Hallo liebe Rheumis, knapp 1,5 Jahre nach meiner letzten Rentenbeantragung und vielen Gutachten, hat die Rentenversicherung mir eine volle Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2008 zugesprochen ( mit Datum vom 01.2009, Gestern angekommen). Bisher bekomme ich Geld vom Arbeitsamt wegen der Nahtlosigkeitsregelung. Nachgezahlt soll nichts werden, das wird aufgeteilt zwischen Krankenkasse und Arbeitsamt. Die erste Zahlung darf ich Ende März erwarten. Doch wovon ernähre ich mich bis dahin ? Wem muss ich jetzt was mitteilen ? Bekomm ich jetzt noch Geld vom Arbeitsamt bis Ende Februar ? Oder für die nächsten 3 Monate gar nix ? Leider steht in dem Rentenbescheid nicht, was ich als nächstes tun muss. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ? Da meine Rente gering ausfällt, kann ich Sie aufstocken lassen ? Aber wo und wie ? Auch im nachhinein ? Fragen über Fragen .... Ich bitte um Eure Hilfe ! Liebe Grüße Motawa
Recht Hi, wenn es schriftlich vorliegt, erhalten die bisherigen Zahlungsträger dieselbe Nachricht und bis zum Eintritt der Rentenzahlung läuft alles normal............. dir wird nur die Rente rückwirkend gerechnet ausbezahlt, die nach Abzug und Anweisung an den bisherigen Zahlenden überbleibt und dann hast du die mtl. reguläre Rentenzahlung. Was wichtig dabei ist: wie ist deine Weiterversicherung bei der KK z.B. Also, keine Panik Ich bekam meine Rente auch 1,5 Jahre rückwirkend und vom Gesamtbetrag erhielten damals Sozi und KK die seit dem offiziellen Rentenantrag gezahlten Gelder, so daß tatsächlich nur die laufende Monatsrente bleibt. Alles Gute ! Pumpkin
Hi Motawa, du brauchst keine Panik haben. Mein großer Bruder hat auch Rente bewilligt bekommen innerhalb von 3 Wochen war das durch. Er hat bis dahin weiterhin Geld vom Arbeitsamt bekommen, solang bis die erste Rentenzahlung da ist. Du kannst zu deiner Rente beim Sozialamt eine Grundsicherung beantragen. Somit ist deine Rente dann aufgestockt. Liebe Grüße Kristina
Zu beachten ist allerdings, daß Du für den Erhalt der Grundsicherung max. 2500€ besitzen darfst. Also bitte erst mal nach den Bedingungen fragen, bevor der Antrag gestellt wird. Alternativ kannst Du auch Wohngeld beantragen, zusätzlich Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten usw. Schau auch mal bei der GEZ-Homepage vorbei, ob Du aufgrund der geringen Rente vielleicht Befreiung bekommst.
Grundsicherung Hallo, bevor Du einen Antrag stellt, google erst mal nach Grundsicherung. Da findest du alle Angaben darüber - auch was Du noch besitzen darfst. Die Grundsicherung beinhaltet Miet- und Heizkostenzuschuß, den Antrag beim Wohnungsamt kann man sich sparen. GEZ müssen sogar Harz 4-Empfänger bezahlen, es sei denn Du hast ein aG oder H vom Versorgungsamt, Recherche vorher ist wichtig - bei unseren Beamten .... "alles wird gut" Heidesand