Kurantrag

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mamma, 10. August 2008.

  1. mamma

    mamma Neues Mitglied

    Registriert seit:
    19. Juli 2007
    Beiträge:
    22
    Ort:
    Dingelstädt
    Hallo, liebe RE
    ich war vor drei Jahren zur Reha-Kur. Nun habe ich einen erneuten Kurantrag gestellt. Der wurde seitens der LVA abgelehnt, mit der Begründung, dass nur alle 4 Jahre eine Kur genehmigt wird. Meine Rheumaärztin sagte mir jedoch, dass ich schon nach 3 Jahren Anspruch auf Kur habe. Nun will ich in Widerspruch gehen. Wer kann mir helfen. Lieb wäre auch, wenn ich hierzu ein paar aktuelle Rechtssprechungen oder ähnliches von Euch erhalten könnte. Danke
     
  2. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

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    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Halo mamma,

    grundsätzlich stimmt es ja das man nur alle 4 Jahre eine Reha bewilligt bekommen würde. Es sei denn, du hast Operationen in den letzten Monaten gehabt oder ähnliches, dann wird ein Rehaantrag auch schon mal eher bewilligt.

    Bei mir war es so, dass ich letztes Jahr im März/April zur Reha war. Dann war ich wieder zuhause und wurde im Juni 07 operiert und im März 08 auch nochmal. Dann habe ich einen erneuten Rehaantrag gestellt, meine Rheumatologin hat im Arztbrief den sie mit beigelegt hat den derzeitigen Gesundheitszustand beschrieben, das hat auch mein Hausarzt gemacht. Also ich habe den Antrag gemeinsam mit Rheumatologin und Hausarzt (Internist) gestellt. Bereits 5 Tage später habe ich die bewilligung der LVA im Kasten gehabt. Also konte ich nach nur 1 Jahr wieder zur Reha. Sie war ziemlich erfolgreich.

    Ich denke was auch ein großer Faktor ist, ist das Alter. Meine Nachbarin hat z. B. auch eine Ablehnung erhalten.

    Du solltest jedenfalls einen Widerspruch einlegen und das zusammen mit deinem behandelnden Arzt!

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/W/widerspruch.html


    Liebe Grüße

    Kristina
     
  3. tommy79

    tommy79 Neues Mitglied

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    Süd-Thüringen
    Hallo Mamma,

    ich zitiere mal einen Absatz aus einen Artikel von der Seite des SWR-Fernsehen:

    "Die 4 Jahres Frist
    Wer bereits eine Rehabilitation bekommen hat, kann erst wieder in vier Jahren einen erneuten Antrag stellen, so die Sozialgesetzgebung. Es sei denn, es gibt medizinisch dringende Gründe für eine vorzeitige Rehabilitation. Es gibt zwei unterschiedliche Situationen: Wer direkt nach einem Schlaganfall oder nach einer Hüftoperation in die Reha soll, bei dem spielen Fristen überhaupt keine Rolle.

    Bei einem Patienten mit chronischer Erkrankung, etwa bei Rheuma oder bei Parkinson, sind die Voraussetzungen für eine Reha der aktuelle Krankheitszustand. Wer sich rapide verschlechtert, wer droht pflegebedürftig zu werden, wer seine Mobilität soweit erhalten will, um nicht ins Pflegeheim zu müssen, der hat ein Recht auf Rehabilitation – auch außerhalb dieser 4-Jahres-Frist." Quelle: Praxis Dr. Weiss

    Hier noch ein Link wo man alle Bundesgesetze (z.B. SGB) nachlesen kann:
    http://bundesrecht.juris.de


    LG Thomas

    PS: Ich gebe die Woche auch meinen Reha Antrag ab mal sehen was es wird, bei mir sind erst zwei Jahre seid der letzten vergangen.
     
  4. Anadins

    Anadins Mitglied

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    Ort:
    München
    Ich war heuer im Frühjahr 3 Wochen in einer Schmerzklinik zur Kur und meine Ärztin hat mir angeboten, dass ich im Herbst wieder 3 Wochen hingehen soll weil es mir einige Monate lang supergut geholfen hat. Dazu stellt sie nur ein Rezept aus. Wenn es mit der Reha über die LVA nicht klappt, ist sowas vielleicht eine Alternative?
    Oder ist das ganz etwas anderes (ich war noch nie zur Kur)? An mir wurde jedenfalls kräftig rumgetütelt und ich konnte anschließend (fast) wieder Bäume ausreißen.
     
  5. Tierfreundin

    Tierfreundin Dosine

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    Ort:
    Münsterland
    Hallo,

    bekommt man eigentlich auch eine Kur genehmigt, wenn man bereits EU-Rentnerin ist? Ich erhalte zwar aus einem anderen Grund eine Rente, aber ich möchte sehr gerne eine Reha bzgl. des Rheumas beantragen...

    ...oder wird das kategorisch abgelehnt??
     
  6. Duvel

    Duvel Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2007
    Beiträge:
    156
    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Ich denke, die Entscheidungen des Rententrägers hängen auch davon ab, ob man noch arbeitet oder nicht. Es kommt den Rententräger bei Arbeitsfähigkeit billiger in kürzeren Abständen eine Reha zu bewilligen, als wenn derjenige dann über kurz oder lang Erwerbsunfähig wird.
    Eine Reha dient unter anderem auch dazu, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten
    oder wieder herzustellen.
    Seit der Diagnose 2004 war ich alle zwei Jahre zur Reha. Jetzt gerade im Juni 08 wieder.

    Viele Grüße Manuela
     
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