Lohnt sich Einspruch wegen GdB?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von das Bea, 18. Juni 2008.

  1. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Hallo,

    ich habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Ich habe 40 % bekommen (auf Polymyositis und chronische Erschöpfung (wohl wegen der Fibromyalgie?)). Meine Fragen nun:
    1. Lohnt es sich, Einspruch einzulegen? Ich meine, mal hier gelesen zu haben, dass man grundsätzlich immer Einspruch einlegen soll, weil das Versorgungsamt immer erstmal einen geringeren GdB bewilligen würde.
    2. Was bringt mir nun der Umstand, dass ich 40 % habe? (Ich habe null Ahnung von der ganzen Materie.)
    3. Muss ich jetzt irgendwas machen, wie z. B. den Arbeitgeber informieren oder einen Antrag auf Gleichstellung stellen (wozu auch immer das dienen soll)?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar. :)
     
  2. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo Bea,

    zunächst mal würde ich Einspruch einlegen, damit du das Recht auf Akteneinsicht bekommst. Dann weißt du, ob alle Ärzte angeschrieben wurden, die du angegeben hast. Gib als Begründung an, dass du so viele Einschränkungen hast im täglichen Leben und deshalb 40% nicht ausreichen. Wichtig sind nicht die Erkrankungen, sondern die Einschränkungen, die du dadurch hast.
    Passieren kann die dabei nichts, es kann nur sein, dass es bei den 40% bleibt, dann stellst du eben in einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag. Bei Ablehnung deines Widerspruchs bleibt dir noch die Klage vor dem Sozialgericht, aber die ist nur selten erfolgreich. Da würde ich lieber, wie schon erwähnt, in frühestens einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Ob ein Gleichstellungsantrag was bringt, weiß ich nicht. Ich glaube, das wirkt sich nur auf einen Kündigungsschutz aus. Aber der ist heutzutage auch nichts mehr wert. Es wurden schon viele Arbeitnehmer gekündigt, obwohl sie einen GdB von 50 und höher haben. Was ich sehr bedauerlich finde.

    Im Zweifelsfall gehst du zum VdK oder einem anderen Sozialverband und lässt dir dort helfen.

    Alles Gute und viel Erfolg
    pumuckl
     
  3. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Widerspruch

    Hallo Bea,
    ich würde auf alle Fälle einen Widerspruch einleiten.Was kann schlimmstenfalls passieren? Du bleibst bei Deinen 40%.Pumuckel hat Recht, was die Gleichstellung betrifft .Melde Dich beim Sozialverband oder VDK an, die sind kompetent und helfen bei Problemen mit der Schwerbehinderung oder Rentenantragsstellung. Ich bin seit 7 Jahren
    im Sozialverband kostet 15,00EUR im Jahr, dort sitzen aber auch Anwälte die sich mit
    dem Sozialrecht bestens auskennen , und für Dich den Schriftkram erledigen.
    Leider kostet es heute nur noch Nerven sich damit zu befassen.

    Liebe Grüsse Chaquinto
     
  4. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Vielen Dank. Ich werde dann wohl erstmal Einspruch einlegen und mich morgen
    mit unserem Schwerbehinderten-Vertreter in Verbindung setzen. Der kann mir
    bestimmt auch noch weiterhelfen. Dank für Eure Antworten. :)
     
  5. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Hallo,

    ich habe heute den Bescheid über die Ablehnung des Widerspruchs bekommen.
    Unter anderem steht da drin: "... Auf die Einholung weiterer Befundberichte konnte verzichtet werden, weil die beigezogenen Befundunterlagen ein ausreichendes Bild über Ihren Gesundheitszustand vermitteln. ..."
    ... die Befundunterlagen, die ich meinem Erstantrag beigefügt hatte, waren teilweise 8 Jahre (!) alt. Ich kann nicht begreifen, wie die nach so alten Unterlagen meinen jetzigen Gesundheitszustand ermitteln konnten?

    Ich denke, dass ich dann in einem halben Jahr (?) einen Verschlimmerungsantrag stellen werde. Für einen Rechtsstreit reichen meine Nerven leider nicht.
     
  6. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hamburg
    Hallo Bea!

    Ich würde auf jedem Fall Klage erheben!
    Das Sozialgericht wird dann ein neues Gutachten erstellen lassen und dann wird das Versorgungsamt schon anders entscheiden.
    Versuche es auf jedem Fall den mit einem GdB von 50 hast du Steuerliche Vorteile, besonderen Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub...
    Es lohnt sich auf jedem Fall!

    Viel Glück:top:

    Michael
     
  7. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Bea,

    ich würde auch Widerspruch einlegen.Hat mir vor 5 Jahren geholfen.
    Hatte bis 2003 40% unbefristet und wollte 50 haben,da sich meine Beschwerden sehr verstärkt hatten und auch noch neue Diag. hinzugekommen sind.
    Das Gericht hat dann Berichte eingeholt und das Versorgungsamt hat einen Vergleich angeboten,3 Jahre und Überprüfung.
    Das ist aber nicht geschehen,sondern imMai 08 ,da der Ausweis voll war,und ich einen neuen anforderte,sind meine Ärzte angeschrieben worden und nun habe ich einen neuen bekommen bis 11.2013.

    Viel Erfolg wünsche ich Dir.
    Gruß

     
  8. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Danke für Eure Antworten. :)

    Ich warte jetzt das halbe Jahr ab und werde dann einen Verschlimmerungsantrag stellen.
     
