Wer kann mir einen Rat geben

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von mopf72, 24. Oktober 2008.

  1. mopf72

    mopf72 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Oktober 2008
    Beiträge:
    24
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    Schwäbisch Gmünd
    Hallo an alle,

    habe da ein Problem mit meinem GdB.
    Seit 2002 leite ich unter starker CP, HWS u LWS Syndrom, Fettleber, habe 2003 auch 30% zugesprochen bekommen, jedoch nur auf die CP.

    Nun hat sich die ganze Krankheit so verschlimmert das ich manchmal nichts mehr machen kann.
    Hab auch schon zweimal einen Verschlimmerungs Antrag gestellt, jedoch wurde dieser beidemale Abgelehnt, mit der Begründung "man kann die Krankheit die schon besteht nicht mit neuen Beschwerden die zur gleichen Krankheit gehören Multiplizieren".

    Bei dem ersten habe ich die Widerspruchszeit übersehen da wir genau zu dieser Zeit umgezogen sind.:eek:
    Jetzt bei dem zweiten habe ich den Widerspruch rechtzeitig abgeschickt, und prompt Gestern wieder eine Ablehnung bekommen. "Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.08.2008 wird zurückgewiesen".
    "Kosten des Vorverfahrens werden nicht erstattet".:nixweiss:

    Auf den zweiten Blatt steht noch: "Ein Gesamt-GdB von 50- als Voraussetzung für die Anerkennung als schwebehinderter Mensch - kann beispielsweise nur angenommen werden, wenn ....... beim Verlust einer Hand, eines Beines oder bei vollstänidgen Versteigung großer Abschnitte der Wirbelsäule."

    Jetzt kann ich binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einlegen. Wer kann mir sagen ob diese Klage erfolg hätte und wie ich so eine Klage schreiben soll?
    Hab sowas noch nie gemacht.

    Danke schon mal im Vorraus.

    Monika
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Monika,

    entscheidend für den GdB sind die Einschränkungen im Alltag die Du gegenüber einem gleichalten, gesunden Menschen hast. Dazu zählen auch Müdigkeit, Konzentrationsprobleme,... Die Einschränkungen müssen seit mindestens 6 Monaten bestehen.

    Ob eine Klage in Deinem Fall Erfolg hat wird Dir hier niemand beantworten können, aber grundsätzlich hat man den Eindruck, dass erst einmal weniger Prozente "verteilt" werden. Beim Sozialgericht Köln werden ca. 50% (so wars 2006) der Bescheide nach oben korrigiert. Meiner auch... Du mußt beim Einreichen der Klage gar nichts begründen. Ich dachte auch, dass man einen Roman dazu schreiben muss, aber dem ist nicht so. Man reicht einfach Klage gegen den Bescheid ein (dazu braucht man nur den Bescheid- sonst nix). Ich habe es beim SG gemacht, weil ich keinen Formfehler machen wollte. Es hat ca. 10 Minuten gedauert und der nette Mann hat alles ausgefüllt. Das SG hat mich ca. 3 Monate später zu einem wirklich unabhängigen Gutachter (die 2 tollen Ärzte des VA waren es definitiv nicht) geschickt und nach diesem Gutachten bekam ich vom VA Köln einen Vergleich angeboten. Wie freundlich..

    Durch die Hartz 4 Gesetze sind die Sozialgerichte ziemlich überlastet und es wird eine Weile dauern bis sich jemand mit Deiner Sache auseinandersetzt. Grundsätzlich würde ich immer den Weg der Klage wählen, wenn ich mich falsch beurteilt fühlen würde. Viele Meinungen gehen dahin, dass man zu einem späteren Zeitpunkt einen Änderungsantrag stellen soll, aber damit habe ich schlechte Erfahrungen und es ist nur verlorene Zeit.In den ersten beiden Instanzen ist die Klage Kosten- und Anwaltsfrei.

    Wünsche Dir eine gerechte Beurteilung
    Jürgen
     
  3. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

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    24. Juli 2007
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    565
    Hallo Monika,

    Jürgen hat ja schon gute Ausführungen gemacht.

    Hinsichtlich der Kriterien "Einschränkungen" habe ich genau die Erfahrung gemacht, die du auch gemacht hast. Meine Einschränkungen hat niemanden interessiert, auch ich erhielt die Mitteilung, dass ich ja nicht unterschenkelamputiert sei und deshalb ein GdB von 50 nicht in Betracht kommt.

    Mein RA warnte mich davor, Klage einzureichen. Bis solche Klagen heutzutage durch sind, ist man entweder tod oder im Rollstuhl und dann reicht ein Verschlimmerungsantrag. Ist makaber, aber nicht so weit von der Realität entfernt, wie man meinen möchte.

    Ein guter Tipp ist hier immer der VdK, die helfen einem dort wohl sehr gut, auch und insbesondere durchs Klagverfahren.

    Viel Glück von Maus, die nicht geklagt hat, weil ihr dazu die Nerven und die Kraft fehlen
     
  4. mopf72

    mopf72 Neues Mitglied

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    9. Oktober 2008
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    Schwäbisch Gmünd
    Hallo,

    erst mal möchte ich euch für die rasche Antwort Danken.:top:

    Werde mich am Montag mal bei uns hier im Amtsgericht schlau machen wer mir dort Helfen kann die Klage einzureichen. Da ich nicht so bewandert bin mit dem Beamten Deutsch.:confused:

    Die Kraft fehlt mir zwar auch, jedoch "wer nicht wagt der nicht gewinnt", so heißt es doch.:uhoh:

    Werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

    Nochmals Danke

    Monika
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    Ort:
    bei Frau Antje
    das amtsgericht ist dafür nicht zuständig vielmehr das sozialgericht. auf dem widerspruchsbescheid müsst am schluss erwähnt sein, um welches sozialgericht es sich handelt.
    gruss
     
  6. mopf72

    mopf72 Neues Mitglied

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    9. Oktober 2008
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    Schwäbisch Gmünd
    Hallo bise,

    :eek: hab mich verschrieben, ich meinte klar Sozialgericht.

    Danke :top::top:
     
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