Rentenantrag für 1 Jahr

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sauel, 30. September 2008.

  1. Sauel

    Sauel Neues Mitglied

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    Nabend zusammen,


    Meine Freundin ist seit 1,5 Jahren Arbeitsunfähig wegen SLE mit Nierenbeteiligung....

    Nach zahlreichen Medikamenten ist Sie jetzt auf einem recht stabilen Weg der Besserung und würde gern eine Wiedereingliederung auf Ihrer Arbeitsstelle durchführen,
    Da Sie aber zur Zeit in einer Reha ist, besteht folgendes Problem :

    Die Ärzte raten Ihr dringend von einer Wiedereingliederung ab, weil Sie der Meinung sind das ihre Medikamentendosis noch zu Hoch wäre, und Sie befürchten das sich ihr Zustand dadurch wieder verschlechtern könnte.

    Sie Raten Ihr dringend ein Jahr Rente zu beantragen.....
    Leider wird sie Ende Oktober bei ihrem Arbeitgeber ausgesteuert und das Krankengeld läuft auch aus.....

    Kann mir jemand von euch sagen, wie es mit Ihrem Arbeitsplatz weitergeht wenn Sie jetzt ein Jahr in Rente geht ?

    Hat Sie nach diesem Jahr Rente wieder Anspruch auf Ihren Arbeitsplatz ?

    Wie sieht es mit der Finanziellen Situation aus, Wie hoch bzw. wieviel % Rente würde Sie dieses eine Jahr bekommen ?

    Sie würde lieber wieder anfangen zu Arbeiten, anstatt noch ein Jahr in Rente zu gehen...... Leider wissen wir nicht wie es aussieht wenn sich Ihr Zustand aufeinmal wieder verschlechtern sollte ??


    Ihr seht Fragen über Fragen...

    Vielen dank für eure Mühe

    Lg Sauel
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Rente ?

    Hallo,

    lese grad deinen Beitrag.

    Also, einen Rentenantrag sollte sie stellen, wenn die Ärzte das schon empfehlen. Wenn sie kein KG mehr erhält, muss sie sich dennoch arbeitslos melden und weiterhin aber Krankenscheine vorlegen.

    Die Höhe der Renten berechnet sich nach den Jahren der geleisteten Einzahlungen, der Bruttoarbeitsentgelte und wird so in etwa 60% der letzten 3-6 Monatseinkommen betragen............... in etwa.

    Wichtig ist auf jeden Fall eine gründliche Information beim Arbeitsamt, bei der Rentenstelle und ja, klar, aus einer Rente kann man immer aussteigen.

    Alles Gute euch Beiden.

    Pumpkin
     
  3. Mücke

    Mücke Guest

    Eine Wiedereingliederung kann ziemlich heftig sein, da man während dieser Zeit keinen Urlaub nehmen darf!!

    Es müsste also alles sehr gut über die Arbeitszeiten geregelt sein, wieviel sie schaffen würde.

    Ich habe eine Wiedereingliederung versucht, aber ich habe zu schnell zuviel gemacht und vor allem hat die Wiedereingliederung zu lange gedauert, so dass ich eben keinen Urlaub hatt und ich letztendlich wieder in den Krankenstand musste,

    Ob man bei seinem alten Arbeitgeber wieder anfangen kann, wenn man 1 Jahr in rente war, denke ich nicht. Es sei denn der Platz wird freigehalten oder es wird zufällig eine Stelle frei, aber ansonsten ist es ja für den Arbeitgeber nicht zu tragen.

    bestimmt keine leichte Entscheidung. Viell hilft es ihr, wenn sie sich ihre Rente ausrechnen lassen würdeund sieht, dass sie damit auch relativ gut über ein jahr kommt--je nachdem wie die einzalhung war.

    alles gute
     
  4. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Wiedereingliederung

    Hallo,
    bei einer Wiedereingliederung spielen 3 Faktoren eine grosse Rolle und müssen schriftlich bestätigt werden.Der beh. Arzt füllt das Attest zur Wiedereingliederung aus,genehmigt werden muss es von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber,und vom Patienten selbst.Das Geld wird weiter von der Krankenkasse gezahlt.Ich habe vor 4 Jahren Wiederiengliederung durchgeführt.Bin über 2 Wochen mit 2 STd. tägl. angefangen und habe dann langsam auf 8 Stunden erhöht.
    Soviel dazu. Wenn jemand Erwerbsminderungsrente und nicht anders heißt diese Rente befristet bekommt, bleibt der Arbeitsplatz erhalten.Es gibt ein Urteil des Bundearbeitsgerichtes.Für die Zeit die genau festgelegt ist, kann der Arbeitgeber eine Aushilfe einstellen.In der Klinik wo ich gearbeitet habe-bin jetzt in Rente-, hatten wir 7 Mitarbeiter die Erwerbsminderungsrente befristet bekamen.Sollte es später unbefristet genehmigt werden ist der Arbeitsplatz weg. Es gibt im Internet sehr gute Beispiele für die Renten, auch bei den Rentenversicherungsträgern.Ich würde an Eurer Stelle immer die teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit der Wiedereingliederung vorziehen.Die Wiedereingliederung kann man später machen.
    Ganz liebe Grüsse
    Chaquinto
     
  5. Sauel

    Sauel Neues Mitglied

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    Vielen dank für eure Antworten......



