EM Rente, Schwerbehindertenausweis und Verrechnung von Zahlungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Motawa1, 9. November 2008.

  1. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    Schleswig Holstein
    Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe ihr seit alle (mehr oder weniger wohlauf) . Zu meiner aktuellen Situation habe ich mal wieder ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen ?

    Also ich bin nun wieder seit Mitte 2006 wegen einer HLAB27 pos Spondylarthropathie mit per. Gelenkbeteiligung krankgeschrieben. Seitdem habe ich 2 Rehas besucht. Aus der ersten wurde ich "bedingt" arbeitsfähig entlassen, aus der zweiten , die Ende 2007 stattfand, für mindestens 6 weitere Monate arbeitsunfähig.

    Nach Rücksprache mit meinen Ärzten habe ich dann vor einem Jahr nach der Reha einen Antrag auf Umdeutung bzw. Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente gestellt.

    Nun, nach wiederum einem Jahr mit Widersprüchen und zuerst keiner Untersuchung durch die DRV, hatte ich nun in der letzten Woche gleich 2 Gutachtertermine, die mich jeweils für Erwerbsunfähig halten. Meine behandelnden Ärzte schließen sich diesem Urteil an. Zeitgleich wurde mein Schwerbehindertenausweis auf "unbefristet" umgestellt, mit 60 % und Merkzeichen "G".

    Seit 2006 habe ich nun Krankengeld ( bin inzwischen ausgesteuert), Übergangsgeld, ALG1 ( Nahtlosigkeitsregelung) und in 2006 für 3 Monate nochmal ein kleines Einkommen erzielt.

    Meine Rente wird aller vorraussicht nach ca. 460 € betragen, wovon noch die Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen wird.

    Wenn die DRV dies nun wirklich wie beantragt rückwirkend billigt, ab welchem Datum wird Sie das dann tun ? Ab Anfang der Reha in 2007 ? Und was passiert dann mit den Zahlungen die ich seitdem erhalten habe ? Inzwischen weiß ich, dass Krankengeld und ALG1 höher sind als die zu erwartende Rente. Heißt das, dass ich die nächsten Monate kein Geld beziehen werde, da die Rentenversicherung ersteinmal die Zahlungen der anderen Institutionen ausgleicht ?

    Und was passiert wenn ich nun in der Krankenversicherung der Rentner lande ? Verrechnet die rückwirkend (inzwischen ja nun schon mehr als 1 Jahr) die Leistungen mit meiner bisherigen Krankenkasse ?

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, damit ich mal wieder etwas durchblicke ......

    Liebe Grüße Mo ( der innerhalb von 6 Monaten 17 Kilo abgenommen hat)
     
  2. christine631

    christine631 Neues Mitglied

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    Hallo Mo!

    Erst mal durchatmen.
    Ab wann dir die Rente bezahlt wird kann ich dir nicht sagen.
    Es gibt jedoch wie bei Harz 4 einen Grundbetrag der bezahlt werden muss. Wie hoch dein Anspruch ist kann ich dir nicht sagen, bei uns in Bayern sind 345 Euro plus die Miete als Grundsicherung bei Alleinstehenden zu bezahlen.
    Wie du jedoch dies beantragen musst? Es kann dir sicherlich jemand anderes dazu noch mehr sagen.
    Wenn du weniger Rente als bisherige Zahlungen bekommst hast du Recht auf Aufstockung der Rente.
    D. h. sie können nur so viel anrechnen wie dir monatlich zustehen. Also keine Angst, dass du in den nächsten Monaten kein Geld bekommst.
    Die Krankenversicherung wird rückwirkend umgestellt auf die Krankenversicherung der Rentner. Du brauchst dich darum nicht zu kümmern. Das regeln die RV und die KV untereinander.
    Hoffentlich nicht alles zu durcheinander für dich.
    Weitere Fragen? Habe auch einiges an Erfahrung in diesem Bereich.

    Christine
     
  3. laface

    laface Mitglied

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    hi mo,

    ich weiß z.b nur das die rente ab dem 7 monat nach erstbeantragung gezahlt wird. bei mir war es so, das krankengeld und rente für ein paar monate (da es überschnitten hatte) miteinander verrechnet wurden. ich musste nichts nachzahlen sondern bekam eine nachzahlung. bei mir lag der bezug des krankengeldes allerdings unter dem betrag der rente. da deine rente schon sehr gering ist denke ich gibt es irgendwo eine grenze.

    am besten du informierst dich bei deinem sozialverband sofern du in einem mitglied bist. ansonsten frage bei deiner krankenkasse einfach mal nach.

    warum hast du 17 kilo abgenommen? durch den stress?

    herzliche grüße
    laface
     
  4. Mücke

    Mücke Guest

    hallo motawa,

    mein alg 1 war wesentlich höher als meine rente. bei mir lag auch die nahtlosigkeitsregel vor.
    ich musste NICHTS zurückzahlen- stand auch ausdrücklich in den papieren die du dann bekommen würdest.

    das war anfang 2005. ich denke, dass sich seitdem in der hinsicht nichts geändert hat

    @christine,
    meine rente ist weniger als hartzIV, mann muss sich dann beim grundsicherungsamt melden und dort einen antrag stellen, die rente wird dann auf hartz IV niveau aufgestockt.

    dir alles gute dat mückerl
     
  5. halbnull

    halbnull Neues Mitglied

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    verrechnung bei renteneintritt

    hi,

    wenn jemand in rente geschickt wird und es zu einer aufrechnung von leistungen verschiedener träger (z.b. arbeitsamt / rentenversicherung) kommt, ist eine rückzahlung vom rentner ausgeschlossen.

    sollte hingegen eine höhere rentenzahlung als die bisher gewährte zahlung festgesetzt werden, so hat der rentner anspruch auf die höhere leistung und es muss eine rentennachzahlung durchgeführt werden.

    dabei sind die einzelnen monatlich geleisteten zahlungen den gem. rentenbescheid festgesetzen leistungen gegenüberzustellen.
     
