GDB bei Spondarthritis + Kleinwuchs

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von schnuppelchen, 5. Juni 2008.

  1. schnuppelchen

    schnuppelchen Neues Mitglied

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    Hallo,
    nach einer 3 wöchigen Reha in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat man meine bisherige Diagnose der undiff. Spondylarthropathie in eine sichere HLA B27-neg.Spondarthritis mit peripherer Beteiligung ( u.a.beids. OSG - Arthritis ) umgewandelt.Man empfahl mir , da ich nur 148 cm groß bin und damit als kleinwüchsig gelte , einen GdB zu beantragen.
    Ich scheue mich ein bißchen davor , vielleicht , weil es das Ganze so endgültig erscheinen läßt !? :uhoh:
    Ist hier auch jemand kleinwüchsig und hat aufgrund dessen schon einen GdB und mit welchem Grad könnte man rechnen , wenn Kleinwüchsigkeit und entzündlich - rheumatische Erkrankung vorliegen ?
    Ich habe einen Antrag auf Umschulung / Weiterbildung gestellt und weiß nicht , ob ein GdB da mehr nützt oder schadet.
    Für Antworten bin ich sehr dankbar.

    Netteste Grüße , Kerstin
     
    #1 5. Juni 2008
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2008
  2. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Gdb

    Hallo Schnuppelchen,
    die Geschichte mit dem GdB ist nicht so einfach.Du musst Dir das so vorstellen, alle Deine Erkrankungen incl.der Kleinwüchsigkeit werden zusammengezählt.Ich habe die GdB Tabelle bei mir vorliegen ,allerdings handeln die Integrationsämter selten danach.Bei rheumatischen Erkrankungen ohne wesentliche Funktionseinschränkung gibt es z.B. nur 10%.
    Mit geringen Auswirkungen und leichten Einschränkungen 20-40%,und bei der therapeutisch schwer beinflussbaren Krankheitsaktivität 50-70 %.Wie gesagt sind Anhaltspunkte.Eine Kollegin von mir ist genauso gross wie Du und hat sofort 80% bekommen, ist allerdings schon 7 Jahre her.Ich bin durch einen Verkehrsunfall taub geworden,trage beidseitig Hörgeräte und habe 50% bekommen, mit der Begründung durch die Hörgeräte wäre ich ja versorgt.Ich habe neulich schon mal etwas über den GdB geschrieben.Das Gesetz ist 2004 geändert worden und damit auch schwieriger Prozente zu bekommen.Allerdings kann ich jedem nur raten Widerspruch einzulegen, falls man eine Ablehnung oder einen zu geringen Prozentsatz bekommt. Wichtig ist auch, dass man sich bereit erklären sollte, vom Arzt des Integrationsamtes untersuchen zu lassen.Am Schreibtisch wird leider wie oft im Leben falsch entschieden.Ich drücke Dir beide Daumen und lass Dich nicht unterkriegen. Gruss Chaquinto
     
  3. matzi

    matzi Bekanntes Mitglied

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    Hallo schnuppelchen!

    Das habe ich aus dem aktuellen GDB Katalog :

    Kleinwuchs Körpergröße nach Abschluss des Wachstums

    über 130 bis 140 cm30 - 40über 120 bis 130 cm50bei 120 cm und darunter kommen entsprechend höhere Werte in Betracht.
    Diese GdB/MdE-Werte sind auf harmonischen Körperbau bezogen.
    Zusätzlich zu berücksichtigen sind (z.B. bei Achondroplasie, bei Osteogenesis imperfecta) mit dem Kleinwuchs verbundene Störungen wie

    • mangelhafte Körperproportionen,
    • Verbildungen der Gliedmaßen,
    • Störungen der Gelenkfunktionen, Muskelfunktionen und Statik,
    • neurologische Störungen,
    • Einschränkungen der Sinnesorgane,
    • endokrine Ausfälle und
    • außergewöhnliche psychoreaktive Störungen (siehe Nummer 18, Absatz 8)
     
  4. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Kerstin,

    leider ist es nicht so, dass alle Erkrankungen zusammengezählt werden. Die Entscheidung trifft das Versorgungsamt (in NRW mittlerweile die Städte und Gemeinden) und diese sind auch für die Bezahlung der Gutachter zuständig (oft betriebsärztliche Untersuchungsstellen). Leider fallen so auch häufig die "Gutachten" aus. Ich könnte Dir gerne 2 zur Verfügung stellen...

