Gleichstellungsantrag

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von majosu, 12. Januar 2009.

  1. majosu

    majosu Mitglied

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    Rheinland
    Hallo,

    kann man wirklich, wenn man unter 18 Stunden die Woche arbeitet, keinen Antrag auf Gleichstellung stellen?
    Und warum nicht?

    Liebe Grüße
    majosu
     
  2. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    Guten Morgen Majosu,ich habe mal im § 68 des Sozialgesetzbuches nachgelesen aber ich habe nichts gefunden was besagt das es eine Gleichstellung nicht gibt wenn man unter 18 Std. die Woche arbeitet. Ich würde auf jeden Fall diesen Antrag stellen bei der Argentur für Arbeit und abwarten Libe Grüße Postmarie
     
  3. majosu

    majosu Mitglied

    Registriert seit:
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    Rheinland
    Hallo Postmarie,

    es steht im letzten Satz des §.Wenn ich aber den Antrag stelle,und er wird abgelehnt,weiß der AG das ich n"NUR" 30 Prozebt habe.
    Bzw. überhaupt,das ich krank bin.


    LG
    majosu







    § 73
    Begriff des Arbeitsplatzes


    (1) Arbeitsplätze im Sinne des Teils 2 sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden.
    (2) Als Arbeitsplätze gelten nicht die Stellen, auf denen beschäftigt werden
    1. behinderte Menschen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 3 Nr. 3 in Betrieben oder Dienststellen teilnehmen,
    2. Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist, und Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften,
    3. Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung erfolgt,
    4. Personen, die an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch teilnehmen,
    5. Personen, die nach ständiger Übung in ihre Stellen gewählt werden,
    6. Personen, die nach § 19 des Bundessozialhilfegesetzes in Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden,
    7. Personen, deren Arbeits-, Dienst oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis wegen Wehr oder Zivildienst, Elternzeit, unbezahltem Urlaub, wegen Bezuges einer Rente auf Zeit oder bei Altersteilzeitarbeit in der Freistellungsphase (Verblockungsmodell) ruht, solange für sie eine Vertretung eingestellt ist.
    (3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden
     
  4. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    Oh das tut mir leid. kannst du nicht versuchen zwei Stunden mehr zu arbeiten mal deinen Chef fragen so von hinten durchs Auge ein bißchen dumm stellenauf die Tränendrüse drücken und so .
    Liebe Grüße Postsmarie
     
  5. majosu

    majosu Mitglied

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    Rheinland
    Hallo,

    nein,das wären dann bei mir 8 Stunden mehr.Und das schaffe ich nicht.


    LG
    majosu
     
  6. Horeia

    Horeia Neues Mitglied

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    NRW
    Hallöchen,

    nein, Du mußt wirklich mindestens 18 Std. in der Woche arbeiten.

    Im SGB IX wird der Arbeitsplatz definiert, u.a. muß man mind. 18 Std. wöchentlich beschäftigt sein. Und das bezieht sich auch nur auf einen Arbeitgeber.
    Sprich, wenn man mehrere Jobs hat und die Std. von allen Jobs zusammenrechnet zählt das auch nicht.

    LG
    Horeia
     
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