Reha

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von majosu, 26. September 2008.

  1. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,

    muß man um eine Reha zu bekommen häufig AU gewesen sein?
    Mein Arbeitsvertrag wurde mir gerade gekündigt,vorige Woche die Diagnose
    Rheuma gestern Geburtstag......heute Arbeitsamt....ich bin ziemlich fertig

    grüße
    majosu
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag!
    Sprich einfach mal mit Deinem Arzt darüber.
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi,

    nein muss man nicht. Ich war 4 Jahre in Folge in der Reha und keinen Tag AU.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  4. majosu

    majosu Mitglied

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    Rheinland
    Danke,Euch allen.War die letzten Tage beschäftigt.
    Nun bin ich erstmal bis Januar arbeitslos und habe viel Zeit Anträge zu stellen.
    Was stellt man am Besten zuerst:
    Schwerbehinderung,Rente oder Reha?

    Viele Grüße
    majosu
     
  5. Mücke

    Mücke Guest

    hallo majosu,

    erstmal herzlichen glühstrumpf nachträglich :flower:

    da meist vor der rente noch eine reha gesetzt wird, würde ich die reha machen und in der reha kannst du den schwerbehindertenausweis gleich beantragen.
    und dann die rente...

    so würde ich es machen

    @jürgen
    ich hätte gedacht man muss viel au sein um eine reha zu bekommen-vor allem jedes jahr-- oder hängt dies auch vom träger ab, ob rentenversicherung oder kk ??
     
  6. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hi Mücke,

    ich weiß nicht wie es bei KKs ist. Ich bin immer über die (damals) BfA gefahren und bin voll berufstätig. Wichtig ist, dass alle ambulanten Massnahmen ausgeschöpft wurden. Zweimal mußte ich zum Gutachter. Beide sahen mich, schüttelten den Kopf und schrieben positive Gutachen...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  7. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    AU ist für Reha nicht relevant

    Hallo zusammen,
    AU ist nicht der ausschlaggebene Punkt für eine Reha, mir wurde sogar gesagt sei übehaupt nicht relevant, die Erkrankung an sich ist es, aber nicht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bzw. ob überhaupt. Ich war vor meiner Reha die letzten Jahre nie AU, und habe sie sofort (auf Rücken) ohne Guatchter bekommen. Ausschlaggebend ist, wie oben schon gesagt, das auch Maßnahmen davor ausgeführt wurden (Physio usw.)
    Gruß
    Pat1
     
  8. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo zusammen,

    sinn einer reha ist die vorhandene arbeitskraft/fähigkeit zuerhalten oder dadurch wieder arbeitsfähig zuwerden....zumind. wenn der patient noch nicht in EU oder Altersrente ist.......
    desto mehr aussägekräftige befunde vorhanden sind, desto besser sollten die chancen für eine positive entscheidung sein...;)

    rehaantrag über die rentenversicherung:
    zur endgültigen entscheidung werden die angefertigten gutachten plus die vorhandenen berichte und befunde der behandelnden ärzte zusammen von einem arzt der rentenversicherung beurteilt und dieser fällt dann die entscheidung...so wurde es mir von der rentenversicherung erklärt...;)

    mein 1. rehaantrag wurde mo abgeschickt und in der gleichen woche! kam am mi die ablehnung...das spricht für mich gegen eine gründliche bearbeitung...;) nach meinem widerspruch und 2 gutachtern durfte ich letztendlich auf reha fahren...
    ob es genehmigt wird, hängt in 1.linie bei wohl auch damit zusammen, wie der bearbeiter des antrages den fall sieht... mal ganz banal ausgedrückt...;)
    ich habe einige bekannte die bei der rentenversicherung arbeiten und weiß daher dinge, zu denen ich nur :eek: schreiben kann....

    ich bekomme bei jedem krankenhausaufenthalt auf einer rheumastation jedesmal eine AHB angeboten, ist das selbe wie eine reha, nur der genehmigungsweg über die rentenversicherung entfällt:) zumind. bei ehemaligen bfa versicherte.
    der krankenhausarzt stellt den ahb-antrag und schon geht es spätestens
    am 14. tag nach entlassung für erstmal 3 wochen auf reha.
    dies wurde mir auch schon 6 monate nach der letzten AHB erneut wieder angeboten.... für altersrentner ist die krankenkasse bei einer AHB zuständig.

    viel erfolg und liebe grüße
    bine
     
  9. bob_villa

    bob_villa Mitglied

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    Hallo zusammen,

    also, ich war letztes Jahr zum ersten Mal zur Reha. Ich bin seit Jahren regelmäßig mehrfach im Jahr (auch für längere Zeiträume) AU und trotzdem wurde mir zunächst die Kur abgelehnt. Erst nach Widerspruch hatte ich ratz-fatz innerhalb einer Woche die Bewilligung auf dem Tisch liegen.

    Liebe Grüße,
    Nicole
     
  10. golden girl

    golden girl Neues Mitglied

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    Hallo liebe Ro-ler,

    habe seit 2001 PSA und Fibromyalgie.2003 habe ich eine Reha
    in Bad Rappenau gemacht.Danach die EU-Rente bis 2007 bekommen.
    Der Verlängerungsantrag wurde abgelehnt.Seit dem Läuft eine Klage.War
    schon bei einigen Gutachtern,die aber meinen,ich könnte noch
    6 Stunden arbeiten,obwohl ich viele,viele Sachen nicht machen kann
    und darf.Danach dürfte ich eigentlich überhaupt nichts machen!!!!???
    Aber,Kopf unterm Arm und arbeiten!!!:confused:
    Mein Rheumatologe hat mir im August ! eine Reha verordnet.Die ich
    auch beantragt habe.Nun kam gestern der Bescheid.Ablehnung!!
    Begründung:Verdacht auf PSA
    Was soll ich davon halten?Soll ich auf einmal bei denen gesund sein?
    Obwohl doch alles bewiesen ist,daß ich PSA und Fibro,Diabetes,
    habe.
    Nehme Tilidin,Sulfasalazin,Ibu 100,MTX.Habe Rso bekommen und Corti.
    Habe trotzdem immer schmerzen und kann meinen Haushalt kaum
    bewerkstelligen.
    Bin mit meiner Weisheit am Ende.
    Hat jemand dieses auch schon erlebt und erfahrung?
    (Übrigens schreibt mich mein Hausarzt schon seit Monaten krank)

    liebe Grüsse
    golden girl

     
  11. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @golden girl
    Dann wird es demnächst Dir wie mir gehen. Die Krankenkasse legt Deine Akte dem medizinischen Dienst vor, die entscheiden ev. gleich nach Aktenlage, daß Du zur Reha sollst. Die Krankenkasse schickt Dir den Reha-Antrag zu und verfolgt auch den Werdegang bei der Rentenversicherung. Reha wird dann wahrscheinlich genehmigt, durchgezogen und nach Vorschrift wirst Du dann als arbeitsfähig entlassen, obwohl sich an Deinen Beschwerden nichts gravierendes geändert hat. Als einzig Gutes darfst Du dann die übliche Zuzahlung nicht leisten, weil Du krankgeschrieben die Reha angetreten hast. Die Folge ist, Du darfst Dich erst mal arbeitslos melden, der ärztliche Dienst des A-Amtes begutachtet Dich auch noch mal und stellt Deine Arbeits- oder unfähigkeit fest.
    Weiter bin ich noch nicht, denke aber, die Bürokratie kennt keine Grenzen.
     
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