallo,
    nach monatelangem Warten habe ich den Brief bekommen, dass das Arbeitsamt meine Gleichstellung festgestellt hat. Nun frage ich mich, ob auch mein Arbeitgeber vom Amt informiert worden ist oder ob ich dies nun tun soll. Soll ich das Schreiben für den Arbeitsgeber kopieren?
    Wäre schön, wenn jemand von Euch Erfahrungen hat und mir sagen kann, wie ich nun vorzugehen habe.
    Viele Grüße von der kleinen Eule
     
  2. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    NRW
    hallo kleine Eule,
    ich hatte 40% lange Jahre, habe ich meinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, weil es keine Auswirkung bei mir hatte. Bin und war sowieso unkündbar, öffentl. Dienst.
    Als ich die 50% bekam habe ich es natürlich mitgeteilt, weil ich ja auch 5 Tage mehr Urlaub bekam.

    Ich denke, ist erst relevant, wenn eine Kündigung ansteht. Vorher hast Du keine (außer steuerlich) keine Vorteile.
    Schönen Gruß

     
  3. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Gelsenkirchen
    Hallo kleine Eule,
    wenn eine Gleichstellung beantragt wird, bekommt der Arbeitgeber einen Bescheid vom Amt. Denn wenn Dein Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet werden muß bekommt Dein Arbeitgeber Zuschüsse, darüber wird er informiert.
    (war bei meinem Göga so)

    LD Heidesand
     
  4. Gemma

    Gemma Neues Mitglied

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    70
    Heidesand hat Recht, bei einer Gleichstellung wird definitiv der Arbeitgeber informiert und muss sogar Stellung zu deinem Arbeitsplatz abgeben. Ebenso wird der BEtriebsrat, wenn vorhanden, vom Arbeitsamt informiert.
     
  5. Gemma

    Gemma Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2009
    Beiträge:
    70
    Achja, und wenn die Gleichstllung durch ist, hast du den selben Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte Menschen, du bekommst nur nicht mehr URlaub.
     
  6. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    1.480
    Hallo, danke für Eure Antworten! Dass mein Arbeitgeber befragt wurde, wusste ich. Mir war nur nicht klar, ob er einen Bescheid erhält, dass die Gleichstellung ausgesprochen wurde. Nun kann ich hoffen, dass ich in Bezug auf geplante Abordnungen einen besseren Stand habe und ich nicht zwischen noch mehr Arbeitsorten pendeln muss.
    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
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