  6. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    Schleswig Holstein
    Hallo laface,

    also 3 Ärzte 3 unterschiedliche Meinungen .......

    der Rheumatologe sagt ich hab jetzt zusätzlich eine Enteritis , könnte vom Rheuma kommen

    der Internist meint, dass kommt vom Streß und vom Rheuma

    und der Psychologe sagt, dass ich schon seit Jahren psychisch auf dem "Zahnfleisch" laufe und das eine ganz plaussible Reaktion meines Körpers auf den Streß ist.....

    Ich persönlich denke , dass alles davon stimmt, nun versuche ich mit Cola soviel als möglich wieder an kcal zu mir zu nehmen um nicht noch tiefer zu rutschen......

    Liebe Grüße

    Mo
     
  7. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    also erstmal abwarten und dann beantragen

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe, dann werd ich erstmal abwarten was die DRV Bund schreibt und dann ggf. eine Aufstockung beantragen.....

    Liebe Grüße

    Mo
     
  8. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

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    hallo mo,

    also ich habe die rente vom monat der antragszahlung zurückgerechnet bekommen.
    wird bei dir auch so sein, weisst du schon genau das du rente bekommst.
    bei mir haben 4 ärzte und 3 gutachter sich für volle rente ausgesprochen und es wurde doch abgelehnt, zweimal.
    es wird dann verrechnet mit der höhe des krankengeldes und alg1.
    hatte ich auch.
    wenn die rente niedriger ist als Kg und alg1 musst du nichts zurückzahlen.
    steht dann alles im rentenbescheid.
    warte ab.

    LG hypo
     
  9. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    Rente .... ?

    Hallo Hypo,

    genau weiß ich das natürlich nicht. Ich denke mal, das alles was mit der BfA/ DRV zu tun hat, man gar nicht genau wissen kann. Es ist lediglich eine Vermutung, nachdem ich im Oktober 2007 AU aus einer 4 Wochen Reha entlassen wurde. Seitdem gehe ich jede Woche zu allen möglichen Ärzten.

    Meine jetzigen Ärzte haben mich ausch darauf aufmerksam gemacht, dass noch so viele Untersuchungen von Gutachtern nicht bedeutet, dass die DRV einen Menschen als AU anerkennt. Vier der Ärzte werden bei Ablehnung der EM Rente Gutachten verfassen ( jedenfalls war das ihre Aussage). Und somit müsste die DRV noch ein paar Gutachter finden, die sich dagegen aussprechen. Hilfreich ist vor allem, das mein derzeit behandelnder Arzt auch Gutachter ist ........... der hat mir schon einiges erzählt.

    Wegen der Rentenzahlung ab Antragstellung:

    Ich habe nach der letzten Reha einen Antrag auf Umdeutung gestellt, da sich da schon abzeichnete ( das steht im Reha Bericht), dass meine AU / EM länger andauern wird. Das hatte man aber bei der DRv "übersehen".....

    Nun ist halt die Frage, wie weit sie das "zurückdrehen" können. Denn der Fall einer Erwerbsminderung wäre dann schon im April 2007 eingetreten, die dann zu der Reha führte....

    Es gibt da noch so eine nette Aussage aus dem Arbeitsamt : " Eigentlich können wir Sie erst wieder vermitteln, wenn sie uns bestätigen können, dass Sie keinen Rhaumaschub mehr haben werden ....."

    Auf meinen Hinweis, dass es sowas nicht gibt und das kein Arzt der Welt so ein "Attest" wird ausstellen können, wurde nur mit der Schulter gezuckt ....

    Naja, ich werde also sehen, was für Überraschungen nun wieder kommen, vielleicht noch eine Reha ? Das wäre dann die dritte in 1,5 Jahren.......

    Liebe Grüße

    vom etwas deprimiertem Mo
     
  10. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

    Registriert seit:
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    Sachsen
    hallo mo,

    ich war im feb. in reha und wurde mittelfristig au geschrieben. habe noch in der reha mündlich einen rentenantrag gestellt und das war auch das zurückgerechnete datum der rentenzahlung.

    hast du direkt einen rentenantrag gestellt?

    mir wurde die rente immer wieder abgelehnt auch über das bundesversicherungsamt wo ich mich beschwert hatte, keinen anspruch hiess es. ja und dann hatte ich einen super gutachter der mich lunschen lies und da stand alle gutachter erklärten mich für volle eu.

    habe dann bei rv angerufen und gefragt was das soll und schwupps war sie genehmigt, habe jetzt teilrente auf dauer und für 3 jahre rückwirkend volle eu-rente. bei mir gehts auch bald wieder los.

    kopf hoch und nicht verzagen, wehre dich, das wird schon!!!!!!!!!!


    LG hypo
     
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