Zuzahlung bei Rehabilitation

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Mrs.J., 23. November 2008.

  1. Mrs.J.

    Mrs.J. Mitglied

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    Hallo,

    ich habe für dieses Jahr bereits eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse erhalten.

    Ich fahre noch dieses Jahr auf Reha (Reha von der RV).

    Muss ich 10 Euro Zuzahlung leisten ?
     
  2. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Hallo Max'Mama!

    Ich war dieses Jahr auch zur Reha, nachdem ich schon meine Zuzahlungen (bei der KK) geleistet hatte.
    Allerdings zählt das bei der RV nicht, bzw es ist ist nicht das gleiche.
    Man kann sich bei der RV aber auch befreien lassen. Bei den Rehaunterlagen die du von der RV zugeschickt bekommst ist ein Antrag dabei, wo du dich befreien lassen kannst. Ich hab den aufgefüllt und abgeschickt und in der reha bei der Abrechnungsstelle nochmal einen Zettel unterschrieben dass ich die Zuzahlungen nicht leiste und mehr musste ich nicht machen.

    Liebe Grüße von Julia
     
  3. Mrs.J.

    Mrs.J. Mitglied

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    im Norden
    Na super, ich fahre schon übermorgen zur Reha und habe den Rehabescheid auch erst vor ein paar Tagen bekommen... ich dachte das gilt alles zusammen.

    Wenn ich das richtig interpretiere, dann werde ich wohl nichts zuzahlen müssen, da ich ein Kind unter 18 Jahren habe.

    Edit: Ich habe meinen Bescheid nicht richtig gelesen lol - ich muss keine Zuzahlung leisten...
     
    #3 23. November 2008
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2008
  4. Bod1961

    Bod1961 Neues Mitglied

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    Keine Zuzahlung

    Ich war dieses Jahr auch in der Reha. Durch meine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse brauchte ich bei der Reha nichts zuzahlen. Ich zeigte nur die Befreiungskarte, fertig war es. Reha ist ja keine Kur.

    Liebe Grüße von Bodo
     
  5. Nine

    Nine Neues Mitglied

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    Hallo ihr lieben.
    Jetzt habe ich ein riesen ? vorm Kopf. :confused:
    Ich fahre im Februar in die Reha und habe den Rehaplatz in Bad Pyrmont über die RV bekommen.
    Reicht es wenn ich bei der KV einen Befreiungsantrag stelle oder muss ich mich an die RV wenden.
    Ich bin alleinerziehende Mutter von einem 3jährigen Kind und die 10 Euro pro Tag und 3Wochen, ist echt heftig.

    Könnte mir da bitte jemand weiterhelfen und mir sagen was ich jetzt tun soll!!! :eek:

    Vielen Dank im Voraus von Nine
     
  6. Bod1961

    Bod1961 Neues Mitglied

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    Befreiung

    Hallo Nine !

    Ich kenne Deine Einkommensverhältnisse nicht. Es funktioniert nur so, dass Du für die Krankenkasse nachweislich Deine Belastungsgrenze erreicht hast.Das wird jedes Jahr neu bei mir durch die KK berechnet.

    Da Du im Februar 2009 zur Reha gehst, also im neuen Jahr, würde ich gleich Anfang Januar zur KK gehen. Dort ansprechen wegen der Zuzahlung der 3 Wochen und bitte um Überprüfung. Kann sein, dass Deine Belastungsgrenze zum Beispiel bei 60 Euro liegt laut Deinen Einkommensnachweisen. Dann zahlst Du in der Reha nur 60 Euro und den Rest des Jahres 2009 nichts weiter. Nur wenn sich Deine Einkünfte nicht ändern !!!! Falls ja,musst Du es sofort mitteilen bei der KK.

    Bei mir lief die Befreiung über die KK und die RV hatte damit nichts zu tun.
    War auch auf Reha dieses Jahr.

    Lg von Bodo :)
     
  7. carrie_06

    carrie_06 Neues Mitglied

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    Hallo Nine,

    ich habe folgendes von dir gelesen:

    Ich fahre im Februar in die Reha und habe den Rehaplatz in Bad Pyrmont über die RV bekommen.

    Hat man dir schon mitgeteilt in welcher KW du fährst?
    Ich bin ab der KW 8 auch in Bad Pyrmont.
    Vielleicht läuft man sich ja über den Weg! :) Wäre nett!!

    Viele Grüße

    carrie
     
  8. Hallo Max´Mama
    Ich war im Juni 2007 in ambulanter Reha. Die Reha ging über die RV, und hatte somit Nichts mit der KK zu tun. Bei der KK hatte ich meinen vollen 1% Beitrag schon geleistet, wäre demzufolge befreit gewesen. Aber nur, wenn ich familienversichert gewesen wäre. Bei der RV gibts dann gestaffelt nach einkommen die Zuzahlungsbeiträge. Da nützte es mir nichts, dass knapp über dem Limit war um 10Euro pro Tag zuzuzahlen und auch nichts, dass ich ja für meinen Mann mitverdiene :rolleyes:. Darum dann die ambulante Reha, da musste ich nichts zuzahlen, denn 10Euro für(ich glaube 20 Tage) hätt ich nicht gekonnt.
    Viel Glück
     
  9. Nine

    Nine Neues Mitglied

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    Hallo Bodo und Carrie.
    Vielen Dank für eure lieben Worte.
    @Bodo
    ICh habe bereits einen Befreiungsantrag für 2009 gestellt.
    Also werde ich im Januar an die KV den Überschuss zahlen und werde dann befreit.
    Ich hoffe nur das die Befreiung auch für die Rhea gilt.
    Es hatte mich nur irritiert was die RV damit zu tun hat. :confused:
    @Carrie
    Ich habe die einladung zur 5.KW für 3 Wochen bekommen.
    Vielleicht treffen wir uns ja noch in meiner letzten Woche. :D

    Tschuldigung das ich erst so spät antworte.
    Ich bin nicht so oft im Internet.
    Der PC und ich stehen auf Kriegsfuß.
     
  10. carrie_06

    carrie_06 Neues Mitglied

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    Hallo Nine,

    das wäre nicht schlecht....dann kannst du mir schon mal ein paar Dinge zeigen:D
    Vor allem würde ich mich freuen, wenn ich dann schon mal ein "bekanntes" Gesicht dort vorfinde :D

    Ich bin schon sehr gespannt, zumal es meine erste Reha ist.

    Viele Grüße

    carrie
     
  11. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    zur Info: wer krankgeschrieben in die Reha geht, muß ebenfalls nichts zubezahlen!
    Ist mir jetzt schon zum 2. Mal so gegangen. Hab zwar während meines Aufenthaltes eine Rechnung bekommen, konnte sie aber mit dem Kommentar (bin krankgeschrieben) wieder zurückgeben.
     
  12. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Nine,

    ich war Jan/Febr.06 7 Wochen in Reha (DRV) Vor der Reha 3 Wochen krankgeschrieben und habe nach 6 Wochen Lohnfortzahlung Überbrückungsgeld von der DRV bezogen und dadurch wurde die Zuzahlung reduziert.

    Gruß

     
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