Fragen zur Kur

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von evelyn 54, 6. Oktober 2008.

  1. evelyn 54

    evelyn 54 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. September 2006
    Beiträge:
    53
    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich Kuren und hoffe, dass Ihr mir die beantworten könnt:

    1. Wie oft kann man wegen Rheuma in Kur fahren, wenn man 50% KB hat?

    2. Wenn man die Widerspruchsfrist bei der Ablehnung des Kurantrages verpasst hat, wann kann man einen neuen Antrag stellen?

    3. Wer ist für einen Kurantrag zuständig, wenn man 10 Jahre berufstätig war und danach 21 Jahre Hausfrau und Mutter? Die Krankenkasse oder Bfa?

    Danke
    Evelyn
     
  2. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    178
    Ort:
    Bad Salzuflen
    Kur

    Hallo Evelyn,
    Du hast wegen Rheuma keinen vermehrten Anspruch auf Heilverfahren, genauso wenig wie bei anderen Erkrankungen.Die Wartezeit für ein neues HV beträgt in der Regel 4 Jahre. Sollte aber aus medizinischen Gründen eine vorzeitige Behandlung notwendig werden, zum Beispiel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit, wird auch früher ein erneutes HV genehmigt.
    Deine Frage zum Kostenträger kann Dir eigentlich nur Deine Kasse beantworten.Es könnte möglich sein, dass sie der Kostenträger ist,da Du ja lange Zeit Hausfrau bist.Im Sozialgesetzbuch heißt es, man muss 5 Jahre bzw.60 Monatsbeiträge an den RV gezahlt haben, um einen Anspruch auf Heilverfahren zu haben.
    Übrigens Deine 50% fallen bei einer Beantragung für ein Heilverfahren nicht ins Gewicht.Ich habe in einer Rehaklinik gearbeitet,deshalb kenne ich mich mit der Antragsstellung einigermaßen aus,musste solche Fragen sehr oft auch behandelnden Ärzten beantworten.
    Liebe Grüsse Chaquinto
     
  3. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. August 2007
    Beiträge:
    413
    Ort:
    Bingen
    Hallo,

    ich habe von meiner Krankenkasse und von der BfA die Information, dass man mit einer zweifelsfrei diagnostizierten rheumatischen Erkrankung alle zwei Jahre einen Antrag stellen kann und dass der in der Regel bei entsprechender Begründung durch den behandelnden Rheumatologen auch genehmigt wird. Die Begründung liegt in der Erhaltung der Arbeitskraft, dem Versuch ein schnelleres Fortschreiten zu unterbinden und so eine gewisses Maß an Arbeitsfähigkeit zu erreichen.
    Ich war vergangenes Jahr in der Aschoff-Klinik in Bad Kreuznach und dort haben mir der Oberarzt und die behandelnde Stationsärztin angeraten auf alle Fälle nicht vier Jahre zu warten; vor allem dann nicht wenn ich weiter arbeiten gehen möchte. Sie wollten mich schon teilerwerbsunfähig schreiben und es war einige Überzeugungsarbeit von mir zu leisten, dass das nicht im Entlassungsbericht steht. Allerdings haben sie einige Einschränkungen reingeschrieben, mit denen ich aber leben kann.
    Ich habe einen GdB von 60 %, bin 52 Jahre alt, arbeite Vollzeit im Büro und halte einiges aus um möglichst wenige Fehlzeiten zu haben. Allerdings hat mir meine Hausärztin vor einiger Zeit mal gesagt, dass es trotzdem Probleme geben könnte, auch wenn die Ärzte einen zweijährigen Rhythmus befürworten, weil ich zu wenig krank bin. Ich spritze Humira, esse täglich Kortison, Magenschutz und Blutdruckmittel, Schmerzmittel bei Bedarf, häufig Celebrex und gehe mindestens 30 Minuten Gymnastik bei der Rheuma-Liga, 60 Minuten krankengymnastisches Pilates und 40 - 60 Minuten manuelle Therapie und KGG unter therapeutischer Aufsicht pro Woche. Trotzdem habe ich dieses Jahr schon drei Schübe hinter mir die sich gewaschen haben. Der letzte im September hat mir zwei Wochen den gelben Schein aufgezwungen; es ging einfach garnichts mehr.
    Mal sehen was daraus wird. Auf jeden Fall lasse ich mich nicht krank schreiben wenns nicht unbedingt sein muss; schon damit ich auf Dauer keine Probleme an meinem Arbeitsplatz bekomme.

    Liebe Grüße
    Gabi (bibi ro-lerin seit 2003)
     
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