Frage: Was nun, vom Ärztlichen Dienst...

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von christkind_Tamara, 7. September 2008.

  1. christkind_Tamara

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    Hallöchen,
    sorry das ich mich nicht so lange mehr hier hab blicken lassen. Heute habe ich eine GFrage an Euch. Vom Ärztlichen Dienst der ARGE wurde ich für voraussichtlich bis zu 6 Monaten voll Erwerbsgemindert eingestuft. Bekomme in drei Wochen kein ALG 1 mehr! Hat jemand von Euch das auch schon hinter sich, und kann mir vielleicht auch sagen an welche Stelle ich mich wenden muß? Die von der ARGE konnten mir leider nicht weiterhelfen. Wo muß ich das Sozialgeld beantragen, Jobcenter oder Amt für soziale Dienste?

    Kurz zu meiner Geschichte: bin im April 2008 ausgesteuert worden, Antrag auf EU- Rente läuft, vom Arbeitgeber noch nicht gekündigt (trotz Zustimmung durchs Intergrationsamt), ab April ALG 1 erhalten.

    Über Tipps von Euch würde ich mich sehr freuen, ich wünschen Allen einen schönen Sonntag.

    Liebe Grüße aus Bärlin
    Tammi:)
     
  2. Mücke

    Mücke Guest

    hallo tamara,

    wenn bereits ein rentenantrag läuft und du derzeit von der arge geld bekommst, müssstest du von denen auch über einen anderen paragraphen ( wer hilft ) einen antrag auf nahtlosigkeit stellen.

    so wird dir weiterhin geld gezahlt und wenn entschieden ist, dass du die rente bekommst, dann verrechnet die rv mit der arge.

    ich war damals 18 mon in der klinik somit ausgesteuert. erhielt erstmal algI musste zum gutachter der arge , der mich wie dich eben für mind 6 mon nicht als arbeitsfähig einstufte

    also den rentenantrag auf den weg gebracht

    bei der besprechung mit der sachbearbeiterin, wusste diese sofort, dass ich diesen nahtlosigkeitsantrag auszufüllen habe, bzw wir haben es dann zusammen vor ort gemacht ( wenn ich mich richtig erinnere)

    es ist also exakt deine situation, die ich damals auch hatte---frage bitte nochmal nach

    wenn die rente positiv beschieden wird und diese zu niedrig ausfällt, also unter hartz4 , dann bekommst du je nachdem ob du eine zeitrente oder eine unbefristete rente hast..noch geld vom sozialamt bzw von der grundsicherung im 2. fall dazu.

    lg und alles gute mücke
     
  3. christkind_Tamara

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    Hallo Mücke,

    vielen Dank für Deinen Rat. In dem Schreiben stand nur drin, das ich eben nicht unter diese Nahtlosigkeitsregelung fallen würde. "Es wurde keine, voraussichtlich länger als sechs Monate andauernde Leistungsfähigkeit im Sinne der Nahtlosigkeit des § 125 Abs. 1 SGB III festgestellt".
    Krankengeld bekomme ich ja nicht mehr, weil ich ausgesteuert bin. Vom Sozialamt wurde ich per Telefon abgewiesen, weil ich ja noch keinen abschließenden Bescheid habe, weder von der ARGE noch von der DRV.
    Auf jeden Fall werde ich morgen mal die Ämter anrufen und nachhaken, da ich ja den Brief erst am Samstag bekommen habe.
    LG Tammi



     
  4. Patty

    Patty Mitglied

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    Hallo Tamara,
    du mußt ganz normal Alg II beantragen!
    Den nur wenn du länger als 6 Monate EU geschrieben bist, fällst du raus.
     
  5. christkind_Tamara

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    Hallo Patty,

    ich bin seit knapp 2 Jahren ohne Unterbrechung Arbeitsunfähig geschrieben, ALG II bekommt man doch nur wenn man arbeitsfähig ist, glaub ich.

    LG Tammi
     
  6. Mücke

    Mücke Guest

    hallo tamara,

    ich habe wohl, dass -bis- nicht gelesen :o

    dann wie patty gesagt hat :)
     
  7. Patty

    Patty Mitglied

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    Das interssiert das Arbeitsamt in der Regel wenig, den nur wenn der medizinische Dienst dich für länger als 6 Monate EU schreibt, dann wird dir nahe gelegt Renten zu beantragen. Wenn du dieses Gutachten hast,mit länger als 6 Monate, oder voraussichtlich auf Dauer, dann wird eine Mitteilung an die Grundsicherung gemacht, manchmal muss die Einigungsstelle vorgeschaltet werden, wenn noch keine Rentenbewilligung oder Abelehnung erfolgt ist.
    Fakt ist von irgentetwas musst du leben, wenn du nicht auf Dauer EU bist, ist nicht die Grundsicherung / Sozialamt für dich zuständig, sondern erst mal weiter das Arbeitsamt, so blöd sich das anhört. Nach 6 Monaten wird du erneut begutachtet, und das Spiel beginnt von vorne.
    Wie lange du krankgeschrieben bist, ist nicht entscheident, sondern ob zu erwarten ist laut ärztlichen Dienst, das du wieder arbeiten kannst. Wenn der ärztl. Dienst sich nicht sicher ist, dann gibt es eben dieses bis zu 6 Monaten. Erst wenn keine Besserung zu erwarten ist, erhält man ein länger als 6 Monate.
     
