alles "Schwindelei"

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Silke200, 11. November 2008.

  1. Silke200

    Silke200 Mitglied

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    Hallo Leute!
    habe vor kurzem einen Beitrag über Quensyl und damit auftretenden Schwindel verfaßt. Ich habe noch mal die letzten Wochen Revue passieren lassen und da viel mir folgendes auf.
    Der extreme Schwindel fing erst an, nachdem ich Quensyl bereits ca. 8 Wochen genommen habe. Also was hat sich zu gegebener Zeit noch verändert...?!
    Ganz einfach. Ich habe da mit einem neuen Magenschutz angefangen, da Nexium ja ab 01.06.2008 mit ca. 50,00 Euro zu bezuschussen ist. Nexium ist der "Ferrari" unter den Säurenblockern, andere Mittel jedoch erheblich billiger und angeblich genauso wirksam... Na vielen Dank auch!
    Mein Doc. verordnete mir Rifun (Pantoprazol) und meinte, daß dies ebenso wirksam ist wie Nexium. Wirksam schon aber auch erheblich nebenwirkungsreicher... Bin aber von Anfang an nicht gut zurechtgekommen. (Übelkeit, Schwindel;welchen ich auf Quensyl zurückgeführt habe)
    Ab der ersten Einnahme hatte ich diesen Schwindel. Habe den Beipackzettel nicht gelesen -bis heute. Da stehen ja noch andere tolle Sachen wie Depressionen, Müdigkeit, Schwäche.
    Ich werde ab heute versuchen, daß zu testen, indem ich es einfach mal für eine Woche weglasse. Ich habe nächsten Die. einen Termin beim HA und mit ihm darüber sprechen! Habt Ihr Erfahrungen mit Medikamentenumstellungen dieser Art?
    LG
     
  2. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Hallo Silke,

    bin wieder zurück zu Nexium, nachdem die anderen Magenmittel nicht wirkten. Hatte aber zum Glück keine derartigen Nebenwirkungen.

    Mein Betablocker, den ich bislang nahm, kostet nun auch. Also ich hin zum Arzt, das ich ein anderes Mittel möchte. Das bekam ich auch. Seitdem spinnt mein Magen, der Darm und Abends erreicht der Blutdruck schwindelerregende Höhen.
    Morgen lasse ich mir das Alte kostenpflichtige wieder verschreiben.

    Da könnte ich ja mit den Zähnen knirschen! Demnächst brauche ich dann vermutlich eine Aufbissschiene.:cool:

    Ich zahle künftig , habe das experimentieren und die unerwünschten Nebenwirkungen satt. Da freut sich doch die Pharmaindustrie....

    Gruß Claudia
     
  3. Siggy

    Siggy Siggy

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    Landkreis Augsburg
    Hallo Claudia,

    musste meinen Betablocker auch vor einigen Jahren
    umstellen,das hat auch nicht auf Anhieb geklappt!
    Das erste Mittel zeigte auch nach 3 Tagen null Wirkung.
    Der zweite Betablocker hat dann funktioniert!
    Viell. solltest Du doch noch mal ein anders Präparat probieren,
    bevor Du in den sauren Apfel beisst und bezahlst?
    Hatte damals Beloc mite,daraus wurde dann das neue Medi
    Beloc ZOK mite,das hat bei mir nicht gewirkt,obwohls vom
    gleichen Hersteller war und die modernere Variante war.
    Wieso müsst ihr soviel draufzahlen,habt ihr keine Befreiung
    von der Zuzahlung.
    Ich bin seit 2007 Zuzahlungsbefreit (267 Euro muss ich im Jahr zu-
    zahlen,was drübergeht nicht mehr)
    Das hängt vom Einkommen ab,davon gibts noch Freibeträge f. Kinder,
    und dann 1%,hat bei mir ganz einfach geklappt mit einem Antrag
    bei der Beihilfestelle,Einkommensnachweis und Nachweis vom HA
    über die chron. Erkrankungen (Bluthochdruck,Diabetes,Rheuma usw.)
    Ich musste im Jahr 2006 879 Euro zuzahlen (MTX,Betabl.,Plavix usw.,die
    sind alle mega-teuer),das hat mich so geärgert,da mein Mann Alleinver-
    diener ist und alle 3 Kinder noch bei uns leben (2verdienen schon selbst,
    die werden nicht mehr anerkannt)
    Aber 600 Euro im Jahr zahlen oder nicht,das hat sich auf jeden Fall
    gelohnt.
    lg Sieglinde
     
