Thema Schwerbehindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Heike1961, 10. Januar 2009.

  1. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallöchen,

    Ich bin nun ratlos.
    Mein Widerspruch wegen Anerkennung eines Schwerbehindertenausweises wurde abgeschmettert. Habe seit 1991 keine weiteren Beeinträchtigungen dazubekommen lt. Versorgungsamt.
    Seit 1991 habe ich dauerhaft 30 GdB nach überstandenen SD-Krebs erhalten. Inzwischen sind weitere starke Beeinträchtigungen dazugekommen.
    Knorpelschäden II. Grades in den Knien, starke Osteoporose, Fußdeformitäten, die starke Einlagen brauchen, mein Gangbild ist unter aller Sau. Ich kann nicht stehen, länger laufen, keine Treppen, darf auf keinen Fall stürzen, da sofort Brüche da wären. Starker Tinnitus läßt mich nicht schlafen, Tagesmüdigkeit, nicht belastbat, Kinderwunsch ist "gestorben" auf grund einer Not-Op....
    Hatte im Juli einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Nichts. Es wurde nicht ein Arzt angeschrieben, Gesundheitsstörungen wurden falsch benannt, z.B. statt der ausgeprägten Knorpelschäden in den Knien, die einen GdB von 30 rechtfertigen, stand da: Funktionsbehinderung des Kniegelenk wegen Bakerzyste (die habe ich extra noch in den Gelenken), dann wurde Klimakterium angegeben auf dem Bescheid, davon war nie die Rede!
    Desweiteren steht da psychsomatische Störungen, woher ist das denn? Vielleicht, weil ich nun Widerspruch eingelegt habe und als Querulant gelte?
    Ich habe im Widerspruch auch Urteilsbegründungen der Deutschen Rechtssprechung zu meinen Krankheiten dargelegt, es wurde nicht annähernd darauf eingegangen.
    Nun werde ichmit Hilfe des VDK klagen, allerdings dauert so eine Klage 2 Jahre, wegen der vielen Hatz IV-Sachen.
    Kann man bei Erhalt einer weiteren Diagnose unabhängig von der Klage einen weiteren Verschlimmerungsantrag stellen?
    Mein Rheuma ist noch nicht endgültig diagnostiziert, und wegen Verdauung könnte auch noch was im Argen liegen.
    Hat jemand von Euch etwas ähnliches erfahren, wie gehe ich weiter vor?
    2 Jahre warten, ich schaffe das nicht mit dem weiten Arbeitsweg in den öffentl. Verkehrsmitteln, ich brauche einen Ausweis, um einen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz zu haben.
    Mit dem Auto geht es nicht wegen der Lendenwirbel und den orthopädischen Einlagen, kein Feingefühl beim Gasgeben oder Bremsen.
    Bin echt verzweifelt.

    LG, Heike
     
  2. ErikaSt

    ErikaSt ErikaSt

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    Hallo Heike,
    mit Widerspruch gegen den Grad der Schwerbehinderung habe ich keine Erfahrung. Allerdings hatte ich im Sommer letzten Jahres erstmals einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, und zwar im Rheuma-Zentrum Sendenhorst. Dort riet mir die Sozialarbeiterin dringend, den Antrag über die Klinik laufen zu lassen, ebenfalls im Antrag anzukreuzen, dass die Unterlagen nur in der Klinik seien, nicht den niedergelassenen Ärzten vorlägen. Denn aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wisse sie, dass bei Anträgen, die die Betroffenen selber stellen, dabei auch selber begründen und ihre niedergelassenen Ärzte angeben, die Mitarbeiter der Versorgungsämter gerne geneigt sind, geringere Schadensstufen anzuerkennen. Darum, sofern möglich: Anträge unter Zuhilfenahme des sozialen Dienstes in Kliniken und Reha-Einrichtungen stallen.
    Ich denke, dass Du mit der Unterstützung über den VdK einen recht guten Partner an Deiner Seite hast.
    Und ich denke, dass Du unabhängig von dem Widerspruchsverfahren jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen kannst. Denn Du hast ja eine Verschlimmerung Deines Gesundheitszustands. Allerdings erhältst Du nicht automatisch mit einem höheren GdB auch einen Anspruch auf einen Sitzplatz im ÖPNV, hierzu müsstest Du auch ein G, als Gehbehindert, im Ausweis stehen haben. Ich denke mal, dass Dir der VdK auch da raten kann.
    Ich bin sicher, dass Dir noch weitere User mehr raten können Ich weiß, Liebelein hatte mal vor längerer Zeit einen richtig guten Thread hierzu erstellt. Über die Suchen-Funktion müsstest Du ihn finden können.
    Ich wünsche Dir alles Gute
    Liebe Grüße
    Erika
     
