KK kann Befreiung für 2008 nicht machen - stimmt das?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Brini, 23. Juli 2008.

  1. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hallo zusammen,

    habe eine frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    war heute bei meiner kk und wollte die befreiung für den rest des jahres beantragen, da ich über meiner zumutbaren belastungsgrenze liege (lt. meinen berechnungen habe ich sogar schon 75 euro zuviel bezahlt). habe bei der berechnung natürlich das noch zu erwartende entgeld für den rest des jahres und das weihnachtsgeld mit einberechnet (es gibt keine weiteren sonstigen einkünfte).

    jetzt hat der mitarbeiter gesagt, daß das nicht geht. :mad: er könnte mir die befreiung nur geben, wenn ich rente beziehen würde. bei aktiven arbeitnehmern gibt es keine befreiung während des laufenden kalenderjahres, es ist nur eine rückwirkende erstattung 2009 für 2008 möglich --> stimmt das wirklich??? :confused:

    ich habe dem mitarbeiter noch gesagt, daß ich das ganze schriftlich, eventuell auch mit rechtsbehelfsbelehrung, haben möchte. bin mal gespannt, was dir mir zuschicken...

    es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder vielleicht hat auch schon ähnliche erfahrungen gemacht?
    vielen lieben dank und viele grüße - ich wünsche euch einen schönen abend
    Brini
     
  2. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Hallo Brini,

    bei der Barmer stimmt das definitiv so nicht, denn ich bezahle alle Anteile und sammle die Unterlagen bis ich 1 % voll habe, gebe die Belege bei meinem Sachbearbeiter ab und habe max. drei Wochen später meinen Ausweis. In manchen Jahren hat es sich mit einer weiteren Rezeptgebühr überschnitten die ich noch bezahlen musste bis der Ausweis kam und die habe ich dann im Januar des Folgejahres zurück bekommen.

    LG Gabi (bibi ro-lerin seit Juni 2003)
     
  3. Erato

    Erato Guest

    Zuzahlung

    Huhu,

    bei mir war und ist es genauso wie bei Gabi, allerdings auch dieselbe Kasse. Vielleicht handhaben das andere Kassen anders.

    Gruße
    Erato
     
  4. Mücke

    Mücke Guest

    hallo brini,
    hm, die tk macht es auch, wenn du eingeregeltes und feststehendes einkommen hast. da sie (außer mit arbeitslosigkeit) mit"nichts" anderem an zahlen rechnen müssen
    bekommst du jedoch jeden monat etwas anderes ausgezahlt, habe ich bei meiner kasse auch schon gehört, dass es nicht gemacht wird.


    viell ist es eine kann-regel
    und manche kassen machen es und andere nicht

    ich musste drum kämpfen, dass ich die 1% von der grundsicherung nicht auf einmal bezahlen musste, sondern es in raten machen konnte
    ich hätte im ersten monat nichtmal eben 40 euro oder was es war übrig..andere brauchen vielleicht nur ihre praxisgebühr..aber bei chr kranken ist es da ja schon anders, da sie ja meist mehrere medis nehmen und sich dies dann läppert.

    erst sagte man mir auch das dies nicht geht, aber ich wusste dass es bei der dak jemand gemacht hatte---und dann bin ich damit auch durchgekommen..das ist jetzt schon das zweite jahr so..dass ich den ausweis im januar bekomme und monatlich 10 euro bzw einmal eben mehr, an die kasse überweise
    da bin ich auch ziemlich dankbar für, das dies so reibungslos geht

    manchmal hängt sowas ncihtmal von der kasse ab, sondern von einzelnen sachbearbeitern
    gehe ich zur kasse, wegen fahrkosten erstattung zur psychotherapie, so macht es eine dame im kundendienst sofort, sprich sie rechnet es aus, während ich noch da bin und überweist es sofort- so dass es ein paar tage später da ist- andere geben es an die abteilung die für fahrkosten zuständig ist und dann kann es doch mal 2-3 wochen dauern..., ist halt blöd wenn man eh in vorleistung tritt, wenig geld hat und dann auch noch warten muss

    alles in allem, bin ich aber sehr zufrieden

    ich weiß nicht ob du dort angerufen hast oder persönlich dort warst-manchmal macht es schon etwas aus, dort persönlich zu erscheine, wenn die kasse nicht zu weit entfernt ist

    ich würds glatt mit der aussage, dass andere kassen es auch machen, wie du ja hier gehört hast...nochmal versuchen.wie ich eben mit der ratenzahlung...

    viel glück
     
  5. Pia

    Pia Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich habe im März meine Befreiung von Zuzahlungen beantragt.
    Ich musste ca.weiß nicht mehr genau, was bei 70 Euro bezahlen und bekam dann meine Befreiungskarte zugeschickt.
    Fahrtkosten werden nicht erstattet, nur bei Krankenhausaufenthalte.
    Pia
     
