schmerzensgeldanspruch .... wie geht das??

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von klaraklarissa, 3. November 2008.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    ihr lieben,
    ich brauche mal dringend einen rat.
    bei meinem letzten rheumaklinikaufenthalt vor ein paar tagen wurde ich zur untersuchung in ein angeschlossenes KH per krankentransport, liegend gebracht. beim "umbetten" ließen die fahrer mich von der trage fallen. endergebnis: sehr starke schmerzhafte prellungen der re. körperhälfte, gebrochene mittelhand rechts, gibs .... .
    in haftung müßte die versicherung des transportunternehmens treten.

    wie geht man am beten vor? ist es jemandem schon einmal so ähnlich ergangen? rechtsschutz habe ich nicht. vertritt der vdk?

    würde mich über antworten sehr freuen. dankeschön.
     
  2. Patty

    Patty Mitglied

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    877
    Huhu
    Du brauchst keine Rechtschutzversicherung oder den VDK.
    Die Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt und daher hast du das recht auf einen Anwalt der deine Rechte für dich realisiert. Der kennt auch deine Schmerzensgeldansprüche.
    Die Kosten trägt die gegnerische Seite.
    Achja bei meinem Unfall vor vielen Jahren mußten Sie auch ne Haushaltshilfe und Putzfrau bezahlen, da ich das nicht machen konnte. Lass dich beraten bei einem Anwalt.
    Gute Besserung.Wie geht es dir den jetzt?
     
  3. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    565
    Hallo Klara,

    das ist ja der Hammer.

    Du kannst dir einen Anwalt nehmen. Solltest du vorab eine Beratung wünschen, kannst du hierfür bei geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen, den legst du dem Anwalt vor. Dieser rechnet dann seine Beratungsleistung oder auch weiterführende außergerichtliche Tätigkeit mit der Landeskasse ab. Er selbst darf dir hierneben als Gebühr max. 10,00 € brutto in Rechnung stellen.

    Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldanspruches entscheidet im Streitfalle ggf. ein Gericht. Ein kluger Anwalt wird gegenüber der Versicherung erst einmal "hoch ansetzen", um Verhandlungsspielraum zu haben.

    Die von Patty benannten Sachen wie Haushaltshilfe etc. sind dann wiederum Schaden- und/oder Aufwendungsersatz und sind neben dem Schmerzensgeld zu zahlen. Hinzu kommt ggf. der Verdienstausfall.

    Erste Schritte wären nunmehr ein Anwalt, der deine Ansprüche zunächst erst einmal dem Grunde nach gegenüber der Versicherung geltend macht. Die genaue Höhe bestimmt sich dann auch nach dem Heilungsverlauf.

    Viel Glück
     
  4. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

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    299
    Das hört sich fast nach Schlangenbad an ^^.
    Als ich da zur Kur war ist das in den 3 Wochen 2 mal passiert das jemand "angeknackst" wurde.

    Aber zum Thema Schmerzensgeld, google mal nach der Beck'sche Schmerzensgeldtabelle oder Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm (Deutscher Anwaltverlag).

    @patty: wo steht das, das es die schuldfrage eindeutig ist ?

    Die Frage ist nur wie du beweisen willst das es deren alleinige Schuld war und die Trage nicht runtergefallen ist weil du "gewackelt" hast? Da wird dann deine Aussage gegen die von 2 Pflegern stehen.

    Sieh erstmal zu das du Zeugen sicherst.

    Beratungs- und Prozesskostenhilfe Voraussetzungen & Umfang (Sachsen Anhalt)
     
    #4 4. November 2008
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2008
  5. lupinchen

    lupinchen Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich denke, du solltest auch deiner KK diesen "Unfall" melden. Denn wenn die merken, dass Jemand anderes für die Kosten zuständig ist, schalten die ihre eigene Rechtsabteilung ein. Ich konnte mich vor Jahren bei einer ähnlichen Geschichte einklinken. D.h. mein Anwalt und der der KK haben zusammen gearbeitet, so dass die Geschichte schnell über die Bühne ging. Sollten vor allen Dingen Funktionseinschränkungen zurück bleiben ist es mit reinem Schmerzensgeld nicht getan. Du mußt dann dafür sorgen, dass sog. Folgekosten, wie z.B. der Eigenanteil auf KG usw auch in Zukunft übernommen wird.
    Gruß.
    Lupinchen
     