  3. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Liebe Erika,

    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Ein Schwerbehindertenausweisinhaber hat das Recht, auf den besonders gekennzeichneten Plätzen im Nahverkehr "seinen" Platz einzufordern. An den Plätzen ist ein zeichen angebracht, meist ein Sitzplatz mit einem Kreuz.
    Ich brauche keine Steuererleichterungen und ähnliches, nur eine einigermaßen sichere und schmerzfreie Beförderung zum Arbeitsplatz. Es gibt Tage, da übernachte ich schon in der Firma/meinen Büro, weil ich die Heimfahrt nicht mehr verkraften würde. Wollte auch schon unser Haus verkaufen, aber es ist noch beliehen, und einen ausreichenden Preis erzielt man zur Zeit nicht. Und eine Wohnung noch zusätzl. am Arbeitsort, das geht finanziell nicht und Psysisch würde ich das Getrenntsein von zu Hause auch nicht schaffen.
    In Rente Gehen? Ich liebe meine Arbeit. Es kann doch nicht sein, daß nur aufgrund des Arbeitsweges meine Arbeit abzugeben ist?

    LG, Heike
     
  4. padost

    padost Neues Mitglied

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    Hallo Heike, mir hat der VdK gesagt, das Klagen dauert zu lange, bis da was rumkommt und lieber nach einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen!
    Ich habe zwischenzeitlich alle Arztberichte gesammelt, mir auch von meinem behandleten Arzt ein neustess Attest über meinen Gesundheitszustand aufsetzten lassen, selbst mein Befinden mit meinen eigenen Worten und Beispiele aufgeschrieben. So etwa: Muß bis ich in den 2. Stock laufe mindestens 8x stehenbleiben usw. Freizeitaktivitäten fast auf dem Nullpunkt, weil...... Freudeskreis nimmt ab, weil krankheitsbedingt...............Schlafe in der Firma, weil krankheitsbedingt..........

    und bin damit durchgekommen.
    Viel Glück
    Padost
     
  5. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Padost,

    Meine Ausführungen wurden sehr umfangreich gemacht. Habe auch sämtliche Behinderungen beschrieben, bis ins Detail.
    Ich aber nehme an, es wurde sich nichts durchgelsen, alles wie beim ersten Antrag beantwortet.
    Selbst die Ärzte, die nochmals angeschrieben wurden, waren aus meinem ersten Antrag! Auf neue Diagnosen ist man nicht eingegangen, die fehlen auch im Bescheid.
    Also ist die Bearbeitungsweise zu rügen, nicht der Inhalt.
    Ich will nicht zum 4. Mal einen neuen Antrag stellen, es geht ja auch um die rückwirkenden anderen "Vergünstigungen" wie Zusatzurlaub, Steuererleichtungen und und..
    Wenn ich jedes Mal von vorn anfange, und dann jedes Mal Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung, bin ich Rentner. Da brauche ich den Ausweis nicht mehr.
    Und ein gewisser GdB ist nur bis zum ca. 50. Lebensjahr einzuforden: Ungewollte Kinderlosigkeit wegen einer Not-Op (Unterleib). Ab dem 50. Lebensjahr, so haben es die Sachverständigen, die die "Behindertentabelle" erarbeitet haben, gilt eine ungewollte Kinderlosigkeit als hinzunehmen, da da im Durchschnitt die wechseljahre einsetzen und man damit nicht mit seiner Beeinträchtigung im Lebensalter abweicht. Verstehst Du, was ich meine. Ich habe mir in Bibliotheken umfangreiche juristische Grundlagen erarbeitet, aber was nutzt es, wenn es nicht gelesen wird.
    Deshalb suche ich nach einer Möglichkeit, ohne Klage gegen den Bescheid in Beschwerde zu gehen. Gibt es sowas?

