Frage wegen Unterhalt Kind, Vater lässt sich runterstufen

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Cailean, 6. September 2008.

  1. Cailean

    Cailean Neues Mitglied

    Registriert seit:
    28. Februar 2008
    Beiträge:
    610
    Hi, meine Tochter ist 12. Ihr Vater leider recht schwierig, deshalb wollte ich mit ihm kein Kind groß ziehen, der Zwerg war ein Unfall, aber ein schöner.
    Naja gab immer Ärger, musste ihm einmal sogar den Lohn pfänden lassen.
    Dann zahlte er regelmäßig.
    Er wirft mir immer vor, ich würde ihn ausnehmen wollen. Das stimmt aber nicht.
    Er hat jahrelang zuwenig bezahlt, weil der Unterhalt erhöht wurde, aber ich dachte, egal.
    Muss man sich nicht streiten. Da gings mir noch gut und ich hatte ein volles Gehalt.
    Er musste auch nie was zu Schulsachen oder Klassenfahrten dazu bezahlen, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.

    Nun rief er bei meiner Mutter an und meinte, er hätte sein Gehalt runterstufen lassen und könne nicht mehr zahlen, weil er mit dem wenigen Geld gerade mal die Schulden begleichen kann (Haus gebaut, 2 Wohnungen gekauft)
    Ich weiß, dass er nebenbei arbeitet... Schon richtig lange. Schwarz.

    Der Kleinen gehts mies, weil sie sehr verletzt ist, dass er in ihr nur einen Kostenfaktor sieht.
    Er hätte sie immer sehen können, ich hatte nie was dagegen, er wollte nie, oder besser ein paarmal hat er was mit ihr unternommen.

    Mich stresst das so, denn ich arbeite momentan noch 4h und weiß nicht, wie das weiter geht und ob ich überhaupt noch arbeiten kann.
    Ich habe keine kraft für Anwälte und den ganzen Stress drumrum.
    Mir tut auch mein Kind so leid.

    ist es legal, dass er sich einfach auf ein normales Arbeitergehalt runterstufen lässt? er war vorher in der höchsten Gehaltsklasse die es bei der Stadt für Arbeiter gibt.

    Ausnehmen ist gar nicht drin, wer Kinder hat, weiß was die kosten und der Vater meines Sohnes kauft schon viel für sie mit, Klamotten und so weiter, weil er ihr gerne ne Freude macht und sie sich wirklich immer riesig freut.
    ich könnte das gar nicht.
    Bisschen sparen muss ich für sie ja auch noch.

    Sorry fürs ausjammern, aber ich weiß grad nicht weiter. Ich möchte keinen Streit mit ihm, ich möchte ihn nicht ausnehmen. ich möchte nur das Beste für meine Tochter und wenn ich wirklich mal nicht mehr arbeiten kann, sieht es düster aus.

    Er ist eigentlich ein netter Kerl, sonst gäb es meine Tochter nicht, aber er tut manchmal so, als wäre er das größte A***** was rumläuft, weil er viel falschen Stolz besitzt.
    Er hat früher als ich noch Kontakt hatte an Wochenenden locker 300 DM auf den Kopf gehauen und nun zankt er sich um jeden Cent.

    Jedesmal, wenn er eine neue Freundin hat geht das Theater von vorne los.
    Nur so einen Klopper hat er noch nie gebracht.

    Danke euch :)

    LG
     
  2. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    Hallo,


    kleiner Scherzkeks, dein Ex?:mad:


    Er unterliegt eurer Tochter gegenüber einer verstärkten Erwerbsobliegenheit und hat alles zu tun, um wenigstens den Mindest-KU sicherzustellen.
    Der liegt bei 288€.
    Wie ich lese, sind die Ansprüche tituliert. Dann muss dein Ex zahlen, andernfalls wirst du um eine Pfändung nicht rumkommen.
    Einfach nicht mehr zahlen, ist nicht!!

    Nur am Rande:
    Das ist Sonderbedarf, vorhersehbar, und kann aus dem laufenden KU angespart werden.

    Grüßle - Mary




     
  3. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    6. März 2008
    Beiträge:
    992
    Ort:
    Sachsen
    Guten Morgen, seh ich ähnlich, er ist zuerst dem Kind verpflichtet - er hat im Gegenteil alles zu tun um den Kindesunterhalt zu sichern.

    Es gibt sicher Möglichkeiten wo Du Dich beraten lassen kannst. Schon um der Kleinen willen musst Du hier aktiv werden.

