Ablehnung Teilhabe am Arbeitsleben

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von w0Lw0, 28. November 2008.

  1. w0Lw0

    w0Lw0 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    28. November 2008
    Beiträge:
    2
    Hallo zusammen!

    ich hab Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und er wurde sofort (beim Gespräch der zur Antragsstellung) angeleht.

    Ich bin BJ 1987 und erfülle alle Kriterien für die Teilhabe.

    Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil ich bereits seit September die Techniker schule besuche. Da es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war weiter zu arbeiten - und da ich mich net ein Jahr krankscheiben lassen oder ein Jahr Arbeitslos sein wollte, habe ich mich hierfür Entschieden!
    Der "Zuständige"-Sachbearbeiter wolle mir nicht weiterhelfen, und war der Meinung das ich keine Chance hätte.


    Gibt es vergleichbare Fälle? Freue mich über Eure Meinung! Vielen Dank!
     
  2. nicht-hase

    nicht-hase Neues Mitglied

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    Niedersachsen
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wurde Dir schon die Antragstellung verweigert (mündlich?). Hast Du bzw. gibt es ein Antragsformular? Wenn nicht, würde ich den Antrag formlos, also schriftlich ohne Vordruck, stellen und um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitten. Nur wenn Du einen ablehnenden Bescheid hast, kannst Du in Widerspruch gehen.
     
  3. Bod1961

    Bod1961 Neues Mitglied

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    bei Berlin
    alle Kriterien für die Teilhabe

    Als erstes verstehe ich Deine Situation gut. Bittsteller sein, obwohl uns Dinge zustehen, die nicht verweigert werden dürfen.
    In Deinem Fall ist es wohl etwas anders, denke ich. Wenn Du eine Schule besuchst, bist Du ja aktiv mit irgend etwas beschäftigt. Deine Entscheidung ist die Schulung. Du bist also nicht krank geschrieben und in der Lage, die Schule zu besuchen.Also zählst Du für die Behörden als nicht dringender Fall und nicht krank.Wenn Du Pech hast und die Schule irgendwann beendest,wird hinterher noch gesagt, Sie haben doch eine Schulung gehabt. Was sollen wir denn noch machen ?Schon wieder schulen ? Soviel zum Thema Eigeninitiative.Wenn abgelehnt werden kann,machen die es auch, denn es geht um Geld.Der Idealfall ist :arbeitslos durch Krankheit, länger krank geschrieben sein, dann Antrag auf berufl. Reha.Kann sein,dass dann zwar vorher noch med. Reha erfolgt, aber erst mal bist Du dann deren Problemfall,um den sie sich dann kümmern müssen.

    Wünsche Dir viel Glück. Ist manchmal echt alles nicht einfach.
     
  4. Miss_Munson

    Miss_Munson Neues Mitglied

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    Ich habe auch einen langen Kampf mit dem Arbeitsamt gehabt, bevor mir eine Umschulung genehmigt wurde. Ich war Friseurin und man hat mich bei der Arbeitsamt-Ärztin untersucht und gleich festgestellt, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Mir wurden die dümmsten Argumente hingeknallt, die man sich vorstellen kann: "Sie sind doch verheiratet, wozu brauchen Sie eine Umschulung?", "Wenn Sie eine Lehre machen wollen, dann müssen Sie sich selber bewerben!"... usw...:mad::rolleyes:
    Mein Tipp an Dich: Lass nicht locker! Belib hartnäckig und wenn es Dir zu dumm wird, dann schreib an den Vorstand Deines Arbeitsamtes. Das kann ja wohl nicht sein, dass man wegen Krankheit (die auch noch nachgewiesen ist) wesentlich geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben soll, als Gesunde, die sich wesentlich mehr bewerben können!
    Ich habe ein ganzes Jahr gebraucht, um das AA zu überzeugen! Ich bin zwar mit meinem neuen Beruf nicht wirklich zufrieden (bürokauffrau), da ich einfach nicht derTyp "Büro" und "Akten" bin, aber immerhin habe ich die Chance, mich wieder auf dem Arbeitsamt umzusehen und kann mich als "Fachkraft" bewerben.

    Also, bleib stur und lass Dir nicht alles gefallen! Weiterhin viel Glück! :top:
     
  5. w0Lw0

    w0Lw0 Neues Mitglied

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    danke, für eure beiträge!
    hätte schon früher drauf geantwortet aber mein pc hat die grätsche gemacht...

    ich habe jetzt noch nichts gemacht, da es von einer freundin geprüft wird, und die beim AA arbeitet - das habe ich aber erst im nachhinein erfahren da die verbindung über eine bekannte zu stande kam..

    sobald ich mehr weis lass ich es euch wissen..
     
  6. Zatero

    Zatero (Über-) Lebenskünstler

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    Alles SCHRIFTLICH beantragen !!!

    ;) Hallo zusammen ! ;)

    Ein Antrag (egal welcher Art) wird grundsätzlich schriftlich gestellt !

    Das Antragsformular für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann man über's internet bei der DRV (Formulare) downloaden ! Dann diesen gewissenhaft ausfüllen und per EINSCHREIBEN mit Rückschein an die DRV ! Sollten noch Fragen offen sein, dann meldet sich die DRV schon !!! Den Eingang des Antrages bestätigt die DRV schriftlich und nach 4 Wochen kommt ein vorläufiger Bescheid ! Der endgültige Bescheid kann Monate oder gar Jahre (wenn geklagt wird) dauern !!!

    Viel Spass im deutschen Verwaltungs-Dschungel :)

    Gruß Zatero
     
  7. Jo

    Jo der Jo

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    Rv

    Hallo w0lw0!

    • Ist diese Techniker Schule Deine erste Ausbildung?

    • Hast Du ein "geprägtes" Berufsbild?

    • Hast Du genügend Monate in die RV eingezahlt?
    Das sind die ersten Punkte, die bei der Rentenversicherung geprüft werden, ob Du nämlich vom Grunde her überhaupt anspruchsberechtigt bist.

    @Zatero: Wie recht Du hast - meine Antragsstellung war im Juni und nach einem ablehnenden Bescheid im September habe ich nach Widerspruch, Akteneinsicht und Begrüngung des W.spruchs gerade erst gestern die Aufhebung des Bescheids erhalten und bekomme nun doch die Maßnahmen zugesprochen.
    Ohne zähes Dranbleiben wäre ich wieder bei der Arge gelandet, wo sich eine weitere Prozedur angeschlossen hätte....


    Gruß Jo..und frohes Fest!
     
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