    LG, Heike
     
  6. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Heike,
    nicht verzagen - wenn der VdK sich kümmert bist Du eigentlich in guten Händen. Wenn eine neue Diagnose dazukommt immer gleich zum VdK bringen, die reichen diese dann ein. Wir haben 2 x nachgereicht und der Ausweis kam nach 3 Monaten.
    Ich wünsche Dir viel Glück und Kraft. :)

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  7. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Heidesand,

    Ich war inzwischen beim Versorgungsamt zur Akteneinsicht. Nun ist mir vieles klarer.
    Der eine Orthopäde hat kein Gutachten gemacht, er hat lediglich den Computerausdruck hingeschickt, Datum der Arztbesuche, meine Angaben, warum ich da bin und so weiter.
    Als Patient habe ich z.B. gesagt, daß mir alle Knochen wehtun. Schon war ich Simulant.
    Er ist absolut nicht ins Detail gegangen, hat alle Diagnosen mit Fragezeichen gemacht und zum Schluß stand: Somatisierung.
    Also nur Einbildung.
    Er hat keinen Grad der Skoliosekrümmung angegeben, auch, daß ich Krankengymnastik verordnet bekam, steht da nicht. Und er überwies mich an einen Leistenspezialisten (Verdacht der Hüftarthrose sollte ausgeschlossen werden, bzw. die beidseitigen Leistenschmerzen, die ich seit 2 Jahren habe). Der Spezialist machte den "Patricktest", der positiv war. Das bedeutet, daß mit der Lendenwirbelsäule oder ISG was nicht stimmt.
    Und der Orthopäde schreibt: ohne Befund.
    Habe nächste Woche einen Anwaltstermin bei einer Spezialistin Schwerbehindertenrecht.
    Mal sehen, was die meint. Es sind ja angeblich nicht die Diagnosen das Wichtigste, sondern die Beeinträchtigungen und Schmerzen, die ich auch umfangreich geschildert habe.
    Bin zwar Mitglied im Vdk, habe aber gemerkt, die sind so unter Zeitdruk. Habe einen Termin zur Widerspruchsbesprechung gehabt, der Zeitrahmen war 30 Minuten. Nach 10 Min. kam schon einer ins Beratungszimmer und deutete an, daß schon der nächste "Kunde" wartet. Der Berater/Anwalt schaute dann jede Minute zur Uhr, er war garnicht bei der Sache. Und nach weiteren 5 Min. waren wir bzw. er fertig-ohne Resultat.
    Außerdem kostet dort eine Klage 164,-- Euro. Dank meiner Rechtschutzversicherung zahle ich für meine Klage mit Vetretung vor Gericht und eventueller weiterer Instanzen nur 100,-- Euro zu. Beim VDk kostet jede weitere Instanz nochmals so viel bzw. dann sogar das Doppelte.
    Ich werde mal nächste Woche berichten, wie es weitergeht.

    LG, Heike

    PS. Schau mal ins Schwerbehindertenforum, da habe ich einen ähnlichen Thread aufgemacht, da wird man regelrecht runtergeputzt. Wahrscheinlich sind das selbst Versorgungsamtsangestellte, jedenfalls habe ich den Eindruck.
     
  8. Heinz-Dieter Brandt

    Heinz-Dieter Brandt Neues Mitglied

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    gib nicht auf Kämpfe weiter wichtig!