  8. christkind_Tamara

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    Hallo Patty,

    vielen Dank für die Erklärung, jetzt weiß ich doch wenigstens wohin ich mich wenden muß. Der Ärztliche Dienst hat ja nur nach einem alten Gutachten vom DRV entschieden, da das neue noch gar nicht vorliegt.

    Ich wünsche Dir einen schönen Nachmittag
    LG Tamara


     
  9. christkind_Tamara

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    Hallo Mücke,

    ja leider, das Wörtchen "bis" bringt mich noch zum Wahnsinn...

    Ich wünsche Dir einen schönen Nachmittag

    LG Tammi
     
  10. Patty

    Patty Mitglied

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    Mach dich nicht zu verrückt. Jetzt hast du erst mal die 6 Monate.
    Sieh es sportlich, die Arge zahlt auch Rentebeiträge und vielleicht sind es genau die 6 Monate die am ende fehlen um einen Anspruch zu haben.
     
  11. christkind_Tamara

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    Ja, das werde ich machen... Es bringt mich immer leider aus der Fassung, danach beruhige ich mich aber recht schnell wieder...

    Ciao Tamara
     
  12. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Grundsicherung!

    Hallo,
    in Berlin bekommt man "Grundsicherung" in dem Fall der Erwerbsunfähigkeit, wenn JoB Center, Rententäger etc. nicht (mehr) zahlt. Muss beim Wohnbezirksamt beantragt werden.
    Gruß Pat1
     
  13. Mücke

    Mücke Guest

    hallo pat1,

    grundsicherung wird auch gezahlt..egal wo du wohnst, wenn du eine dauerhafte berentung hast, die aber zu niedrig ist, um davon leben zu können..

    ich könnte von meiner weder miete noch den hartz4 satz erreichen, so erhalte ich monatlich den differenzbetrag zu minimalsatz.

    bei zeitlich begrenzter rente bekommt man keine grundischerung, sondern sozialhilfe, wird aber auch dort beantragt..zumindest ist es hier in hamburg im gleichen amt ;)
     
  14. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Hhmmm...

    Hallo,
    dann hatte ich das falsch verstanden, sorry! Dachte es ging darum, das noch kein Rentenanspruch besteht, denn dann tritt die Grundsicherung auch bei befristeter EU ein. "Sozialamt" gibt es bei uns für soetwas nicht mehr, entweder Grundsicherungsamt oder JobCenter. Eingliederung ggfs. wieder in die Arbeit, das macht das Sozialamt Fallmanagemant.
    Gruß Pat1
     
  15. christkind_Tamara

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    Hallo Mücke, hallo Pat1,

    war gestern beim Jobcenter, so richtig wußten die auch nicht Bescheid. Habe jetzt erstmal einen Antrag auf Hartz4 / Sozialgeld mitgenomen. Das Bürgeramt will nix mit mir zu tun haben, einen Antrag auf Sozialhilfe rücken die nicht raus. Scheine ja wohl die Einzige zu sein, die so zwischen den Stühlen sitzt. Wie Mücke schon schrieb, habe ich das auch gelesen. Grundsicherung gibt es entweder im Alter oder wegen dauerhafter, voller Erwerbsminderung.
    Ich möchte mich nochmal bei Allen für die vielen Tipps bedanken. Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende, mit viel Sonnenschein und wenig Schmerzen.
    Liebe Grüße Tamara
     
  16. Trinity

    Trinity Neues Mitglied

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    Hallo!

    Solange man "nur" bis zu 6 Monate erwerbsunfähig ist, zahlt das JobCenter in der Regel ALG II.
    Sollte das nächste Gutachten aber aussagen, dass die Erwerbsunfähigkeit länger als 6 Monate anhält ist ein Antrag auf Rente oder ggfs. Grundsicherung über das Sozialamt zu stellen.

    Warum wusste das JobCenter denn auch nicht so wirklich, was es da machen soll? Eigentlich müsste das klar sein...

    LG und alles Gute!
    Ines
     
  17. christkind_Tamara

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    Hallo Ines,

    danke für Deinen Tipp. Antrag auf Rente ist ja schon längst gestellt worden, bis jetzt noch nicht entschieden. Ja, warum das Jobcenter das nicht weiß frage ich mich auch.
    Ich wünsche Dir einen schönen Tag.
    LG Tamara
     
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