Teilzeit abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von majosu, 7. Dezember 2008.

  1. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,
    lest mal was mir passiert ist.Deshalb ist meine Nacht auch eher zu Ende gewesen.

    Ein Antrag nach TzBfG zu Reduzierung der AZ wurde fristgerecht gestellt.
    Nun lehnt der AG eine Teilzeittätigkeit 3 Wochen vor deren Beginn schriftlich ab.Was nicht fristgerecht ist.

    Welches Vorgehen würdet Ihr vorschlagen?Ich schaffe Vollzeit nicht mehr.
    Ich habe Angst vor dem Arbeitsklima...
    Zur Zeit bin ich AU,darf zur KK wg. Gespräch

    Grüße
    majosu
     
  2. pittibiest

    pittibiest beliebtes Studienobjekt

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    hallo majosu,

    mit welcher begründung wurde die teilzeit abgelehnt? soweit ich weiss hat jeder arbeitnehmer das recht auf teilzeitarbeit es sei denn die größe des betriebes lässt dieses nicht zu.

    http://inhalt.monster.de/3427_de-DE_p1.asp

    schau mal dort nach, da steht es genau wie die regelungen sind.

    lg petra
     
  3. majosu

    majosu Mitglied

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    Die Ablehnung erfolgte einige Tage zu spät.
    Es gäbe in Teilzeit keine Stelle für mich, nur in Vollzeit.


    Grüße
    majosu
     
  4. grummelzack

    grummelzack Barbara

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    haloo majosu,
    der Gesetzgeber regelt ein solches Vorgehen in § 8 des TzBfG (5), darin heißt es:

    §8 TzBfG
    (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren
    gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.



    den weiteren Gesetzeslaut erspare ich uns hier du kannst ihn aber bei google abrufen indem du §8 TzBfG eingibst.

    Allerdings hat dein Arbeitgeber auch das Recht, deinem Antrag die Zustimmung zu verweigern, wenn dem betriebliche Gründe entgegenstehen.


    Gibt es einen Betriebsrat in eurem Betrieb? Vorgehensweise wäre z.B. schriftlichen Widerspruch an den Arbeitgeber mit dem Hinweis auf §8 Abs.(5) TzBfG und der daraus resultierenden Konsequenz daß die Arbeitszeit somit deinen Wünschen entsprechend angepaßt werden muß.

    Vorteilhaft wäre es, wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, denn dann regeln die das für dich.

    Barbara
     
  5. majosu

    majosu Mitglied

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    Ich werde die Mitarbeitervertretung davon in Kenntniss setzen.
    Ich werde es erstmal ohne Gewerkschaft versuchen.

    Liebe Grüße
    majosu
     
  6. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,


    ich bin so unschlüssig was ich nun machen soll.
    Vielleicht sollte ich es Vollzeit probieren.......bei mir steht der Verdacht PSA oder Kollagenose.
    Eventuell brauche ich eine Basistherapie,im Moment nehme ich Cortison.
    Einen GdB habe ich beantragt.....eventuell muß ich umschulen.....

    Liebe Grüße
    majosu
     
  7. grummelzack

    grummelzack Barbara

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    hallo majosu,

    zunächst ist erst mal abzuwarten ob sich der Verdacht der Pso-Arthritis u/o der Kollagenose bestätigt.

    Und wenn ja, kannst du immer noch
    die Personalvertretung um ein Vermittlungsgespräch zwischen dir und dem Arbeitgeber bitten.

    Du kannst während dieser Vermittlung immer noch einlenken und dich mit einem zunächst befristeten Versuch in Vollzeit einverstanden erklären.

    Wie sieht Deine Tätigkeit aus?

    Barbara
     
  8. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo Grummelzack,

    ich bin in der Pflege tätig.