  4. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    24. September 2003
    Beiträge:
    3.971
    hallo silke,

    ich habe sowohl nexium als auch rifun probiert und keinerlei schwierigkeiten damit gehabt. allerdings nehme ich inzwischen dauerhaft omeprazol, weil sowohl rifun als auch nexium deutlich teurer sind und somit nicht nur mein, sondern auch das budget des artzes deutlich stärker belastet würde. alle drei präparate gehören in die gruppe der protonenpumpenhemmer. von schwindel ist auch in der packungsbeilage des omeps die rede, allerdings wird darauf hingewiesen, dass sich die beschwerden im laufe der behandlung bessern.
    das rifun jetzt einfach abzusetzen würde ich für bedenklich halten, zum einen, weil der körper sich offenbar daran gewöhnen kann/muss, zum anderen, weil du es sicher nicht ohne grund verordnet bekommen hast. ich würde empfehlen den termin beim hausarzt abzuwarten, dieser kann dir im zweifel auch gleich ein alternativpräparat verordnen, welches du vielleicht besser verträgst. zudem, die ursache beim rifun zu suchen ist ein verdacht. kannst du sicher sein, dass es nicht noch eine ganz andere ursache gibt? bis dahin hast du aber womöglich schon eine dicke gastritis.

    übrigens: als ich damals mit dem quensyl anfing, machte mich die rheumadocin auf die gängigen nebenwirkungen aufmerksam, damit ich nicht irritiert bin, falls wirklich was davon auftritt. ich sagte zu ihr: kann sein, dass alle anderen nebenwirkungen haben, ich werde keine haben!!!. ich hab mir das so fest eingeredet, dass es tatsächlich funktioniert zu haben scheint.

    wie sieht denn eigentlich deine halswirbelsäule aus? hast du oft kopfschmerzen oder verspannungen im schulter-nacken-bereich?

    lieben gruß
    lexxus
     
  5. Mücke

    Mücke Guest

    hallo siggy,

    die zuzahlungsbefreiung ist in diesem fall nicht gemeint und greift leider da auch nicht :(
    man muss dann eine sogenannte aufzahlung leisten (seit dem 1.6.08)

    laface hat damals einen thread darüber angefangen ( am beispiel von nexium) schaue hier

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=33065&highlight=nexium

    mir hat man statt novalmin sufon, die teure variante, sprich das novalgin verordnet, angeblich wäre das immer so gewesen,--hatte noch nie novalgin immer ein generika , sollte dan 50 cent zahlen--in dem fall lachhaft, aber bei anderen medis eben nicht mehr.
     
  6. ErikaSt

    ErikaSt ErikaSt

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    Hallo Silke,
    ich kann Lexxus nur zustimmen. Sei bitte sehr, sehr vorsichtig, eigenmächtig Medis abzusetzen. Denn den Magenschutz hast Du ja nicht ohne Grund erhalten. Und eine Gastritis ist etwas richtig fieses.

    Durch die „Gesundheitsreform“ hat sich wirklich viel zum Negativen gewendet, noch viel mehr ist nicht mehr nachzuvollziehen. Wie auch immer, die Ärzte sind daran gehalten, nach Vorschrift mit den günstigsten Medis zu beginnen. Allerdings haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, teurere Medis zu erordnen. Hierzu muss bekannt sein, dass z. b. ein bestimmter Wirkstoff Nebenwirkungen auslöst, die ein anderer, teurer Wirkstoff aus der gleichen Gruppe nicht auslöst. Konkret: Kann Dein Arzt begründen, dass Du von Rifun böse Nebenwirkungen hast, allerdings vom Nexium, oder Omep, nicht, dann darf er auch das teurere Medi verordnen.
    Genauso sieht es auch aus, wenn die Darreichungsform nicht vertragen wird, z. B. Tablette oder Tropfen. Oder Zusatzstoffe nicht vertragen werden, z. B. Laktulose in den Tabletten enthalten ist, aber eine Allergie dagegen besteht.
    So war es zumindest bei mir. Ich erhalte jetzt sowohl das etwas teurere Omep als Magenschutz, als auch das teurere Carmen als Blutdrucksenker. Nur leider musste erst nachgewiesen werden, dass eine Unverträglichkeit besteht.