    Objektiv wurde ich nur vom Gutachter des Sozialgerichts begutachtet. Deine Einschränkungen (nicht Diagnosen!) müssen seit mindestens 6 Monaten bestehen. Nach der GdB Tabelle würde Deine Körpergröße nicht in die Berechnung des GdB einfliessen.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  5. schnuppelchen

    schnuppelchen Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Drei ,
    vielenDank für Eure Antworten.
    Da es mir ja sowieso momentan nicht ganz geheuer ist , den Antrag zu stellen , werde ich das also erstmal hinausschieben und zusehen , daß ich mit meiner neunen Medikamentation zurechtkomme und dann vielleicht wieder ins Berufsleben einsteigen kann.
    Aber es ist immer gut , Meinungen und Ansichten zu hören /lesen.
    Also nochmals vielen lieben Dank !

    LG , Kerstin
     
  6. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Versorgungsamt

    Hallo Jürgen,
    leider liegst Du etwas falsch. Es gibt keine Versorgungsämter mehr sondern Integrationsämter.Alle Krankheiten die angegeben werden, werden zusammengefügt.Sie § 4 Feststellung der Behinderung Abs.3 Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor,so ist der Grad der Behinderung nach der Funktionsbeeinträchtigung in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festzustellen.Mein Bruder ist Arzt des Integrationsamtes und stellt auf Wunsch der Patienten die Schwerbehinderung fest,bzw.wird bei Widersprüchen angefordert.Selbstverständlich fliesst die Grösse mit ein,siehe Kleinwuchs,es kommt auf die Schädigungen an, die der Kleinwuchs hervorruft,da spielt es keine Rolle ob Du 130cm-140 cm gross bist.Ich finde man sollte nicht alle Gutachter über einen Kamm scheren.Es gibt sicherlich genügend die nicht zum vermeintlichen Wohle der Pat. entscheiden.Es gibt aber auch genügend Pat.die meinen, wenn ich für alles einen Ausweis habe, passiert mir nichts.Leider ist in den früheren Jahren viel Unfug mit der Schwerbehinderung passiert,z.B.ein Pat. hat Magenkrebs,bekommt sofort 80 %, eine Pat. hat Gebämutterkrebs und bekommt gar nichts.Es wurde zuviel von den Sachbearbeitern der Versorgungsämter entschieden.Das hat sich ja nun hier in NRW Gott sei Dank geändert.Versuch mal das neue SGB XI von Juli 2004 zu bekommen,da kannst Du sehen was sich alles verändert hat.Liebe Grüsse Chaquinto
     
  7. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hi Chaquinto,

    ich weiß nicht, wen Dein Bruder begutachtet, aber der "normale" Schwerbehinderte stellt seinen Antrag bei der Stadt/Gemeinde (in NRW). Nachzulesen unter http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Sozial-und_Familienleistungen/index.html

    Genau das zusammen fügen der Einzel- GdBs kann für den Antragsteller von Nachteil sein, denn es gibt keine verbindliche Formel dafür. So kann man rechnerisch Einzel GdBs von 200% haben, aber nur einen Gesamt GdB von 50%- mal übertrieben ausgedrückt.

    Ich möchte nicht alle Gutachter über einen Kamm scheren, aber meine 2 kann ich beurteilen und die waren das Letzte...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  8. Erato

    Erato Guest

    GdB, Gutachter, Ämter

    Hallo

    @ Chaquinto:
    Hast Du Dich mit dieser Aussage nur auf NRW bezogen?
    Selbstverständlich gibt es sie, die Versorgungsämter
    http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm
    und sogar in NRW:
    http://www.versorgungsamt.dortmund.de/project/assets/template1.jsp?tid=81168&smi=1.0

    Bei uns in Berlin sowieso, das langsamste (Versorgungs-)amt Deutschlands ;)

    Also nach meinem Kenntnisstand wird da gar nichts "zusammengezählt", sondern nach der Erkrankung/ der Einschränkung geschaut, die am schwersten wiegt und dann danach entschieden - leider :(. Bei mir ists z.B. so, dass ich am meisten unter dem "Gesamtbild" leide und nicht unter den Einzelsymptomen. Mit denen würde ich, wenn es die für sich und allein wären, sogar noch klar kommen, aber die Summe, die machts....

    Vielleicht ist das aber von Bundesland zu Bundesland verschieden und dann vielleicht auch noch von Gutachter zu Gutachter.

    @Kerstin
    Mir fällt jetzt nicht viel ein, weshalb Dir ein GdB schaden könnte. Befürchtest Du, dass Du eine Umschulung nicht bekommst mit einem GdB über 50%? Oder willst Du in einen Beruf umschulen, der eigentlich nicht zu Deinen Einschränkungen passt? (dann würde ich das ja verstehen). Natürlich ist auch nicht so klar, was z.B. mit Mehr-Urlaubstagen bei einer Umschulung passiert, die Dir ja zustünden. Denn der Lehrstoff ginge ja weiter.
    Aber ich denke, das sind alles Fragen, die sich auch jetzt im Vorfeld schon klären ließen.

    Viele Grüße
    Erato
     
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