GdB 30

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von katjajenny, 18. Oktober 2008.

  1. katjajenny

    katjajenny Neues Mitglied

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    Hallo alle zusammen,

    habe für meine Tochter (8 J) einen GdB 30 bewilligt bekommen. Kann mir jemand sagen ob das überhaupt was bringt? Mir geht es hauptsächlich um die Fahrtkosten in Klinik, Schule u.s.w..

    Vielen Dank
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    30. April 2003
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    Schleswig-Holstein
    Arbeitnehmer können eine Pauschale von 310€ absetzen. Frag doch mal bei Deinem Finanzamt an, ob Ihr diese Pauschale in Anspruch nehmen könnt, da Ihr ja die Zahlenden seid.
     
  3. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    Hallo Katjajenny, geht doch mal auf die Seite von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestelle www.integrationsamt.de
    dann auf Infothek
    auf Fachlexikon
    auf Steuer/ Steuerbefreiung
    Ich hoffe Du findest dort was Du brauchst.
    Liebe Grüße
    Postmarie
     
  4. Unikater

    Unikater Mitglied

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    Hallo katjajenny,
    der Freibetrag für Dein Kind gilt bei der Veranlagung Deiner oder Eurer Einkommenssteuer. Also d. h. bei 30% GdB 310,- € im Jahr, sogenannter Behindertenpauschbetrag (§33b EStG). Höhere Fahrtkosten ( gefahrene Kilometer anstatt Entfernungskilometer kann man erst ab 50 % + Merkzeichen G beanspruchen.

    Du solltest aber trotzdem alle Kilometer, die Du für Arzt- und Therapeutenbesuche usw. fährst aufschreiben und versuchen, ob Ihr sie als außergewöhnliche Belastung absetzen könnt, die werden aber nach Einkommensverhätnissen gestaffelt erst ab einer bestimmten Grenze, der sogenannten zumutbaren Belastung, anerkannt.

    Wenn ich Dir noch weiter helfen kann, meld Dich einfach.

    Sonnige Grüße Unikater
     
  5. katjajenny

    katjajenny Neues Mitglied

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    Hallo alle zusammen, danke erstmal für eure Antworten. Meint ihr es bringt was Widerspruch einzulegen?
    Liebe Grüße
     
  6. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    wobei denn? Gegen die 30% oder gegen den Finanzamtbescheid?
     
  7. katjajenny

    katjajenny Neues Mitglied

    Registriert seit:
    28. Juli 2006
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    wobei denn? Gegen die 30% oder gegen den Finanzamtbescheid? Heute 15:50

    Naja ich wollte evtl. wegen der 30 Punkte Widerspruch einlegen. Das bringt ja nun nicht wirklich was. Liebe Grüße
     
  8. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    @katjajenny
    Dazu müßten wir erst mal wissen, was hat Deine Kleine denn für Krankheiten und vor allem welche Einschränkungen bestehen dadurch im Alltag? Gemeint sind so Sachen wie selbständiges An- und Ausziehen, Öffnen von festverschlossenen Flaschen, Hindernisse beim Schreiben usw. Muß sie vielleicht Hilfsmittel benutzen, um etwas tun zu können (dickere Stifte benutzen)?
     
  9. Einalemel

    Einalemel Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    27
    Habe hier auf ein ähnl. Thema geantwortet.

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?p=374419#post374419

    Ich würde eigtl immer Widerspruch einlegen :) Zu verlieren hat man ja nix.
    Kennt ihr den VdK (Verein deutscher Kriegsgräber, der Name klingt zunächst komisch), aber das ist ein Verein, der einen in solchen Dingen (Behördenkram, Bürokratie...) etc. sehr gut unterstützt!
    Dort könnt ihr ja mal nachfragen (Ich glaub der Jahresbeitrag ist auch nicht wirklich hoch, 30-50 euro oder so)
     
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