    Grüße
    majosu
     
  9. Lupus-Frau

    Lupus-Frau Neues Mitglied

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    Hallo majosu,

    eine Variante, kurzfristig und befristet nicht in vollem Umfang zu arbeiten, ist die Wiedereingliederung ( nach längere AU) nach dem Hamburger Modell. Hier schlägt der Hausarzt aufgrund verminderter Leistungsfähigkeit die Wiedereingliederung in die bisherige Tätigkeit mit verringerter Stundenzahl vor. Einfach mal googeln.
    Aber: Genau wie bei dem Antrag auf Arbeitszeitverkürzung kann hier der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen, muss aber nicht. Einen Versuch wäre es wert, vor allem wenn Du es Dir zur Zeit nicht zutraust, in vollem Umfang zu arbeiten.

    Das ist eine schwierige Situation, in der Du Dich befindest.
    Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, in einem anderen Bereich zu arbeiten, sofern Du in einem Krankenhaus arbeitest.

    Ich habe vor 10 Jahren auch umgeschult, komme auch aus dem Gesundheitsbereich incl. Schicht- und Nachdienst. Es war Zeit für einen Neubeginn und ich habe seitdem auch einen Arbeitgeber, der mir Teilzeit ermöglicht.


    Liebe Grüße

    Lupus-Frau
     
  10. grummelzack

    grummelzack Barbara

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    ein körperlich belastender Beruf also....


    Barbara
     
  11. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,

    ich werde eine Widereingliederung nicht beantragen,da ich nicht will,das mein AG erfährt,das ich krank bin.
    Ich werde mein Recht durchsetzen...komme was wolle.


    Liebe Grüße
    ich halte Euch auf dem laufenden
    majosu
     
  12. Mücke

    Mücke Guest

    wenn du jetzt au bist, weiß er doch , dass du krank bsit.
    die wiedereingliederung bezieht sich ja nicht auf deine dauerhafte arbeitsfähigkeit, sondern nur auf einen gewissen zeitraum..bei mir waren es nach einer op 6 monate..würde ich so lange alledings nie wieder machen, da man in der zeit keinen urlaub nehmen darf und ich somit doppelte belastung hatte
    die wiedereingliederung habe ich gemacht, um die ambulante reha nebem dem beruf laufen lassen zu können

    manche arbeitnehmer haben auch nur 3 wochen wiedereingleiderung--beginnen mit std gehen dann auf 6 und schließlich wieder vollzeit.

    der arbeitgeber erfährt in der regel nciht was du hast..das gehalt zahlt weiterhin die kk..du gilst während der zeit noch als au.
     
  13. majosu

    majosu Mitglied

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    Rheinland
    Hallo,

    ich hatte vergessen zu schreiben,das ich im Moment beurlaubt bin.


    Danke, für Eure lieben Worte
    majosu
     
  14. Mücke

    Mücke Guest

    ach so,
    im ersten beitrag hast du geschrieben du bist au..nur dann geht eine wiedereingliederung
     
  15. pittibiest

    pittibiest beliebtes Studienobjekt

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    Hallo majosu,

    wenn du den GdB von 50% bekommst solltest du es dem Arbeitgeber in jedem Fall mitteilen!!

    Du hast dann Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub, einen gesonderten Kündigungsschutz und Anspruch auf geeignete Hilfsmittel.

    Ich hatte z.B. ein automatisches RR-Gerät.

    Wie es aussieht wenn der GdB unter 50% ist weiss ich nicht, nur das der Sonderurlaub wegfällt.

    Lass den Kopf nicht hängen........... das Lichtlein wartet schon.......... hinter der nächsten Ecke !!

    lg petra
     
  16. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo


    @Mücke,stimmt schon,das ich auch AU bin.Ist etwas verzwickt.

    Ein automatisches RR Gerät wär schon was.....ich habe auch den Eindruck weniger Kraft in den Händen zu haben.


    Liebe Grüße
    majosu
     
  17. majosu

    majosu Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo,

    ich habe meinen AG einen Brief geschrieben,das ich auf jeden Fall einen rechtlichen Anspruch in TZ habe.Auch habe ich den Personalrat eingeschaltet.
    Dann habe ich einen letztes Telefonat,vor dem Gang zum Anwalt geführt.
    Und siehe da,es wird eine Teilzeitstelle für mich geschaffen.
    Meine Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt.


    Ich hoffe,das ich gesundheitlich gut schaffe.


    Liebe Grüße
    majosu
     
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