    :a_smil08:wichtig ist das du einen guten Facharzt hast ! Der hinter dir Steht !
    ich könnte dir so viel erzählen ! ich habe Mobus Bechterv!
    Koronareherzerkrankung usw eine Ewige Baustelle !!!! Ich war simulant und was sonst noch alles!! Heute bin ich Erwerbsminderungsrentner !
    Es ist ein Kampf bis du deine Rechte bekommst Alles Steht und fällt mit deinem Arzt ! Wichtig ist auch ,das deine Psyche gut ist !
    wenn dann noch finanzielle,Familien, usw probleme, eine rolle spielen. Mußt du sie aus dem wege Schaffen!für den kampf brauchts du viel kraft ist dir der Sozialverband deutschland SOVD bekannt! die helfen dir weiter!? Mir haben sie geholfen !
    wenn du noch fragen hast sende mir eine Mail Haidbrock@gmx.de
    Fragen:
    Beruf?
    krank geschrieben?
    Berufsunfähig
    Erwerbsunfähig ? ?
    was willst du ?
    wie soll deine zukunft aussehen ?
    kommst mit deiner Krankheit klar?
    das sind fragen ,
    die mußt du dir schon beantworten !
    dann kommt die entscheidung!
    bin ich in der lage ,eine Arbeit auszüben ?
    Was für Arbeit ?
    Deine 30 Prozent sind die schon angeglichen bei der Krankenkasse auf 50 %
    Zwecks Arbeitsplatzsicherung ! Du mußt einen Gleichstellungsantrag stellen bei deiner Krankenkasse!:D für diese dinge ist dir der sovd behilflich
    Herzliche grüße Dieter
    ich wünsche dir alles alles gute !
    GIB NICHT AUF! KÄMPFE!Die wollen das du aufgibst !!!Das ist eine Mafia ! wenn dir was nicht passt mach einmal den lauten !Dat hilft manchmal !


    es gi
     
  9. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    gut gemacht

    Hallo Heike,
    auf solch einen Orthopäden kann man ja wirklich verzichten - oder Du setzt ihm die Pistole auf die Brust und forderst ein vernünftiges Gutachten "Du könntest ihn sogar bei der Beschwerdestelle Deiner Krankenkasse wegen Fehlbehandlung melden".:mad:
    Leider habe ich das "Behindertenforum" nicht gefunden, hätte gern da mal Dampf abgelassen.:)
    Mit Rechtschutzversicherung kannst du Dir ja einen Fachanwalt für Soziales und Medizinrecht nehmen, da geht es vielleicht sogar ohne Gerichtsverhandlung.
    Ich wünsche Dir viel Ausdauer und Ausgeglichenheit !!:turtle:
    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  10. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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    Hallo Heike, mache alle solche anträge über den vdk , und hab seit der zeit weniger probleme.
     
  11. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Heinz-Dieter,

    Ich war vor 25 Jahren schon mal Erwerbsunfähigkeitsrentner (da war ich 23). Wurde dann nach 5 Jahren wieder "abgeschafft", bin seitdem voll arbeiten. Muß dazu sagen, meine Arbeit selbst macht keine Probleme, ist sehr anwechslungsreich und stressfrei. Ja sowas gibts noch.
    Aber außer arbeiten , essen und sehr schlecht schlafen läuft absolut nichts mehr. Schon die Angst, nach einem Kinobesuch oder ähnl. nicht mehr nach Hause zu kommen, weil ich vor Schmerz nicht Autofahren kann, läßt mich alle Unternehmungen stoppen. Mein Freundeskreis ist geschrumpft, da ich Verabredungen öfters platzen lassen mußte wegen den Beeinträchtigungen. Ich lebe wie eine alte Rentnerin. Mein Mann weiß nicht mehr, wie er mir helfen soll, er macht schon viele Aufgaben im Haushalt, die ich nicht mehr kann.
    Ja, was will ich? Eigentlich will ich wissen, was los ist. Den Schmerz und die anderen Sachen bilde ich mir nicht ein.
    Aber wenn wirklich eine Somatisierung vorliegen würde, hätte mich der Orthopäde gemäß den Leitlinien für Orthopädie weiterüberweisen müssen! Hat er nicht getan.
    Bin deshalb auf der Suche nach einem Arzt (intern. Rheumatologen), der nicht gleich aufgibt.

    Ich wünsche Dir viel Gesundheit.

