KK zahlt Arztbesuch nicht - Hilfe!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Brini, 24. Juni 2008.

  1. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hallo,
    habe eine frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    habe eine ärztin, die patienten der gesetzlichen krankenkasse behandelt, allerdings im kostenerstattungsverfahren.
    habe die erste rechnung eingereicht und von der kasse mitgeteilt bekommen, daß sie diese nicht zahlen, warum auch immer.
    bekam das nur telefonisch mitgeteilt, habe jetzt darum gebeten, daß man mir schriftlich antwort gibt, eventuell auch mit rechtsbehelfsbelehrung.
    weiß hier jemand was genaueres, wie das funktioniert und ob die kasse das überhaupt ablehnen kann? ich dachte immer man hat freie arztwahl?
    wäre nett, wenn jemand was wüßte und mir weiterhelfen könnte, bzw. an wen ich mich noch wenden kann.
    vielen dank und viele grüße
    brini
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    mmmmmmmmhhhhhhh

    Hi Brini,

    also früher war es einfacher mit dieser Art, doch letztlich ist es aufgrund der Kassenverordnungen wegen den höhen Sätzen von Privatabrechnungen nicht mehr so einfach.

    Klar, die Kasse muss die den Teil der gesetzlichen Abrechnung schon zahlen, aber eigentlich sollte die KK vorher darüber informiert werden, daß man eben diesen Arzt aufsucht. Wenn die Ärztin die Abrechnung klar mit Kassensatz deklariert, sollte es keine Probleme geben, allerdings bezweifle ich das.

    Privat ist und bleibt eben privat !! Mir hat die KK die OP eines Professors nicht genehmigt, weil der halt nur Private hat und seine Sätze zu hoch sind für die gesetzl. KK. Doch den ebenso guten Oberarzt bekomme ich und dazu noch ein schönes 2-Bett-Zi. Ich frag halt immer vorweg.

    Alles Gute

    Pumpkin
     
  3. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hallo uschi,

    danke für deine info.

    ich habe mir eine zweite meinung eingeholt und die ärztin übers internet ausfindig gemacht. auf ihrer seite schrieb sie "alle kassen". so und dann war ich dort mit meinem kärtchen und dann hat sie gemeint, daß sie in dem kostenerstattungsverfahren abrechnet. im prinzip eigentlich okay, aber hätte ich es vorher gewußt, wäre ich da erst gar nicht hin. hab genug papierkram, da brauche ich das nicht auch noch. :)

    nun, da ich schon da war bin ich dort geblieben (hab ja extra einen tag frei gemacht und bin jetzt auch schlauer, von daher hat sich das auf alle fälle gelohnt).

    das die kk nicht alles zahlt, da der privat-faktor (oder wie auch immer man das nennt) dabei ist verstehe ich ja. ich wollte von meiner kk ja auch nur den "üblichen" satz, den man für uns gesetzliche bekommt und nicht alles. aber das die gar nix zahlen verstehe ich nicht!?!?!?

    naja, mal abwarten, bis das schriftliche kommt, dann sehe ich mal weiter.

    danke für deine info und dir alles gute
    brini
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Eine Kostenerstattung kann nicht vom Arzt ausgehen.

    Eine Kostenerstattung muss VORHER zwischen Patient und Krankenkasse vereinbart werden (Und nicht beim Arzt). Grund: Die Budgets greifen hier nicht.

    Selbst wenn man diese Kostenerstattung vorher vereinbart hat, ist man an die Kassenärzte gebunden (also die mit einer Kassenzulassung offiziell). Sucht man einen Arzt auf, der dies nicht ist, dann muss dies ebenfalls vorher mit der Kasse vereinbart sein.

    Eine Kostenerstattung gilt dann für 1 Jahr und für die Behandlung ALLER Ärzte.
    Es können aber nur die Kassenärzte aufgesucht werden, nicht die Ärzte, die nur privat oder auf Kostenerstattung behandeln. Wenn man dies dennoch will, dann muss die Kasse dies vorher genehmigen.

    Man kann also nicht beim Hausarzt auf Karte behandelt werden und bei einem anderen auf Kostenerstattung.
     
  5. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    aha...

    hallo frank,

    danke für deine antwort. nun bin ich schlauer... :top:

    noch zur info: die ärztin hat eine kassenzulassung. habe von ihr sogar die zulassungsnummer (nennt man das so???) bekommen...

    habe aber wie gesagt gar keine info von der kk bekommen, warum die nicht zahlen, sondern bekam nur am telefon gesagt: "zahlen wir nicht, auch nicht in zukunft". mh... naja, bin mal gespannt ob ich von denen noch eine schriftliche antwort bekomme und was da dann drin steht...

    vielen dank, einen schönen abend noch
    brini
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Wenn sie eine Zulassungsnummer hat, dann muss sie auch so behandeln.

    Nochmals:
    Es gibt keine Ärzte, die sich das Kostenerstattungsverfahren auswählen.
    Es gibt aber Patienten, die sich das bei der Kasse auswählen.

    Ausnahme:
    Kieferorthopäden, da geht so manches, was sonst nicht geht.

    Die Frage ist: Hast Du selbst bei der Kasse das Kostenerstattungsverfahren gewählt ?
     
  7. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    antwort von der kk

    hallo frank_stuttgart,

    sorry, daß du so lange nix von mir gehört hast.

    bezgl. dem fall: nein, habe die kostenerstattung nicht gewählt.

    habe mittlerweile auch antwort von der kk erhalten. sie lehnen die zahlung ab, weil die ärztin keine kassenzulassung hat. habe mich mit der ärztin in verbindung gesetzt und bekam zur antwort, daß sie eine zulassung hat (hat mir auch die nummer mitgeteilt). das habe ich der kk wiederrum mitgeteilt, aber nein, sie zahlen trotzdem nicht. ich verstehe es nicht.
    die doc hat gemeint, daß sie diese probleme mit der aok immer hat. die ikk südwest würde behandlungen bei ihr ohne anstand zahlen...
    das soll verstehen wer will.
    naja, da ich nicht mehr hin muß, werde ich die 75euro wohl oder übel schlucken. immerhin hat es was gebracht, da ärgert man sich dann zumindest nicht so... ;)

    liebe grüße und danke für deine hilfe
    brini
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Also ehrlich gesagt, die Ärztin meint, sie hätte sich da ein schlaues Schlupfloch gesucht und gefunden.

    Wenn sie eine Kassenzulassung hat, dann muss sie Dich auf Chipkarte behandeln.

    Sie hat da nicht die Wahlmöglichkeit.

    Die Rechnung war nicht rechtens.

    Die Kasse muss nicht erstatten.
     
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