  6. Mücke

    Mücke Guest

    hallo pia,

    bei bestimmten voraussetzungen werden auch fahrkosten erstattet...

    ich bekomme sie seit mittlerweile seit 3 jahren mit unterbrechung durch klinikaufenthalte bezahlt und das auch bis zum ende des therapie..
    aber eben nur für die psychotherapie, für nichts anderes

    auf de antrag steht allerdings auch etwas von strahlentherapie ambulant etc...also ist es wohl u.a. auch für patienten solch einer behandlung gedacht
     
  7. Smile163

    Smile163 Mitglied

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    Hallo Brini,

    ich bin bei der IKK. Dort kann ich, sobald die 1% überschritten sind, die Befreiung für das restliche Jahr beantragen. Ich denke, dass die KK aber nur darauf eingeht, wenn du ein geregeltes Einkommen hast.
     
  8. Erato

    Erato Guest

    KK-Zuzahlungsbefreiung

    Hallöchen,

    es ist ja nachzuvollziehen, wenn die Kasse nur bei geregeltem Einkommen das macht. Aber meine (Barmer) hat das tatsächlich bei mir auch trotz der "wackeligen" Selbständigkeit gemacht. Hätte nur dann am Ende des Jahres dann die den Einkommenssteuerbescheid oder meine Einnahme-Ausgaben- Unterschussrechung einreichen müssen. Ich habe dann aber lieber bis zum Ende des Jahres gewartet (war nicht mehr sooooo lange hin) und das dann alles auf einmal geregelt. Aber wie gesagt, Angebot stand.

    Liebe Grüße
    Erato
     
  9. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    Baden
    guten morgen,

    ich bin angestellte und habe mein monatliches, festes einkommen, daß eigentlich immer gleich ist.
    einzige ausnahme: die monate, in denen es urlaubs- und weihnachtsgeld gibt. urlaubsgeld habe ich schon erhalten, ist auf dem lohnzettel drauf den ich vorgelegt habe (genauer gesagt, habe ich die letzten drei lohnzettel vorgelegt) und das weihnachtsgeld ist tariflich geregelt und beträgt 95% des tariflichen monatsgehalts. also kann man doch ganz genau ausrechnen, was ich bis zum jahresende verdiene. das kann also nicht das problem sein, oder?

    ich habe heute einen termin beim teamleiter vom kundenservice, mal schauen, was der meint....

    liebe grüße und einen schönen tag
    Eure Brini
     
  10. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Weserbergland
    Zuzahlung

    Moin zusammen,
    ich bin bei der DAK als freiwilliges Mitglied, da mein Mann
    Beamter war und ich durch Rheuma nicht wieder in seine Privatkasse aufgenommen wurde. Die 1%- Klausel gibt´s für mich ohne Probleme.
    LG von Elke.
     
  11. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Hi Brini, ich weiss nicht ob das Ganze von KK zu KK verschieden ist. Aber meine KK - AOK - macht das Ganze ohne Probleme. Am Jahresende lege ich meine zu erwartenden Einkünfte für 2008 offen, der Betrag wird ausgerechnet und ich bezahle die 1 Prozent. Dann erhalten wir die Befreiung - mein Mann und ich. Er ist AN und ich beziehe Zeitrente.

    LG Mupfeline
     
  12. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    Baden
    und es geht doch!

    hallo zusammen,

    ich hatte gestern mittag einen termin bei dem chef des gestrigen mitarbeiters.
    habe mir den gesetzestext (siehe unten) ausgedruckt, ihn mit hin genommen und hab ihm das vorgelegt (ich glaube, er hat es nicht gerne gelesen... ;))
    und dann: siehe da! es ging! da ich zeit hatte, konnte ich sogar warten bis die befreiungskärtchen fertig waren und konnte sie gleich mitnehmen. juhu!!! :D
    ich hab echt den eindruck, daß die die befreiung einfach nicht machen wollten - warum auch immer. hätte ich mich abspeisen lassen, hätte ich bis zur rückerstattung nächstes jahr warten müssen.
    das man so abblockt, obwohl es eine gesetzesgrundlage dazu gibt (hat mir ein kollege erzählt, ich wußte das gar nicht), die das regelt finde ich schon ein bißchen komisch muß ich sagen...:(

    so und für alle denen es ähnlich geht (ich hoffe es natürlich nicht!), hier der gesetzestext:

    (1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

    den gesetzestext findet man übrigens im SGB 5 § 62.

    liebe grüße und ein schönes wochenende
    brini
     
  13. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    Baden
    ...hirn wie ein sieb...

    achja, was ich vergessen habe:

    vielen liebe dank für eure antworten!!! :D

    liebe grüße
    brini
     
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