Eu-Rente

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von lissi805, 19. April 2008.

  1. lissi805

    lissi805 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. Mai 2007
    Beiträge:
    105
    hallo ,
    ich habe mal eine Frage.
    ich beziehe seit 1997 eine EU-Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bis zum 65.Lebensjahr genehmigt.Denoch finden alle 2 Jahre Überprüfungen statt , ob ich nicht nebenbei arbeite oder sich der Gesundheitszustand gebessert hat.


    es hat sich ja nun vieles wegen der Rente geändert.
    nun meine Fragen:
    1. darf ich etwas hinzuverdienen ?oder riskiere ich da meine Rente?
    2. muss die jetztige Rente dann umgewandelt werden , in Rente für teilweise Erwerbsunfähigkeit?

    Ich bin zur zeit in einer finanziellen sehr schwierigen Lage, und weiss nicht was ich machen soll.Auf der einen seite kann ich nur eine kleine Tätigkeit ausüben mit Einnahme von starken Schmerzmitteln .
    das andere ist die finanzielle belastung.
    brauche dringend euren rat .
    was ist machbar ?
    wer kennt sich mit Grundsicherung aus ?wenn man Wohngeld bekommt , hat man dann noch Anspruch auf diese leistung?

    Gruß lissi805
     
  2. Mücke

    Mücke Guest

    hallo lissi,

    ca 350€ bin ich auch der meinung und 2 x im jahr das doppelte, musst aber aufpassen, da du nicht über 15 std in der woche arbeiten darfst, je nachdem was du machst, schaffst kommt man sonst drüber
    wenn du grundsicherung beziehen solltest, wird dir ein großteil davon leider wieder abgezogen, grummel

    ich bekomme halt eine kleine rente und die grundsicherungs stockt das geld auf hartz4 niveau auf
     
  3. lissi805

    lissi805 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    105
    hallo ,
    was ist wenn man über 15 std .pro woche kommt?
    350,00 euro ist das der betrag , der nach steuerabzug rauskommen muss?
    400, 00 Euro Job ist das für EU-Rentner ?
    wird überprüft welchen job man ausübt?
    gruß lissi805
     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Meldepflicht

    Ich habe der BfA die Aufnahme meiner Tätigkeit im Rahmen der erlaubten Hinzuverdienstgrenze gemeldet. Das reichte denen. Nicht was, nicht wo, nicht wie.

    Seit 1.1.08 dürfen wir ja € 400 brutto/netto verdienen. Richtig ist auch, daß wir das 2 x pro Jahr doppeln dürfen.

    Wenn ein Nebenjob der BfA gemeldet wird und man die Wochenarbeitszeit, die genehmigt ist, überschreitet, kann es u.U. für Nichtdauerrenter bei einem Neuantrag Probleme geben. Wird die Arbeitszeit nicht überschritten, aber die Einkommensgrenze, so füllt der Arbeitgeber einfach das Formblatt des Rententrägers aus und die BfA zieht dann einfach die Anteile ab.

    Wer offiziell arbeiten möchte, kann das ! Allerdings muss die BfA vorher informiert werden und zustimmen und die dann geltenden Rentenhöhen ausrechnen und erst dann sollte man loslegen. Wer eine Rentenkürzung annimmt, muss - wenn nicht Dauerrentner - beim nächsten Rentenantragstermin erneut Gutachten vorlegen.

    Also ideal ist es doch einfach, daß man in der Grenze bleibt.

    Pumpkin
     
  5. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    6. März 2008
    Beiträge:
    992
    Ort:
    Sachsen
    @Lissi805

    Hallo Lissi, ich denke wenn Du über 15 Stunden arbeitest dann
    dürfte es Probleme geben. Die EU-Rente beruht darauf
    dass man eben keine 15 Stunden in der Woche arbeiten kann.

    Erkundige Dich da unbedingt vorher!

    LG Mupfeline
     
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