    Kann mir jemand sagen, wonach die Rentenhöhe berechnet wird ?
    Meine Freundin ist 29 Jahre und Arbeitet seit ca. 10 Jahren.....

    Wird es nach Ihrem vorherigen Verdienst berechnet ?

    Ich glaube ich brauch hier nicht zu erwähnen, das es hier teilweise schon um Existenzängste geht.... :(:(

    Bzw. Ist es schon sehr schlimm, das jemand durch eine schwere Krankheit dann auch noch doppelt bestraft wird durch solche Sorgen und Nöte...

    ICh habe mich auf den Seiten der Rentenversicherung umgesehen, werde aber nicht wirklich schlau, welche Höhe Ihre Rente haben würde...

    Mfg Sauel
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo Sauel,

    niemand hier wird dir sagen können, wie hoch die rente deiner freundin sein wird, du musst sie von der rentenkasse ausrechnen lassen. es geht nach verdienst, beitragszeiten, anwartschaftszeiten, kindererziehungszeiten....u.s.w., was allesamt in rentenpunkte umgerechnet wird und mit diesen punkten wird die rente berechnet.....

    wirklich keine leichte entscheidung, die ihr zu treffen habt.
    auch kann mam nicht wirklich konkret sagen, ob es sinnvoll ist, dem rat der ärzte zu folgen. es kommt im grunde ganz auf deine freundin an. sie selbst muss hinter ihrer getroffenen entscheidung, egal, wie sie ausfällt, stehen und sie verfechten.
    der rat der rehaärzte, für ein jahr rente zu beantragen, sagt auch noch nichts darüber aus, ob der rentenantrag bewilligt wird. aber wenn schon die rehaärzte ihr dazu raten und sie von der reha als arbeitsunfähig entlassen wird, stehen die chancen für eine rente wohl recht gut.

    wenn die finanziellen einbußen zu groß sind, dann gibt es da noch mittel aus der "sozialen sicherung" (siehe link: soziale sicherung ).

    Sie kann doch sicher auch einen rentenantrag stellen und bis zu dessen entscheidung eine wiedereingliederung nebenher probieren, auch das ist möglich und hier wohl schon mehrfach passiert.
    innerhalb meiner rentenantragstellung hatte ich diese konstellation über einen kurzen zeitraum glaube ich auch.

    alles gute und hoffentlich habe ich dich nun nicht endgültig verwirrt.
    grüße an deine freundin.
     
  7. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Bad Salzuflen
    Wie hoch ist die Rente

    Hallo Sauel,
    die halbe oder volle Erwerbsminderungsrente ist nicht sehr hoch.Aber um finanzielle Einbußen zu verhindern, bekommt jeder der diese Rente erhält, einen Antrag auf Grundsicherung, der beim Sozialamt eingereicht werden muss zugeschickt.Ich habe die volle Erwerbsminderungsrente habe aber auch 44 Jahre gearbeitet, und trotzdem ist sie nicht hoch.Am besten ist es wenn Deine Freundin beim Rententräger eine Kontenklärung durchführen lässt.Dort steht dann im schriftlichen Bescheid wie hoch die z.Zt. erwartende
    Erwerbsminderungsrente ist,oder zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Altersrente.Der Antrag auf Kontenklärung kann beim RV-Träger online beantragt werden.Nochmal, die Höhe kann nur der
    Rentenversicherungsträger mitteilen.
     
  8. Mücke

    Mücke Guest

    ich habe damals weder von vom "sozialamt" als ich zeitrente bekam, einen antrag auf ergänzende hilfen bekommen noch als der antrag aug unbefristete eu-rente durchgegangen, einen antrag auf grundsicherung zugeschickt bekommen.
    so nett scheint man hier nicht zu sein...

    lediglich die GEZ schickt mir immer den Antrag zu, denn wer grundsicherung bekommt, braucht diese nicht zu zahlen.

    je nachdem was man für einen job hatte bzw wie hoch das einkommen war, muss es nicht unbedingt eine ergänzung geben...

    hätte ich nicht nur knapp 3 jahre in meinem beruf gearbeitet bzw. sondern 10, wäre ich da nicht reingerutscht--auch 5 hätten schon gelangt--mir hat die umschulung den schnitt arg nach unten gezogen, da da kaum rentenbeiträge geflossen sind--aber immerhin sind sie geflossen, sonst hätte ich gar keinen anspruch auf eine rente gehabt.
     
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