Hu hu, wie immer um die Zeit sitz ich und mach Vorbereitung zur Steuererklärung. Ich sitze gerade am Fahrtenbuch Wie ihr wißt waren wir zur Mutter Kind Kur. Weiß jemand was wir für Aufwendungen wir absetzen können. Fahrten vom Papa Besuch, sind da welche absetzbar? LG Manu
hallo mamaela, da weiß ich leider auch keinen Rat. Da bin ich glatt überfragt. Also meine Tochter war auch in Muki Kur. Hat ja dann das Fahrgeld von der KK erstattet bekommen. Und Besuch von Ehemann und Vater der Kinder? keine Ahnung. Schwierige Sache. Machs gut LG
Hallo Mamaela, gib einfach die Kilometer an die Dein Mann gefahren ist(Hin u. zurück).Wennn Du nicht berechtigt bist,rühren die sich schon. Ich gebe alll e Fahrten und Kosten (zuzahlungspflichtige Arzneimittel sonst. Sachen aus der Apo) die im Zusammenhang mit den Erkrankungen/Arztbesuchen /Therapien entstehen an.Es werden 30 cent pro km angerechnet. Man kann als außergewöhnilche Bealstungen alles geltend machen,welche Ausgaben man hat,die gesunde Mitmenschen(Familien) nicht haben. Gesetz habe ich nicht parat. Bei uns waren das im letzten Jahr über 6000 € an Ausgaben. Wenn ein Kind ein GdB hat,kann man sämtliche Fahrten die man mit/für das Kind hatte angeben.Auch Einkaufsfahrten. Liebe Grüße majosu
Hu hu majosu öhm alle Fahrten beim Kind mit GdB Nun bin ich überfragt, das ist mir neu. Mein Sohn hat 50% und Merkmal H. Ich hatte auch erfahren, das Urlaubsfahrten mit angeben kann. Jedoch will ich das nicht wirklich glauben. Ich trau mich gar nicht. Wir waren nämlich im bayrischen Wald für 7 Tage Ok Urlaub Fliegen, so unverschämt möcht ich nun nicht sein Hast du da was näheres? LG Manu
Hallo Marion, das sind soo spezielle Fragen, das ich Dir eigentlich raten möchte per Telefonbuch einen Lohnsteuerverein zu suchen. Hab ich im letzten Jahr auch gemacht. Wir konnten die Fahrten zum Dok, KG, Besuchsfahrten bei 8 Wochen Reha etc absetzen. LG von Elke.
Mamaela, bist du sicher, dass dein Kind bei 50 % Behinderung ein Merkzeichen "H" hat. Du meinst doch bestimmt das Merkzeichen G, das für gehbehindert steht. Das Merkzeichen "H" bekommt, wenn überhaupt, dann bei 100 % Behinderung. So einfache Urlaubsfahrten kann man nicht absetzten. Denn solche Fahrten würde man auch mit einem gesunden Kind machen. Man kann nur Kuren absetzen, deren Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wurde bzw. das die Krankenkasse genehmigt und somit bezuschußt hat, soweit ich weiß. LG
Hallo Mamaela, die Fahrkosten können als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Es kann jeder gefahrene Kilometer mit 0,30 Euro angesetzt werden (sog. Dienstreisegrundsätze). LG Michael
hallo koschka, nicht nur mit 100% bekommst du das merkzeichen H dazu. im Bekanntenkreis habe ich auch jemanden, die dieses merkzeichen hat mit 70%. Wenn du mal auf mamaelas sigantur schaust, wirst du schnell wissen, welches kind das H haben müsste.
Hallo, ja bin mit sicher Mein Sohn hat 50% und H. Das stimmt nicht das man 100% haben muss, ein autistisches Kind ist nicht zu 100% behindert, aber es braucht Hilfe in bestimmten angelegenheiten. Es soll aber Fahrten geben, die man absetzen kann und das ales Urlaubsfahrten, wenn man diese mit dem Kind macht. Bei einem behinderten Kind braucht man ja mehr Erholung als bei einem gesunden Kind. Muß mich mal schlau machen. Gruß mamaela
Hallo, bin momentan nicht so oft on und kann daher nicht antwortenn, also nicht böse sein. Ich versuche zu antworten wenn ich kann. Ich hab momentan leider keine Möglichkeit oft ins Inet zu schauen. LG Manu und danke schön Ich wünsch Euch mal schon ein schönes Weihnachtsfest, auch wenn es noch bissl hin ist.
Steuererklärung ..also erstmal einreichen, wenn nötig mit einer schriftlichen Begründung. Ich habe auch schon Kuren abgesetzt, weil sie medizinisch notwendig waren um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Das hat mir die Uniklinik bestätigt. Wurde aber erst nach Widerspruch angenommen. In Deinem Fall hast Du ja wegen einem behinderten Kind Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastung gelten. Ich habe mit 60 GdB steurliche Vergünstigungen, die allerdings jetzt pauschale Einzelposten nicht mehr begründen. Vielleicht kannst Du Dich da mal erkundigen. Ansonsten alles angeben, mehr wie ablehnen können sie eh nicht. "merre"