Arzt-/Rehaklinikrechnung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Pat1, 8. Oktober 2008.

  1. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    129
    Hallo zusammen,
    weiß jemand zufällig, vielleicht weil er in diesem Bereich arbeitet, wie lange ein Arzt bzw. eine Rehaklinik Zeit hat die Rechnung auszustellen? Ab wann tritt Verjährung ein?
    Dankeschön...
    LG Pat1
     
  2. -Dani-

    -Dani- Guest

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich dir damit weiterhelfe, aber ich habe im Internet folgenden Satz gefunden:

    "Solange eine ordnungsgemäße Rechnung nicht erteilt wurde, sind ärztliche Honoraransprüche noch nicht entstanden i. S. d. §199 BGB und damit in der Regel unverjährbar."

    Vielleicht hilft es dir ja weiter.

    Liebe Grüße

    Dani
     
  3. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    129
    Ja, vielen lieben Dank. Bei meinem Problem hilfts mir leider nicht, aber es hat mir zumindest meine Frage beantwortet, auch wenn ich lieber was anderes gehört hätte :a_smil08:
    Danke Dir
    LG Pat1
     
  4. -Dani-

    -Dani- Guest

    Hallo Pat1!

    Dann erkläre doch mal genauer und ich frage meinen Partner, der sich mit Jura sehr gut auskennt.

    Allerdings kannst du dir etwas Zeit lassen :), da ich erst heute abend wieder an den PC komme.

    Liebe Grüße

    Dani
     
  5. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    129
    Danke

    Hallo Dani,
    Danke für Deine Hilfe und Angebot, aber da die Rechnung unterdessen zugestellt wurde, hat sich die Frage erübrigt. Mein Rechner hat schlapp gemacht, daher erst heute die Antwort.
    Vielen lieben Dank Dir für Deine Hilfe.
    LG Pat1
     
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