    Solltest Du den begründeten Verdacht haben, dass Rifun bei Dir den starken Schwindel auslöst, würde ich nicht erst bis zum nächsten Termin bei Deinem HA warten, sondern noch diese Woche, am besten direkt morgen, bei ihm in der Praxis sein und über Deinen Verdacht reden. Denn er kann ja nicht wissen, was Du vermutest. Einfach den Magenschutz absetzen NEIN. Weil: s. o.

    Gute Besserung und liebe Grüße
    Erika
     
  7. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

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    Hallo Silke,

    wie lexxus empfiehlt, würde ich den Besuch beim Hausarzt abwarten und deine Beschwerden mit ihm abklären.

    So ist es wie Mücke schreibt. Viele Medikamente fallen unter die Festbetragsregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuß festlegt. Mehrmals im Jahr werden diese Festbeträge überprüft. Der Patient muss, egal ob befreit oder nicht, den Anteil zahlen, den die Kasse nicht übernimmt. Für alle Interessierten ist hier die Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses, wo man sehr viel nachlesen kann. http://www.g-ba.de/
    Genau, das sage ich mir auch immer.
     
  8. Silke200

    Silke200 Mitglied

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    Hallo Lexxus!
    Ich habe die gleiche Einstellung zu Quensyl. Ich habe dieses Medi von Anfang an akzeptiert. Ich werde weiter durchhalten und auf eine Besserung hoffen.
    Tatsächlich habe ich mit der HWS Probleme. Ich habe eine Steilstellung der HWS und damit verbunden Kopf-und Nackenprobleme. Diese Fehlstellung ist leider angeboren. Bisher hielten sich Probleme in Grenzen, ich sitze ja auch nicht nur herum und warte bis alles besser wird. Ich mache spezielle Gymnastik, jeden Tag, egal wie es mir geht.
    Aber diesen Schwindel kann ich nicht akzeptieren und ich forsche eben nach möglichen Ursachen. Aber du hast Recht, werde meinen Doc ansprechen nächste Woche.
     
  9. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    Hallo Silke,

    ich habe die 1% Regelung, das hilft nur bei den Medikamenten nicht, da der Betrag den wir dort zuzahlen müssen von Veter Statt festgelegt ist und somit leider nichts mit der Krankenkasse zu tun hat.

    Habe auch schon diverse Betablocker getestet. Mit Nebilet und Bisoprolol hatten wir eine Kombi gefunden, die geholfen hatte. Mit dem Ersatz von Nebilet muß ich nun 1/2 Tablette mehr nehmen, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Das will ich nun auch nicht.

    Nachdem ich nun 5 Jahre herumexperimentiert habe und jede Menge Mittel getestet wurden, ist meine persönliche Schmerzgrenze erreicht.

    Bei Nebilet ist das auch nicht so dramatisch da kommt eine Zusatzbetrag von 21.-€ im Jahr auf mich zu. Bei Nexium sind es dann 180.-€, das schmerzt wesentlich mehr.

    Gruß claudia
     
  10. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

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    In gewisser Weise hat es schon etwas mit den Krankenkassen zu tun.;) Der Gemeinsame Bundesausschuß ist das oberste Beschlußgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Weiteres zur Erklärung steht in obigem Link.
     
  11. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    mit Krankenkasse nichts zu tun hat

    war gemeint, das dies nicht unter die Zuzahlungsbefreiung fällt, es auch insofern keinen Zweck hat sich mit dieser Thematik an die Krankenkasse zu wenden.

    Gruß Claudia
     
  12. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

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    @Claudia:)
    Alles klar.
     
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