MB und Schwerbehindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Marcus, 11. September 2001.

  1. Marcus

    Marcus Guest

    Hallo zusammen!

    Ich bin 24 Jahre und habe MB im Anfangsstadium. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis beantragt und 20 % GdB zugesprochen bekommen. Jetzt frage ich mich ob das ok ist, ober ob ich Einspruch erheben soll. Hat jemand Erfahrungen damit...sollte ich mehr bekommen, oder ist das der Situation angemessen. Meine ISG sind teilweise verknöchert (Stand März 01) und ich habe oft maßive Probleme mit der HWS und der BWS. Ich nehme 3 mal täglich Rantudil (Acemetacin) 30 mg. Hat der "Medikamentenkonsum" auch was mit dem GdB zu tun? Im vorraus schon danke für die Antworten!!

    Gruß Marcus
     
  2. Inga

    Inga Guest

    Hallo Marcus,
    ich habe einen GdB von 50% mit dem Merkzeichen G. Ich bin 33 Jahre alt und habe MB seit fast 16 Jahren. Den ersten Antrag habe ich 1992 gestellt und habe auch 20% zugesprochen bekommen und habe aber dagegen Widerspruch eingelegt. Nach einer Untersuchung hat man mir dann 50% zugesprochen. Versuche doch, einen Widerspruch einzulegen. Bei mir waren die starken Schmerzen, ich nehme zur Zeit Durogesic Pflaster dagegen, und mein schlechtes Laufen ausschlaggebend. Ich kann durch die Schmerzen nicht lange laufen. Deshalb habe ich auch das Kennzeichen G für erheblich gehbehindert. Ich weiß aber auch, daß sich die Anhaltspunkte, nach denen der GdB festgestellt wird, verschärft haben, könnte also auch sein, daß es nicht mehr als 20% mehr gibt. Falls Du in einer Firma arbeitest, wo es neben dem Betriebsrat auch einen Schwerbehindertenvertrauensmann/-frau geben sollte, dann solltest Du Dich da auch noch mal erkundigen. Die wissen sehr gut darüber bescheid und können Dich auch beraten. Sicherlich kannst Du Dich auch an die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew wenden.

    Viel Erfolg

    Inga
     
  3. Stefan

    Stefan Guest

    Hallo Marcus,

    es ist "normal", dass Du 20% bekommst, da es das Minimum bei dieser Diagnose ist. Du kannst auch scheintot sein und wirst erstmal 20% vom "netten" Versorgungsamt (in Köln) bekommen. Ich beantragte meinen ersten Ausweis 1995 und bekam, wen wundert`s, 20% zugesprochen, woraufhin ich meine Ärzte fragte, was sie dem Amt geantwortet hätten. Die Antwort in einigen Fällen: NICHTS! Denn sie bekamen keine Anfrage. Ich würde Dir empfehlen als erstes bei Deinen Ärzten nach zu fragen, ob sie einen Bericht geschrieben haben oder nicht, sollte dies nicht der Fall sein, lege einen Widerspruch ein, in dem Du darauf hinweist, dass sie "vergessen" haben sich alle nötigen Info`s zu besorgen. Ich wechselte damals übrigens meinen Wohnsitz und bekam 60% und "G" zugesprochen. Solltest Du "Beistand" benötigen, so kann Dir bestimmt auch der DVMB oder der VdK (vdk.de) helfen. Laß Dich nicht abspeisen und viel Glück wünscht

    Stefan
     
  4. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Marcus...

    Um einen höheren GDB vom Versorgungsamt zu bekommen, muss man nicht nur die Krankheiten aufzählen, sondern besonders die daraus hervortretenden Begleiterscheinungen. Z. B. Magenprobleme wegen der starken Medikamente, schlechtes Gehen, Treppensteigen usw.
    wenn Du Atemprobleme hast, auch dann die Lungenfunktionseinschränkung, starke Bewegungseinschränkung, strake Schmerzzustände in den Gelenken, Depressionen, Konzentrationsschwäche usw, usw..
    Spreche mit Deinem behandelnden Arzt, der soll ein Artest schreiben und alles darin vermerken! Denn für die Begleiterscheinungen die Dich bei Deiner Krankheit belasten, gibt es mehr GDB als für die eigendliche Krankheit. Lege den Antrag auch ein Begleitschreiben bei, wo Du Diene Krankheit genau beschreibst.
    Gehe zum VDKin Deinem Ort, die Rechtschutzabteilung wird Dir weiterhelfen, kostet im Monat 6,00 DM Beitrag.Unter VDK.de kannst Du auch eine Brochüre bestellen, kostet 5,00 DM, sie heißt ungefähr "wie Gutachter bewährten oder so, schau einmal nach. Darin wirst Du alles nachlesen können, wie man Dich mit Deiner Krankheit einstufen muss!

    mfg
    KLaus
     
  5. Marcus

    Marcus Guest

    Danke für eure Antworten!!

    Ich nehme nur 3 bis 4 mal täglich 30 mg Acemetacin, habe damit auch keine Schwierigkeiten, nehme aber zusätzlich noch 1 mal täglich Omep, da ich ansonsten schon ziemlich anfällig mit dem Magen bin. Ich habe, wenn ich es nicht übertreibe auch keine Probleme mit dem laufen... d.h. nicht mehr als 1h, und auf keinen Fall lange stehen. In meinen Berichten steht auch noch nichts über die (vorübergehenden) Bewegungseinschränkungen bzw vollkommene Bewegungsunfähigkeit in der Bws und Hws. Soll ich es trotzdem versuchen??

    Momentan geht es mir auch ziemlich gut. Ich habe Zimmermann gelernt und kann den Beruf natürlich nicht weiter ausüben...das hat mein Chef sogar vor mir eingesehen! Ich fange jetzt ein Informatikstudium an, streite mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, und bin auf jede Mark (bald Euro) angewiesen. Sollte ich es trotzdem versuchen???

    Gruß Marcus
     
  6. nofre

    nofre Guest

    Hallo Marcus,

    ein Widerspruch macht nur Sinn, wenn Du wirklich "vergessen" hast, dem Versorgungsamt sämtliche gesundheitliche Einschränkungen zu nenenn, wie Klaus es schon beschreibt. Wurde in dem Bescheid denn Dein Problem mit HWS u. BWS genannt ? Wenn nicht, dann würde ich es auf jeden Fall versuchen.
     
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