    Aber naja, wem schreib ich das, bei uns herrschen ähnliche Zustände, nur eine Generation versetzt - ich muss das ganze Elend aus Omi-Sicht miterleben :(

    LG und alles Liebe

    Mupfeline
     
  4. CrazyDevil

    CrazyDevil Guest

    [SIZE=-1]Die Frage, ob hier Sonderbedarf vorliegt oder ob die betreffenden Kosten mit den monatlichen Unterhaltszahlungen abgegolten sind, wird in der Rechtsprechung kontrovers entschieden.[/SIZE]

    [SIZE=-1]Ein unterhaltspflichtiger Elternteil muss für Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten seiner Kinder neben den regelmäßigen Unterhaltszahlungen zusätzlich aufkommen. Solche Kosten seien ein nicht vorhersehbarer Sonderbedarf, der mit den regelmäßigen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt ist, entschied das OLG Koblenz.[/SIZE] [SIZE=-2]OLG Koblenz - AZ: 11 WF 463/02[/SIZE]

    Die Kosten für eine Klassenfahrt sind wegen ihrer Vorhersehbarkeit grundsätzlich kein Sonderbedarf und müssen daher aus dem laufenden Unterhalt beglichen werden.
    Urteil des OLG Hamm vom 13.09.2000
    10 UF 178/99

    Es ist mittlerweile sogar so, dass von ein und denselben Gericht unterschiedliche Urteile in Puntko Klassenfahrten gefällt wurden. Meine Erfahrung ist, dass es dabei auch auf die finanzielle Situation der Kindesmutter ankommt.

    _________________________________________________

    Hallo Cailan,
    mir ist ähnliches widerfahren. Ich bin daraufhin zum Jugendamt gegangen, habe seinen Verdienst überprüfen lassen und durch das Jugendamt den neuen Unterhalt festlegen lassen. Schade, dass ich dass dumme Gesicht vom Kindesvater nicht sehen konnte, als der den Bescheid kriegte. Als Grundlage zur Berechnung des Unterhaltes wurde nämlich nicht das neue Gehalt sondern das alte zugrunde legt, es gab keinen objektiven Grund für diese Runterstufung (also Wechsel des Arbeitsplatzes und eine damit verbundene niedrigere Einstufung). Mir wurde damals gesagt, wenn sich der Kindesvater runterstufen lässt, weil er meint, dass er dadurch Unterhalt "sparen" kann, dann hat er Pech gehabt, dann muss er sich einen Nebenjob suchen, um seiner Unterhaltspflicht nachkommen zu können.

    Ich hab auch jahrelang den Fehler gemacht, nicht an der Unterhaltshöhe zu rühren, um mir den Stress zu ersparen. Falsch ganz falsch, denn es geht dabei nicht um die persönlichen Belange sondern ausschließlich um das Kindeswohl. Man hat als Mutter nicht das Recht, dem Kind den ihm zustehenden Unterhalt vorzuenthalten. Peng!! Hab auch ziemlich dumm aus der Wäsche geschaut, als mir die Mitarbeiterin des Jugendamtes das so sagte.
    Ich hab mit dem Jugendamt in dieser Hinsicht nur gute Erfahrungen gemacht, weil man dort, frei von persönlichen Befindlichkeiten, ganz nüchtern die Sachlage zum wohl des Kindes betrachtet und beurteilt. Er hat schließlich vor dem Kauf von Haus und Wohnungen schon gewußt, dass er unterhaltspflichtig ist.

    Also geh am Besten zum Jugendamt und hole dir dort Rat und Hilfe.
     
  5. Cailean

    Cailean Neues Mitglied

    Registriert seit:
    28. Februar 2008
    Beiträge:
    610
    Hallo ihr Lieben, ganz dickes danke :)
    Das gibt mir schon ein bisschen Kraft, so blöd es klingt.
    Die Schulsachen waren laut Anwalt extra zu begleichen, Hälfte ich. Hälfte er, aber mir war das zu popelig und ich hab es selber bezahlt.
    Eigentlich schön blöde, wenn man sieht, was er macht.

    ich werd mal das Jugendamt um Hilfe bitten, der Anwalt meinte, die Kleine könnte ihn schon verklagen, dann bekäme sie für das Verfahren eine Vertretung vom Jugendamt.
    Weiter geh ich Montag zum Anwalt und lass mich beraten und ihm gleich einen brief schicken.
    Er hat Mieteinnahmen aus den Immobilien und das ist nie auf den Unterhalt berechnet worden. Er hat schon das Minimum bezahlt.

    Anscheinend ist es nicht gut, wenn man zu entgegenkommend ist. :(

    Also nochmal Danke, Danke, Danke :)


    LG
     
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