    LG, Heike
     
  12. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Hallo Heike,

    wenn schon Rechtschutz da ist, dann nimm sie auch in Anspruch.

    Ein Fachanwalt für Medizin- und Sozialversicherungsrecht hat mehr als 10 Minuten Zeit. Ein Fachanwalt kann auch recht gut die Erfolgsaussichten abschätzen, erst recht, wenn es um Widerspruch und/oder Klage geht.
    Meinen Anwalt kann ich auch mal kurz anrufen, wenn sich eine neue Frage ergibt - beim VdK ist das nicht so einfach. Meistens sind die Rechtsanwälte nur an bestimmten Tagen zu sprechen und dann auch mit Termin.

    Sicher hast auch Du Deine Rechtschutz abgeschlossen, damit Du in speziellen Notfällen kompetenten Rat einholen kannst und jetzt brauchst Du nicht nur Rat, sondern auch jemand, der Dich unterstützt und für Dich kämpft.

    Ich wünsche Dir viel Kraft und Erfolg!
    Ursula
     
  13. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Heidesand,

    Die Anwältin ist eine Fachanwältin für Sozialrecht, Schwergebiet: Schwerbehindertenrecht, die müßte ja dann Bescheid wissen.
    Das Forum heißt: schwerbehinderten-aktuell.de. da gibts eine Rubrik Ausweis und Co, da steht auch viel Interessantes drin.

    Meinst Du wirklich, es würde ohne Klage gehen? Das wäre natürlich ganz toll.
    Muß demnächst zur Radiojoddiagnostik mit Ganzkörperszintigramm, da soll man ja Rheuma und andere Entzündungen auch super sehen können. Bin schon gespannt. Das wäre ja dann mal der Anfang.
    Ich wünsche mir das nicht, aber ich wünsche mir endlich eine ordentliche Diagnose, keine psysische Somatisierung!

    Hallo Molly,

    Zum Thema VDk habe ich ja schon was geschrieben, aber vielleicht hatte ich damals einfach nur Pech.
    Aber ich bleibe nun erstmal bei der Anwältin.

    Ich wünsche Euch viel Gesundheit und Kraft

    Heike
     
  14. Gerhard 1848

    Gerhard 1848 der Gerd

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    Hallo Heike
    Wie ich gelesen habe sind bei Dir mehrere
    Erkrankungen angegeben aber jede Erkrankung
    wird für sich ausgelegt !
    Habe Jahrelang 40% GdB gehabt Verschlechterungsantrag
    Gestellt Nach langem hin und her Gutachten 60% GdB
    abgelehnt wieder ein Gutachten in meinem beisein
    hat der Gutachter beim Richter Angerufen und gefragt
    was denn nicht geklärt wäre :top:ein Arzt mit Rückgrat :top:
    Ergebnis 40+30+20+10+ Gesamt 100 GdB
    geblieben sind 60 Gdb unbefristet [​IMG]
    Wünsche dir viel Erfolg
     
    #14 17. Januar 2009
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2009
  15. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Hallo Gerhard,

    es stimmt, die Krankheiten werden einzeln bewertet, aber die einzelnen Ergebnisse werden nicht aufaddiert.

    z.B.: Bescheid meines Mannes vom Sommer diesen Jahres (Erstantrag):

    - für beidseitige mittel- bis schwergradige Schwerhörigkeit und beiseitigem Tinnitus 50 %
    - für verschiedene Wirbelsäulenerkrankungen wie Wirbelgleiten, deg. Veränderungen, Bandscheibenschäden (teilw. max. Degeneration!), Wirbelsäulenverformung - 30 % (lt. Orthopäde)

    ergibt im Bescheid 50 % (und nicht 50+30=80)

    Antrag wurde am 02.06.2008 gestellt, Bescheid ist vom 07.07.2008.

    Insgesamt sieht die Bewertung der Wirbelsäulenschäden erst mal sehr niedrig aus. Der Fachanwalt für Medizin- und Sozialversicherungsrecht hat uns geraten keinen Widerspruch einzulegen, sondern lieber nach einem halben bis ganzen Jahr einen Verschlimmerungsantrag einzureichen.

