Steuertabelle im I-Net andere als vom Finanzamt?

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Tennismieze, 31. Oktober 2008.

  1. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Hallo Foris,
    gerade habe ich den ersten Einspruch zum Einkommensteuerbescheid für 2007 glücklich abgewickelt, kommt gleich der nächste Hammer. Sämtliche Einkommensteuertabellen, die ich im Internet ergoogelt habe, zeigen eine geringere Steuerbelastung als der Bescheid vom Finanzamt. Bei mir geht es immerhin um eine Differenz von 500€, die mir erstattet werden müßten. Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 16790€ spucken die Internettabellen eine zu zahlende Lohnsteuer von 1997€ aus, das Finanzamt setzt aber 2419€ an. Hat jemand eine Erklärung dafür?
     
  2. Anke!

    Anke! Neues Mitglied

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    Hallo Tennismieze!

    Hast du vielleicht Lohnersatzleistungen (Krankengled, Arbeitslosengeld, etc.) erhalten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

    Dann ermittelt das FA nämlich das zu versteuernde Einkommen, rechnet dann die Lohnersatzleistungen dazu und berechnet so einen "erhöhten Steuersatz". Dieser wird dann auf das reguläre zu versteuernde Einkommen angewandt.
     
  3. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Hallo Anke,
    Dein Verdacht auf Krankengeld ist schon richtig, bloß taucht das nirgends auf dem Bescheid auf. Nur zum Schluß kramt das Finanzamt einen Prozentsatz von 14,4084% hervor, ohne eine Quelle anzugeben. Der Unsinn ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar! Gemäß dem Bescheid wird nur mein Verdienst aus dem Jahr 2007 herangezogen, die Herunterrechnung ist soweit ja auch ok. Nur das plötzlich aus dem Nichts ein Prozentsatz auftaucht, der mir die Rückzahlung vermiest, ist aus dem Bescheid her nicht erklärbar.
     
  4. Anke!

    Anke! Neues Mitglied

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    Hallo Tennismieze!

    Dann hat deine Krankenkasse das Krankengeld an das Finanzamt gemeldet - prima, oder?

    Du bist ja nicht nur krank, nein du bist auch "gläsern" und wenn du das Krankengeld bei der Steuererklärung vergisst, dann denkt deine Krankenkasse für dich daran... :a_smil08:

    Ich wünsche dir trotzdem noch eine schönes Rest-Wochenende!
     
  5. Heppo

    Heppo Neues Mitglied

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    Hallo,
    was man nicht alles so ergoogeln kann...;) Also, es gibt seit 2004 keine offiziellen steuertabellen mehr. Das hängt mit der Entwicklung der Steuerberechnung zusammen. Die Abweichungen könnten sich folglich aus veralteten Tabellen ergeben haben. Ansonsten kannst du das höchstens mit der Steuerberechnungsformel nachprüfen - davon ist abzuraten, weil kompliziert. Ich denke mal, wenn das zu versteuernde Einkommen übereinstimmt, dann ist die darauf entfallende steuer auch i.O. Vielleicht nochmal prüfen, ob Anwendung Splitting oder Grundtarif richtig sind.

    Beste Grüße

    Heppo
     
  6. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Ich hab das Thema inzwischen mit dem Finanzamt geklärt. Grundlage war wirklich das erhaltene Krankengeld, der Hinweis dazu ging aber auf der DIN-A4-Seite mit Erläuterungen unter. Auf das Krankengeld zahlt man noch mal 15% EST, die dann halt auf das erarbeitete Einkommen aufgeschlagen werden.
    Empfinde diese Regelung wirklich als Schweinerei. Da ist man schon langzeitkrank, kriegt nur ein paar Taler und darf die auch noch versteuern! Klar, wenn ich auch monatlich zig Tausend Euro kriegen würde, juckt mich das auch nicht.:mad:
     
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