Mal was ganz anderes -Vorladung als Zeuge

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Schäfchen, 20. April 2008.

  1. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    Ich habe eine Vorladung als Zeugin in einer Strafsache erhalten. An sich habe ich mit der ganzen Geschichte gar nichts zu tun. Ich hatte früher mal das zweifelhafte Vergnügen, den Angeklagten näher kennenlernen zu dürfen:(. Ich denke, genau darum wird es auch gehen. Ich hab allerdings so gar keinen Bock auf die ganze Geschichte. Weder darauf, dass auch meine Geschichte da noch mal hoch gekocht wird, noch darauf, dieser Person begegnen zu müssen.

    Hat jemand einen Rat, wie ich da raus komme aus der Nummer?

    Liebe Grüße
     
  2. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
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    2.228
    Aus der Nummer kommst du so nicht raus. Es sei denk du liegst im Krankenhaus. Oder ein Todesfall in der Familie. Dann bist du freigestellt vom Gericht. Ansonsten ist man gezwungen eine Aussage zu machen. Ich hatte auch schonmal das Vergnügen, allerdings hat meine Aussage sehr viel gebracht. Augen zu und durch sag ich da nur.

    Lg

    Kristina
     
  3. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
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    2.228
    Schau mal:

    Muss ein Zeuge vor Gericht aussagen?

    Grundsätzlich ja! Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen. Das Recht, das Zeugnis zu verweigern, haben z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte und sonstige nahe Angehörige einer Partei oder eines Beschuldigten. Ein Zeuge braucht auch keine Angaben zu machen, durch die er sich selbst oder einen nahen Angehörigen in Gefahr bringen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
    Im Zivilprozess kann ein Zeuge die Beantwortung einzelner Fragen auch dann verweigern, wenn sie ihm oder einem nahen Angehörigen zur Unehre gereicht oder einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bringen würde. Im Strafprozess muss von Ausnahmen abgesehen mit einer Vereidigung gerechnet werden. In anderen gerichtlichen Verfahren wie z. B. dem Zivilprozess kann das Gericht die Vereidigung anordnen.


    Das habe ich von hier:
    http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1175718/index.html?ROOT=-1#aussagen
     
  4. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    Liebe Kristina,
    danke für deine Zeilen und die Mühe das raussuchen.

    Weißt du, mich nervt das alles nur tierisch. Es ist 19 Jahre her, dass ich das erleben musste, was ich erlebt hab. Das war ganz hinten und ganz tief unten und da sollte es auch bleiben.
    Ob meine Aussage was bringt, ich weiß nicht. Mir bestimmt nicht, denn was passiert ist nun mal passiert.

    Aber vielleicht hast du recht, vielleicht hilft wirklich nur Augen zu und durch.

    Liebe Grüße
     
  5. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hallo liebes Fruchtgummischäfchen,

    ich befürchte auch, aus der Nr. kommste nicht so raus.

    Bleibe bei der Wahrheit,so schitt sie auch ist, und Augen zu und durch.

    Wünsche Dir alles Gute,das dich die Sache nicht nochmal so sehr belastet wie früher.+

    Alles Gute

    [​IMG]
     
  6. licet73

    licet73 Neues Mitglied

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    München
    Testis non est iudicare.

    --> Als Zeuge hast du nicht zu urteilen, sollst lediglich deine Wahrnehmungen mitteilen.


    Hallo Schäfchen,

    es ist Deine staatsbürgerliche Pflicht vor Gericht anzutanzen. Dieser Pflicht kannst Du Dich nicht entziehen. Nimmst Du den Termin nicht wahr, entstehen einschneidende Konsequenzen für Dich. Ausnahme ist ein schwerwiegender Verhinderungsgrund, wovon das Gericht umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt werden sollte.

    Egal wie unangenehm Dir Deine Vergangenheit ist, bedenke bitte, dass auch Du einmal in eine Situation geraten kannst in der Du dankbar wärst, wenn dann wiederum Zeugen ihrer Zeugenpflicht genügen.

    Wenn Du noch detaillierte Fragen zum Ablauf einer Verhandlung oder was auch immer hast, schicke mir eine PN. Ich beantworte sie Dir gerne.

    So, nun bin ich müde. Gute Nacht...


    licet

    PS: Du hast einen Anspruch auf Entschädigung (Verdienstausfall, Auslagen). Stelle rechtzeitig den Antrag, denn der Anspruch erlischt nach 3 Monaten.
    Kleiner Tipp: Du kannst direkt vor Ort -in der Geschäftsstelle, mündlich einen Antrag stellen. Dieser wird aufgenommen und Du musst ihn dann nur noch unterschreiben. Spart Zeit und Arbeit.

     
  7. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Im schönsten Fleckchen Deutschlands
    Hallo Fruchtgummischäfchen,

    dein Problem kenne ich leider zur Genüge. Nur meine Zeugenaussage liegt erst zwei Jahre zurück, und ist wahrscheinlich noch nicht fertig.