    Sicher ist aber, daß die verschiedenen Erkrankungen nicht addiert werden!
    Anhaltspunkte zu den einzelnen Erkrankungen und die entsprechende Bewertung:
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

    Um die Verfahrenszeit ernorm abzukürzen wurde uns empfohlen:
    - alle relevanten Befundberichte vorher selbst bei den Ärzten/Kliniken einzuholen (nicht vom Arzt vertrösten lassen, daß er automatisch angeschrieben werde und dann "was" schreiben würde)
    - vollständig ausgefüllen Antrag, einschl. aller Befundberichte persönlich abgeben
    - den Sachbearbeiter darauf hinweisen, daß die Befunde vollständig sind und auf ein Nachfragen bei den aufgeführten Ärzten daher verzichtet werden kann
    - mit dem Sachbearbeiter den Antrag kurz durchgehen, falls irgendetwas nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt ist

    Wenn man im Vorfeld alle Befundberichte einholt, weiß man auch gleich was drinn steht, denn da erlebt man ja letztendlich die meisten unangenehmen Überraschungen.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg
    Ursula
     
  16. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Liebe Ursula, lieber Gerhard,

    Man merkt schon, daß sehr viele Menschen ganz schön kämpfen müssen, um einigermaßen "gerecht" eingeschätzt zu werden bezüglich des GdB. Und wenn man dann keine richtige Diagnose bekommt, sieht es noch schlechter aus.
    Bloß gut, daß ich diese Rechtschutzvers. habe. Ich werde kämpfen.

    Euch beiden wünsche ich noch ein gesundes, erholsames Wochenende.

    LG, Heike
     
  17. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis

    Hallo, wollte mich nach über 2 Jahren mal melden.

    Ich habe meine Klage aufrecht erhalten und noch weitere ärztliche Befunde nachgereicht bei Gericht. Nun habe ich endlich einen Termin für eine Untersuchung durch einen richterlich bestimmten Gutachter. Wenn der dann auch der Meinung ist, daß alles ja nur Pille Palle ist, geb ich auf.
    Gibt ja auch noch andere Sachen im Leben...
     
  18. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    hallo heike,

    2 jahre schon so nen kampf. :eek:
    ich drücke dir die daumen, dass er von erfolg gekrönt wird..
     
  19. roco

    roco Guest

    kurzer hinweis: die gleichstellung wird nicht bei der krankenkasse beantragt, sondern beim arbeitsamt. und auch da vorher gut beraten lassen, es kommt nämlich auf eine gute begründung an.

    ansonsten wird nur der ag angeschrieben, ob eine entlassung wegen der krankheit in erwägung gezogen wird. dies wird der arbeitgeber IMMER verneinen. denn bei NICHT-GLEICHSTELLUNG ist eine kündigung leichter, als bei gleichstellung.

    bestreitet der arbeitgeber eine kündigungsabsicht wegen der fehltage durch krankheit kann man die gleichstellung gleich vergessen.

    so geschehen bei meiner schwester, die sage und schreibe einen gdb von 30 für ihre multiple sklerose bekommen hat, trotz widerspruch. der verschlimmerungsantrag ist bereits ausgefüllt und wartet auf seine abgabe...
     
  20. fuechslein99

    fuechslein99 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    Göttingen
    Hallo Heike,

    auch ich drücke Dir die Daumen, dass Du Erfolg hast.

    Ich habe auch mit meinen diversen chronischen Erkrankungen eine Schwerbehinderung beantragt. Bekommen habe ich 20% ( :eek: )....dann folgte der Einspruch meinerseits mit Hilfe der Ärzte.

    Einspruch abgelehnt - es bleibt bei 20%.......so, und jetzt kommt der Hammer: die Begründung:

    ***ICH BIN ZU SELTEN KRANKGESCHRIEBEN***

    Wer so regelmäßig zur Arbeit geht wie ich, ist nicht schwerbehindert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:mad::mad::mad:

    Leute, ist das zu fassen???

    Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. :confused:
     
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