Eure Hilfe brauche Anwalt Klage oder wie auch immer!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mamaela, 28. Mai 2008.

  1. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Beiträge:
    647
    Wer kennt sich aus.

    Hallo Ihr lieben

    also ich hab heute Post bekommen, mein Sohn bekommt auch von der Widerspruchstelle kein Pflegegeld. Ich solle nun Klage erheben.

    Ich bin nun hin und her gerissen und weiß nicht was ich tun soll. Mein Sohn hat 50% und H

    Im Merkblatt unter Merkmal H steht

    Nachteilsausgleiche:

    Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    Pauschbetrag
    in vielen Gemeinden die Hundesteuer
    Gewährung vom Pflegegeld, häusluiche Pflegehilfe
    Übernahme Kosten von Fahrten zur ambulanten usw.


    Hm also KFZ befreiung haben wir, Pauschbetrag auch, steht und nun nicht doch das Pflegegeld zu? Kann ich mich darauf berufen, denn das andere bekommt man doch auch?

    WIe soll ich vorgehen, das VDK shceint keine wirkliche Hilfe zu sein und dafü r zahl ich nun beiträge *heul*

    Woher bekomm ich einen Anwalt oder brauch ich da jemand, ich hätte schon gerne prüfen lassen, ob wir Erfolg hätten, wenn ich Klage erhebe.

    Kann mir da jemand helfen *heul*

    LG Manu
     
    #1 28. Mai 2008
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2008
  2. Bernd-67

    Bernd-67 Guest

    Hallo Mamaela
    frag mal bein Kreissozialamt nach - die haben meist auch ne Beratungsstelle.
    Rein wegen dem Rechtsbeistand bist du beim VDK gut aufgehoben, die haben Rechtsanwälte für Sozialrecht - eine Sparte, die andere Anwälte nicht gerne übernehmen, weil da nicht viel zu verdienen ist, daher kennen die sich oft auch nicht gut aus.
    Die Beiträge zum VDK sind im Verhältnis zu zB einer Rechtschutzversicherung recht gering.
    Wenn du das Gefühl hast, die wollen da nicht richtig dran oder können nicht, dann lass dir doch von denen mal erklären, warum nicht.
    Vielleicht haben die das ja schon als aussichtslos erkannt ....

    lG Bernd
     
  3. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hallo Bernd,

    naja ich war schon vor einpaar Monaten da wegen Widerspruch, da meinten sie ich soll es selber machen, erst bei der Klage täten sie einschreiten.

    Nun hab ich da angerufen am Montag hab ich einen Termin. Aber ich muß trotzdem 40€ bezahlen :(

    Also wenn ich zum Anwalt gehen täte und den Berechtigungsschein holen würde, da würde ich nur 10€ bezahlen

    Naja ich laß mich mal am Montag beraten und schauen was da rauskommt.

    Gruß Manu
     
  4. lupinchen

    lupinchen Neues Mitglied

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    Hallo mamaela,

    die Beratung ist für Mitglieder kostenlos beim VDK.

    Die Gebühr in Höhe von 40- 75 € wird erst fällig, wenn du den Klageweg gehst.

    Alles ohne Klage , aöso Beratung und Formulierung von Widersprüchen ist kostenlos.

    Gruß.

    Lupinchen
     
  5. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Im Revier
    hallo mamaela,
    ich bin hier (nrw) gleich nach diagnosestellung in den vdk eingetreten.
    dort wurde mir gesagt,daß ich für eine kostenfreie rechtsberatung ein jahr mitglied sein müßte.vor ablauf des ersten jahres hätte das dann etwa den betrag gekostet wie du ihn zahlst.
    das konnte ich umgehen,indem ich einen jahresbeitrag auf einen schlag gezahlt habe.hätte ja sein können,hab ich gedacht,und so hab ich mir das einfach "gegönnt".
    wie das dann mit evtl beiträgen auf dem klageweg aussieht weiß ich nicht,aber darum geht es bei euch ja jetzt auch noch nicht.

    hab mal die vdk-seite durchforstet,aber auch in den satzungen nichts dazu gefunden.jedes bundesland hat da ja seine eigene,darum muß das was ich schrieb bei euch nicht zwingend zutreffen,ich denke aber wohl schon.......

    liebe grüße,
    diana :- ))

    ps:bernd hat recht - anwälte übernehmen das nicht gerne,und die
    idealisten,die alles auf prozesskostenhilfe rausholen,sind absolute ausnahmeerscheinungen.
     
  6. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Ne ne für den Widerspruch damals hätte ich 20€ zahlen müssen, da hat er mir geraden es selber zu machen.


    @ Diana, hm das wäre möglich, da ich erst seit Sept. 2007 glaub ich da drin bin.

    Ich hör mir das mal am Montag an und schau mal ob ich eine Chance habe.

    Danke Euch

    LG Manu
     
  7. lupinchen

    lupinchen Neues Mitglied

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    Bochum, NRW
    Hallo ,

    bin in nrw Mitglied im VDK.

    Und ich habe noch nie für irgendeine Rechtsberatung oder wenn der Rechtsanwalt für mich tätig wurde etwas bezahlt ( außer meinen Beitrag).

    Hatte im letzten Jahr eine lange und heftige Auseinandersetzung mit den Behörden. Habe auf jeden Bescheid einen Widerspruch benötigt, da ständig Fakten verdreht wurden.
    Kosten gleich null €.

    Kann ja sein, dass das bei eurem Bundesverband anders ist.

    Gruß.

    Lupinchen
     
  8. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Im Revier
    hmmmm lupinchen,jetzt bin ich ganz wirr und komme ins grübeln.....vielleicht meinten die auch zu mir,ich müßte für den kostenfreien klageweg ein jahr mitglied sein und die rechtsberatung kostet von anfang an nichts? *grübl grübl*

    aber wie gesagt - die bundesverbände haben alle eigene satzungen,die dazu allerdings nichts hergeben.

    @mamaela,
    wünsche euch auf jeden fall viel erfolg! *daumendrück*

    grüße,
    diana :- ))
     
  9. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    hallo mamaela,

    also meinen widerspruch gegen die pflegestufenerhöhung mußte ich notgedrungen selbst formulieren, der vdk (s.a.) hat sich geweigert, ihn zu verfassen, ich war sehr enttäuscht und wütend. im gleichen schreiben wurde mir aber zugesagt, das die kosten für den fall der klageerhebung für gleichen vorgang (.... vdk geht davon aus, das der widerspruch sowieso abgelehnt wird....:eek:...) übernommen werden. ich hätte dann einen selbstanteil von 60€ zu zahlen. .... das widerspruchsverfahren bei der pflegekasse läuft noch.

    toi toi toi für euer vorhaben.



     
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