    Kannst du dir nicht Rat bei einem Anwalt holen? Dann stehst du nicht so alleine da. Es ist ein scheiß Gefühl, wenn es nach so langer Zeit wieder hervorgekramt wird.

    Aber vieleicht hilft es dir zur Vergangenheitsbewältigung? Wenn es schon mal hochgeholt worden ist, vieleicht kannst du es dann noch mal bearbeiten und dann abharken. (Gedanklich meine ich).

    Ich weiß, du schaffst das, denn du bist stärker als du denkst. (Soll eigentlich ein Lob sein.)

    Ich wünsche dir ganz viel Kraft, und ich wünsche dir von Herzen, dass du die Angelegenheit dann at akta legen kannst.

    Ja, du hast Anspruch auf Zeugenentschädigung. Dabei zählt der Moment, wo du die Wohnung verlässt und wieder zuhause bist. Je nachdem wie lange du beim Gericht warten musst, kann das ein schönes Sümmchen sein.

    Falls du mit der Bahn, Bus oder ähnliches fahren musst, hebe die Belege auf, die brauchst du dann.

    Ich drück dich ganz lieb, und sage: "Kopf hoch!"
     
  8. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Essen
    Ich kam mal bei so einer Sache raus
    ich habe mich von meinem Dok krankschreiben lassen
    musste also zum Gerichtstermin nicht erscheinen
    und da an dem einen Gerichtstag alles schon gelaufen ist
    und es keine zweite verhandlung gab
    brauchte man meine Aussage gar nicht mehr
     
  9. Gucki

    Gucki Guest

    Liebes Schäfchen

    ich würde Dir raten zu den Termin, zu gehen..
    alleine schon darum, um endlich das Vergangene zu verarbeiten...es nutzt nix wenn Du es immer nur verdrängst.Ich wünsche Dir dazu ganz viel Kraft und bin überzeugt,du schaffst das.
     
  10. Ruth

    Ruth Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    12. April 2004
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    Ort:
    württemberg
    hallo, fruchtgummischäfchen!

    vielleicht kann dich jemand begleiten, eine freundin oder so? dann bist du wenigstens nicht ganz alleine, vielleicht hilft dir das ein bisschen.
    ich wünsche dir jedenfalls, dass du alles gut hinter dich bringst!
    viele grüsse,
    ruth
     
  11. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

    Registriert seit:
    9. September 2007
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    621
    Ort:
    Umgebung Göttingen
    Hallo Schäfchen,
    ich denke, Ruth's Vorschlag hat was. Nimm jemanden mit, dann bist Du nicht allein dort, wenn Du aussagen mußt. Aber das solltest Du auf jeden Fall machen, sonst holt Dich die Sache immer wieder ein, denn Vergessen geht nicht, verarbeiten wohl. Ich drück Dir die Daumen für den Termin, denke an Dich und schicke Dir viele
    .
     
  12. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    Hallo ihr Lieben,
    vielen Dank für eure Zeilen, PNs und den Anruf;). Es tut gut zu wissen, dass man sich auch bei so einem Thema hier Rat und Unterstützung holen kann.

    Was mich ein Bisschen entsetzt ist, dass ich als Zeugin der Verteidigung geladen wurde. Ob die wissen, worauf sie sich da einlassen? ich denke eher nicht. Hallo? Ob die tatsächlich denken, nur weil ich im Grunde meines Herzens blond bin, habe ich alles vergessen. Oh, nein nicht mit mir!!
    Einige won euch schrieben, dass ich aussagen soll, damit ich vielleicht dieses Thema für mich auch zu den Akten legen kann. Ich denke, dass trifft genau den Punkt. Ein längeres Telefonat, in dem mir sogar Security :kiss: angeboten wurde, hat auch dazu beigetragen, dass ich micht entschlossen habe, mich dem Thema zu stellen. Bis jetzt habe ich nur verdrängt und verbuddelt und nur ganz ganz wenige Menschen wissen Bescheid. Aber eigentlich habe ich es satt, dass mich diese Sache immer wieder mal in den denkbar ungünstigsten Situationen einholt. Ist ja auch für das Gegenüber nicht so einfach.

    Ich weiß ganz genau, dass ich mir bis zum Termin (8. Mai) das bestimmt noch zig Mal anders überlege. Heute ja, morgen nein usw. usw.
    Aber sollte ich das tatsächlich durchziehen, dann allein. Bin nun mal eine Einzelkämpferin. Muss dazu in die "alte Heimat", vielleicht eine gute Gelegenheit von dort endgültig Abschied zu nehmen und einen Punkt hinter das Vergangene zu machen.

    Auf keinen Fall werde ich aber aussagen, nur weil es meine "staatsbürgerliche Pflicht " ist. Wenn ich sowas höre, da sträuben sich mir die Nackenhaare, sorry. Aber ich möchte darüber keine Diskussion anfangen, sondern das ist meine ganz persönliche Meinung.

