Neuer Arbeitgeber: GdB angeben?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von nasowas, 1. Juni 2008.

  1. nasowas

    nasowas Mitglied

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    Hallo,

    ich habe ein Vorstellungsgespräch. Seit gestern habe ich Bescheid, dass mein GdB 30% ist.
    Muß ich das dem Arbeitgeber mitteilen? Schwerbehindert wäre ich doch erst bei 50%?

    Ich möchte ja nicht, dass der Arbeitgeber denkt, dass ich zu nichts zu gebrauchen bin!

    Liebe Grüße Britta
     
  2. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Schwerbehindert

    Hallo nasowas,

    Du siehst es schon richtig.Bei 30% hast Du nur einen Vorteil wenn Du arbeitest. Und zwar kannst Du, wenn man Dich kündigt-was keiner hofft- beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen.D.h. dann wirst Du den
    Schwerbehinderten gleichgestellt.Hindernis dabei ist aber,dass es eine sogen.Kündigungswelle gibt, bedeutet die Fa. hat Probleme und muss mehere Leute entlassen.
    Ich bin bei meinem Arbeitgeber Schwerbehindertenbeauftragte.Das Gesetz ist reformiert worden und hat nicht mehr die Vorteile die es mal gab.Dir kann ich nur raten , falls Du mehr gesundheitliche Beschwerden hast, sofort einen Verschlimmerungsantrag stellen.Mit 50% hast Du eindeutig mehr Vorteile,d.h. mehr Urlaub 5 Tage, Steuervorteile, und Dir kann nicht so schnell gekündigt werden. Bei 50% bist Du natürlich verpflichtet dem Arbeitgeber den Ausweis zu zeigen, bei 30% würde ich es nicht machen.
    Falls Du noch Fragen hast meld Dich ruhig, ich habe die ganzen Gesetze auch zu Hause. Liebe Grüsse Chaquinto:a_smil08:
     
  3. Amy80

    Amy80 Neues Mitglied

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    Hallo nasowas,

    wenn dein potentieller neuer Arbeitgeber dich im Bewerbungsgesräch direkt danach fragt, musst du wahrheitsgemäß antwortet. Wird die Frage nach dem GdB nicht gestellt, musst du auch nichts sagen!
     
  4. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Gdb 30

    Hallo Pooja,
    in gewisser Weise hast Du Recht.Steht alles in den Gesetzen. Aber der Handlungsspielraum der Arbeitgeber wird aber leider nicht mit dem Gesetz entschieden.Wir haben Fälle gehabt, es geht wirklich nur um Arbeitnehmer die beschäftigt sind,wo ein Gleichstellungsantrag gestellt wurde,- das Arbeitsamt befragt uns als Beauftragte und den Arbeitgeber-der Antrag wurde, auf Grund der Aussage des Arbeitgebers es bestünde keine Gefahr für den Arbeitsplatz abgelehnt.Auch das Integrationsamt konnte bei der anschließenden Kündigung nichts tun.Leider ist das Gesetz reformiert worden, das erleichtert nicht Arbeit der Beauftragten oder der Betriebsräte.Ich rate deshalb allen Kollegen bei 30% immer einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, damit sind sie auf der sicheren Seite.Nach der neuen Reform besteht auch nicht mehr der Kündigungsschutz ab Antragstellung, sondern erst mit Ausstellungsdatum des Ausweises.Rente auch nicht mehr ab 60 Jahren sondern erst mit 63 Jahren.Alles zum Wohle der Kranken? Schade dass man heute für alles kämpfen muss,wenn man mit seiner Krankheit sowieso schon genug Probleme hat. Sei lieb gegrüsst. Chaquinto
     
  5. nasowas

    nasowas Mitglied

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    Hamburg
    Hallo - und vielen Dank für Eure Antworten!:a_smil08:

    Ich habe den VdK beauftragt, den Antrag für mich einzureichen. Leider sind die erst ab nächster Woche wieder da. ( krankheitsbed. und urlaubsbed. geschlossen ) . Dann werde ich mich beraten lassen, ob ich Widerspruch einlegen soll und ob ich bei der Agentur für Arbeit 50% gleichgestellt werden könnte.
    Nun werde ich mal die Suchmaschine " aufsuchen ".

    Liebe Grüße Britta:rolleyes:
     
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