  6. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Schmerzensgeldanspruch

    Hallo Klaraklarissa,
    Du solltest Dir unbedingt einen Anwalt nehmen,auch wenn Du im Recht bist.Leider ist in Deutschland das Klagen auf Schmerzensgeld eine sehr sehr langwierige Sache.Ich habe 2001 einen Unfall gehabt,bin angefahren worden.Habe mein Gehör verloren,die Hüfte gebrochen,massive Schnittverletzungen im Gesicht.Ich hatte keine Schuld,ich war Fussgängerin und bin bei Grün über die Straße.Ob Du es glaubst oder nicht,die Sache ist zum Oberlandesgericht Hamm gegangen, und das Urteil ist 2007 gesprochen worden,zu meinen Gunsten.Du schaffst es nicht allein,daraus zu kommen.Du kannst Dir aber auf alle Fälle einen Anwalt nehmen,erkundige Dich mal beim Gericht,es gibt das s.g. Recht auf anwaltliche Hilfe.Du glaubst gar nicht, was die Gegenseite für Argumente bringt.Mein Verlust des Gehörs auf beiden Seiten wurde mit meinem Alter abgetan, ich war gerade 50 geworden.Hab keine Angst, Du musst nur ganz stark sein.Ich kann Dir das Buch von Franz Bauer:Der große Ratgeber für Unfall und Verbrechensopfer wärmstens empfehlen,hat mir sehr geholfen.Falls Du noch Fragen hast melde Dich ruhig auch per PN.
    Liebe Grüsse Chaquinto:top:
     
  7. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Sachsen - Anhalt
    eure lieben ratschläge haben mir doch schon einmal die richtung, die ich nun einschlagen muss, gewiesen. vielen dank dafür :).
    ich werde morgen einmal bei gericht anrufen, welcher anwalt zuständig sein könnte oder noch mal ein wenig googeln und dann alles anschieben. muss ja mal in die gänge kommen. brauche täglich hilfe, werde da in vorleistung gehen müssen. rechter arm im gibs bis ellenbogen, zwei gehhilfen, hüft-tep, rollstuhl, 16h tgl. sauerstoff ... von den prellungen mal nicht zu reden :uhoh:....da ist mit selbstversorgung nicht allzuviel...
    @sborgmann .... im übrigen ist schlangenbad unschuldig ;) und ich habe gaaaaaaaaaaaaaaanz still gelegen...ehrenwort. zeugen sichern, auch eine gute idee.
    @lupinchen, bei der kk habe ich schon angerufen. sie würden mir ratschläge geben, wenn ich anfrage, vielmehr kann ich wohl nicht erwarten. der unfall wird z.zt. über die bg des krankenhauses geführt, wo der unfall passiert ist. müßte aber wohl über die haftpflicht des krankentransportes laufen. ... das findet sich.
    die bg müßte sich ja auch bei mir melden, oder?
    @chaquinto, da hast du ja auch einiges durch ... 6 jahre verfahren.... ist ja fast, wie beim rentenantrag.:eek:

    aropo ...@maus....einen verdienstausfall habe ich nicht, da ich seit 6 jahren berentet bin (volle eu).

    @patty .. wie es mir geht?...der bruch selbt schmerzt noch, trotz ruhigstellung und die prellungen machen mir zu schaffen.

    vom rheuma reden wir mal lieber nicht .... brrrrrrrr noch dazu bei diesem wetter. ätzend, oder?


     
  8. traeumer

    traeumer Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Schleswig Holstein
    hallo Klara
    hast du keine Rechtschutzversicherunug? die würden solche sachen doch auch Übernehmen ansonsten würde ich mir aber vorher alle Akten kopieren damit im nachhinein nichts verändert wird
    gruß
    Andreas
     
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