    Liebe Grüße
     
    #12 21. April 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. April 2008
  13. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

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    Liebes schäfchen,

    ich denke, du solltest genau das tun, was du denkst, was für dich und dein wohl am besten ist. Du musst es wenn dann für dich tun und nicht für andere. Wir sagen es so einfach, aber wir wollen dir viel Mut zusprechen. Ich drücke Dir die Daumen, das du die Kraft hast etwas zu sagen. Auf die Fragen des Richters musst du nicht antworten, du kannst auch sagen "das weiß ich nicht/mehr". Dann wird die nächste Frage gestellt.
    In meinem Fall, war ich die Kronzeugin, es war meeeeegahart, aber ich habe durchgehalten und es hat sich gelohnt. Abzuschließen ist immer ganz wichtig.

    Also, ich drücke Dich und wünsche dir alles Gute.

    Liebe Grüße

    Kristina
     
  14. licet73

    licet73 Neues Mitglied

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    München
    Du wolltest ausdrücklich einen Rat, haste bekommen. Warum bekomme ich dann Schelte dafür? :-(
    So ist es de facto und da hilft kein Schönreden und Bussi Bussi...
    Ist übrigens in keinster Weise bös gemeint (man muss das ja immer dazuschreiben, sonst entsteht am End noch ein Missverständnis).

    Gute Nacht und von Herzen alles Gute für diesen Tag,

    licet


    Bis jetzt habe ich nur verdrängt und verbuddelt und nur ganz ganz wenige Menschen wissen Bescheid.
    --> Jeder der eins und eins zusammenzählen kann, weiß jetzt was Du da durchgemacht hast. Du bist da übrigens nicht allein. Da gibt es SHG usw.

     
    #14 22. April 2008
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2008
  15. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Stuttgart
    Hallo!

    ich hab ja nun keine Ahnung, um was es genau geht, aber ich denke, das hier:

    ist genau die richtige Einstellung!:)

    Falls dir oder jemandem, der dir nahe stand, etwas angetan wurde, dann ist das doch auch eine Gelegenheit, den Täter der gerechten Strafe zuzuführen. Vielleicht ist es sogar Genugtuung.
    Warum dich dann aber die Verteidigung als Zeugin benennt, ist merkwürdig. Findet denn vor der Verhandlung noch ein Gespräch zwischen dir und der Verteidigung statt? Vielleicht überlegen die sich das dann nochmal...

    Das mit der Staatsbürgerpflicht würde dann, wenn du selbst oder ein naher Angehöriger als Opfer betroffen bist, eher in den Hintergrund treten, ist aber trotzdem nicht ganz ohne Bedeutung. Weil ja der Täter wieder tun kann, was er getan hat, und man könnte dann durch eine Aussage auch zukünftige Opfer schützen.

    @licet: denke nicht, dass Schäfchen dich schelten wollte, sie hat nur einfach im Moment andere Sorgen.

    lg
    Sonja
     
  16. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    Hallo licet,
    ich habe dich nicht gescholten. Du hast deine Meinung geschrieben, ich die meine. Dass die unterschiedlich sind, sowas kommt schon mal vor und ist nicht weiter tragisch, also für mich zumindestens. Dass ich dann keine Diskussion darüber führen möchte und das auch klar und deutlich mitteile, ist meiner Meinung nach mein gutes Recht.

    Manchmal ist im kleinen Einmaleins des Lebens augenscheinlich Eins und Eins Zwei. In meinem Fall machte Eins und Eins ungefähr Hundert.Nicht immer ist es so, wie es zwischen den Zeilen aussieht.

    Nein, es gibt dafür keine Selbsthilfegruppen. Therapien bei Psychologen lassen mich heute so mit der Sache umgehen wie ich halt damit umgehe und mein Leben so leben wie ich es lebe. Nur endgültig abschließen konnte ich damit nie. Vielleicht weil ich nie die Gelegenheit dazu hatte, dieser Person meine Wut und meinen Hass verbal an den Kopf zu zuwerfen.
    Jetzt habe ich die Chance dazu, vielleicht kann ich sie nutzen.

    Liebe Grüße
     
    #16 22. April 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. April 2008
  17. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    Hallo Sonja,
    ja merkwürdig finde ich das auch. Aber das liegt vielleicht daran, wie die ganze Geschichte damals gelaufen ist. Ja es soll vor der Verhandlung noch ein Gespräch zwischen dem Anwalt und mir geben. Wenn ich dort sage, was ich dazu zu sagen habe, merken die bestimmt recht schnell, dass es keine gute Idee ist mich als Zeugin zu benennen;).
    Im Moment ist einfach nur Wirrwarr im Kopf und die Gedanken kreisen unermüdlich.
    Ich bin mir phasenweise selbst nicht wirklich darüber im Klaren, was letzten Endes gut mich ist.

    Im Übrigen schreibe ich bewußt nichts Genaues und so vorsichtig. Nicht weil ich Fehlinterpretationen bewußt zu lassen will, sondern weil diese ganze Geschichte sehr sehr persönlich ist und ausserdem auch für mich zur Zeit ein schwebendes Verfahren darstellt. Also werde ich den Teufel tun und das Ganze detailliert öffentlich machen.

    Liebe Grüße
     
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