Die berühmte Studie aus Chemnitz

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Mupfeline, 6. September 2008.

  1. Colana

    Colana Musikus

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    Ihr Lieben,

    nicht 3 Tage, sondern mindestens 3 Monate sollen sie davon leben, inkl Maschinen, die kaputt gehen, inkl einer Renovierung von 1 Zimmer, inkl kaputter Kleidung ersetzen und Schuhe kaufen...---> das wäre mein Wunschvorstellung. Sie sollen von dem Satz leben, welches sie vorgeschlagen haben.
    ************************************
    Die Kinder erhalten wenigstens ihre Schulsachen bezahlt oder Klassenfahrten. Aber das wars. Die wenigsten Familien können ihre Kinder in 1 Verein stecken, damit sie wenigstens sozial sich betätigen können.

    Wegen Studium:
    Soweit ich weiß, können die Studierenden soetwas wie ein Bildungskredit beantragen - allerdings muss der später zurück gezahlt werden.

    BaFög:
    Kann denn wirklich nichts weiter beantragt werden?

    Kindergeld:
    Soweit ich weiß, war das Geld immer für die Kinder bestimmt - es stimmt, dass die Eltern es beantragen müssen, aber wenn die Eltern es nicht auszahlen, können die erwachsenen Kinder beantragen, siehe nachfolgendes



    • Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern.[​IMG]
    • Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern.
    • Leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung).
    • Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes verschieben das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten.
    • Auch während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf der Zeitraum nicht länger als vier Monate dauern.
    • Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibt. BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht.
    • Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2010 für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro.

    (Quelle)

    Also - selbst beantragen und auszahlen lassen.

    Desweiteren können anscheinend auch die GEZ-Gebühren dementsprechend angepasst werden (Quelle)

    Und dann habe ich noch etwas zum Kinderbetreuungszuschlag für Studierende gefunden

    Vielleicht hilft das den Studenten unter uns ein wenig weiter.

    **************************
    Ansonsten:
    Die Politiker machen doch, was sie wollen. Und die, die nachdenken können und den Mund aufmachen, werden anschließend weggelobt...

    Zukunftsaussichten für die Armen:
    (Und da gehören ebenso wie ich inzwischen ganz viele unter uns dazu )
    Irgendwann werden wir uns u. a. mit der Kräuterheilkunde beschäftigen, intensiver und fast jeder als je zuvor, weil wir uns die gesamten gesetzl. Versicherungen nicht mehr leisten können.

    Die Selbstmedikamentation nimmt sowieso ja schon zu, obwohl wir angebl Weltmeister in Arztbesuchen sind. Aber das ist ein anderes Thema, was wir schon hatten.


    So, nun habe ich mich genug ausgelassen... Bis danni
     
  2. Akkordeon1987

    Akkordeon1987 Neues Mitglied

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    Hallo

    @colana,du hast es ja selbst rot markiert - wenn wenig oder garkein Unterhalt geleistet wird - das ist aber nicht der Fall solange die Differenz zwischen anteilig Bafög und dem berechneten Betrag gezahlt wird.

    Fazit: Im Normalfall hat man als Student eben nur den vollen Bafög Satz (egal wie sich der aus amt und eltern zusammensetzt) und nicht die von dir angegebenen 700 Euro.
    Alles drüber ist guter Wille der Eltern - die sich dann aber auch nicht beklagen sollten wenn sie freiwillig mehr zahlen.

    Liebe Grüße
    Ramona
     
  3. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Ramona,

    meine Tochter musste den Unterhalt leider von ihrem Vater einklagen, und der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Hierzu müsste sie sogar noch den Rest einklagen, was er zu wenig zahlt... Aber das BaFög Amt richtet sich wiederum nach der Düsseldorfer Tabelle und stellt danach ihre Berechnungen an - was ja auch völlig okay ist, davon ganz abgesehen.

    Dazu bin ich verpflichtet (so haben mir die Ämter das erzählt sowie auch eine Rechtsanwältin bestätigt - bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich hätte es sowieso gemacht), das Kindergeld an sie auszuzahlen bzw. die Schule damit zu finanzieren. Ich habe immer gedacht, dass es so von allen Eltern gehalten wird - da habe ich wohl falsch gedacht und entschuldige mich ob meiner Unwissenheit. Es ist schade, dass Eltern sooo denken und nicht von vorn herein sagen: "Es ist Kindergeld und es steht Dir im Studium zu, also gebe ich Dir das auch", - es wäre meines Erachtens nur okay, denn die Kinder leben ja dann nicht mehr zu Hause, sondern müssen sich woanders durchbringen.

    Dann sollte der Staat lieber sagen:
    Okay, der Studierende lebt ausser Haus,
    das Kindergeld wird den Eltern gestrichen und
    dafür das BaFög um diesen Anteil erhöht.
    Ich denke, das wäre dann gerechter, oder?
     