  9. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Bea,

    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und Einspruch erheben.
    Lasse lieber nicht erst das halbe Jahr für einen Verschlimmerungsanztrag verstreichen, es geht wertvolle Zeit verloren.
    Meine bessere Hälfte hatte 40% und einen Verschlimmerungsantrag gestellt, wurde jetzt auch abgelehnt, wir haben aber über den VDK Einspruch dagegen erhoben, zumal sich nun auch noch rausstellte das es bei dieser Ärztin immer auf dieses Ergebnis rausläuft.
    Du hast keine arbeit damit, die Leute vom VDK machen das alles und beim Einspruch hat man dann ja auch die Akteneinsicht und Du kannst dann sehen was die behandelnden Ärzte geschrieben haben.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  10. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Hallo,

    ich hatte ja bereits Einspruch eingelegt, der aber abgelehnt wurde. Der nächste Schritt wäre die Klage. Beim VdK sagte man mir, dass ich bei meiner Diagnose ziemliches Glück gehabt hätte, überhaupt einen GdB von 40 bekommen zu haben. Und auch miene Recherchen haben das ergeben. Auf eigene Kosten möchte ich nicht klagen. So warte ich jetzt das halbe Jahr ab und stelle dann den Verschlimmerungsantrag. Zeit ist nicht das Problem, deshalb ist das ok für mich, zu warten.

    Vielen Dank für Eure Antworten :)
     
  11. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo Bea,

    die Einstufung mit einem GdB von 40 erscheint mir in Deinem Fall eigentlich okay. Mit beiden Augen zudrücken könntest Du evtl. 50 erreichen. Aber auch mit dem jetzigen Bescheid kannst Du etwas anfangen, falls Du berufstätig bist, indem Du nämlich einen Gleichstellungsantrag stellst. Damit hättest Du den Kündigungsschutz und den Urlaubsanspruch wie ein Schwerbehinderter.

    Für solche Fragen ist übrigens folgende Seite wertvoll: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de

    Liebe Grüße
    Angie
     
  12. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hallo bea,

    ich kann verstehen, daß du lieber einen verschlimmerungsantrag stellen möchtest. ich hätte die nerven und die kraft für eine klage auch nicht. meist ist es eh so, daß das klageverfahren länger dauert, als ein halbes jahr zu warten und dann die verschlimmerung zu stellen. davon abgesehen, muß man kein halbes jahr warten, wenn akute verschlechterungen oder neue diagnosen dazugekommen sind, die wohl länger als sechs monate andauern....

    @ monsti,

    den zusatzurlaub bekommst du bei uns in D als gleichgestellter nicht, sondern nur wenn du wirklich einen gdb von 50% hast. es kann aber sein, daß deine firma eine betriebsvereinbarung geschlossen hat, die das ausnahmsweise anders regelt. in "meiner" firma bekommst du als gleichgestellter zwei tage zusatzurlaub.

    liebe grüße und alles gute
    brini
     
    #12 14. August 2008
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2008
  13. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Bea,

    so ganz verstehe ich nicht, warum Du in einem halben Jahr einen Änderungsantrag stellen möchtest, wenn Du der Meinung bist, dass bei Deinen Beschwerden nicht mehr als 40% gerechtfertigt sind. Abgesehen davon kann dann nur etwas anderes festgestellt werden, wenn sich während der Zeit der letzten Antragsstellung (also jetzt) Änderungen bzw. Verschlechterungen ergeben haben, die mindestens 6 Monate bestehen.

    Klagen vor dem SG sind in den beiden ersten Instanzen sowohl Kosten- als auch Anwaltsfrei. Die Meinung von pumuckl kann ich nicht teilen. In Köln war das Verhältnis im Jahr 2006 ca. 50-50%. Empfehlen würde ich Dir eine Klage allerdings nur, wenn Deine Einschränkungen so gravierend sind, dass 50% auch gerechtfertigt wären. Als "Nachschlaghilfe" wäre auch die Seite www.anhaltspunkte.de empfehlenswert.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  14. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Kiel
    Hallo Jürgen,

    ich bin nicht der Meinung, dass ein GdB von 40 gerechtfertigt ist, denn sonst
    würde ich ja keinen Verschlimmerungsantrag stellen. (Oder habe ich was falsch verstanden?)
    Wie Brini schon schrieb, würde das Klageverfahren mit ziemlicher
    Sicherheit länger dauern als ein halbes Jahr. Außerdem fehlen mir auch die
    Kraft und die Nerven. Da es bei mir nicht ganz so eilig ist, warte ich lieber die Zeit ab und stelle dann den Antrag.
    Bis dahin habe ich auch wieder die Kraft, auf´s Festland zu meiner Rheumatologin bzw. dann auch ggf. zu einem
    anderen Gutachter zu fahren.

    Danke für Deine Antwort auf meinen Beitrag und für den Link.

    Viele Grüße zurück
    Bea :)
     
  15. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Meerbusch bei Düsseldorf
    Hallo Bea,

    du solltest in einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen. Füge keine eigenen Unterlagen bei. Adressen von Kliniken und Deinem Arzt/sonstigen Ärzten sind ausreichend. Sprich mit Deinem Arzt darüber, denn der wird dann angeschrieben und kann sich zu Deinem Krankheitsverlauf und der Verschlechterung zeitnah äussern. Ausserdem können unter Umständen begleitende sonstige Krankheiten den Grad der Behinderung (GdB)erhöhen.
    Bei Berufstätigen fliesst dabei auch die Häufigkeit von Arbeitsunfähigkeitszeiten mit ein. Auf Grund der Krankheit erfolgte Reha-Maßnahmen können ebenfalls als "Indiz" für die "Schwere" der Behinderung herangezogen werden.

    Zum Gleichstellungsantrag: Nach meinem momentanen Kenntnisstand, wird dieser von den AA nur positiv entschieden, wenn in der Firma der eigene Arbeitsplatz gefährdet sein könnte. Das nachzuweisen fällt naturgemäß schwer.

    LG
    Michael
     
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