  4. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    öhm,jetzt muß ich doch nochmal...........was sollen uns denn diese sogenannten tatsachen sagen?daß die regelsätze zu hoch sind und abgesenkt werden müssen da "sich arbeit ja wieder lohnen muß"?
    das ist polemik und der völlig falsche blickwinkel,denn fakt und ursache dieses umstandes ist schlicht und einfach lohndumping auf teufel komm raus.
    und fakt ist nunmal auch,daß die sätze nicht nach dem bemessen sind was man zum leben braucht,da die bemessungsgrundlagen auf teils völlig falschen vergleichswerten entstehen,aus der "steinzeit" stammen und immer um jahre hinterher hinken.und hinzu kommt noch daß sie vor als auch mit einführung der agenda 2010 (da sogar ein 2. mal) herunter manipuliert wurden...glaub mir eines,luxus - wer mal in die materie einsteigt und sich mit dem thema wirklich auseinander setzt,der kommt aus dem staunen nicht mehr raus und dessen hals schwillt immer mehr an......

    natürlich reicht es zwecks wiederherstellung gerechter verhältnisse nicht aus,einfach mindestlöhne zu beschließen.da bedarf es noch anderer bereiche wo mal richtig umgekrempelt werden muß.
    letzten endes bedarf das aber erstmal einem ernsthaften interesse derer,die sich für ach so schlau halten und sich für die obersten posten im lande zur wahl stellen.......

    by the way - die ausführungen von tennismieze kann ich auch so unterschreiben.......

    viele grüße,
    diana :- ))
     
    #44 9. Februar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2010
  5. Luxus68

    Luxus68 Mitglied

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    @Diana
    Ich habe mind. 1 mal geschrieben, dass ich die Sätze so belassen würde und MEHR Raum für Zusätze schaffen würde.
    Da Du dies scheinbar nicht lesen und verstehen willst oder kannst und stattdessen nur mit - in meinen Augen - polemischen Beiträgen auftrumpfst, werde ich mich hier nun ganz zurückziehen.

    Denn zwischen meinem Studium (Wirtschaftswissenschaften!), meiner Krankheit, meinem Kind und meinem Haushalt ist mir die Zeit zu schade, ständig das gleiche abzutippen!

    Nichts für ungut ;)

    CU in einem anderen, weniger polarisierenden Thema und mit ruhigerem Gemüt :top:
     
    #45 9. Februar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2010
  6. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Sätze für Kinder. Dementsprechend muß zwangsläufig auch der Satz für Erwachsene auf den Prüfstand. Laßt uns gespannt sein!
     
  7. roco

    roco Guest

    schon entschieden und NICHT rechtmäßig. was daraus nun aber wird....?

    müssen wir wohl abwarten...
     
  8. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Zumindest ist die Regierung jetzt gezwungen, bis Ende des Jahres eine vernünftige Berechnungsbasis aufzustellen. Damit sich das Existenzminimum auch nachvollziehen läßt. Bei den Kindern wird sich 100%ig etwas ändern, was auch zu erwarten war. Bei den Erwachsenen wird sich aber wohl auch noch etwas ergeben müssen.
     
  9. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    ein ernüchterndes urteil......

    .....und ich bleibe solange skeptisch,bis tatsächliche verbesserungen in gesetz gegossen sind.daß die regelsatzerhöhungen nicht mehr an die rentenentwicklung gekoppelt werden dürfen hört sich zunächst auch erstmal gut und vielversprechend an,und wurde ja - zu recht - immer wieder kritisiert.
    ob sich das aber wirklich als vorteil entpuppen wird......meine hand würde ich dafür nicht ins feuer legen.
     
    #49 9. Februar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2010
  10. roco

    roco Guest

    da wird jetzt schon von kürzungen bei erwachsenen gesprochen... denn es wurde ja nicht die höhe der zuwendungen kritisiert sondern die aufstellung der kosten, also wieviel für was angesetzt wurde... das ding wird wohl nach hinten losgehen.. oder sie führen dieses "gutscheinsystem für sonderausgaben" wieder ein. denn sparen für einen ersatz der waschmaschine u.ä. is jetzt schon kaum drin... wir werden uns noch umschaun.. o.o :confused::mad:
     
  11. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    tja,ich sehe da ja auch eher schwarz.und selbst wenn - zumindest bei den kindern - eine erhöhung herauskommen sollte,wird man dann versuchen solange an der kostenschraube für die wohnkosten (da steht ja die pauschalierung an) und/oder der regelsätze der erwachsenen zu drehen,daß unterm strich +-null herauskommt.
    und das hilft dann doch keinem weiter,und schon gar nicht den kindern,für die ich das nun wirklich ganz arg bitter fände :(

    behalten wir das also im auge und lassen uns da nicht täuschen,wo tatsächlich wieder nur belogen und betrogen wird.
     
    #51 10. Februar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2010
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