Info aus KVNO.de Balneophototherapie wird GKV-Leistung Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die an bestimmten Hauterkrankungen leiden, haben künftig Anspruch auf eine Balneophototherapie..... Die Balneophototherapie soll zum 1. Juli 2008 eingeführt werden......Die Entscheidung zur Balneophototherapie liegt dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Der Beschluss tritt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen wie Salz mit UV-Lichttherapie, die entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) angewendet wird. Beide Formen der Balneophototherapie sind zur Behandlung der Schuppenflechte künftig in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig..... Weitere Einsatzbereiche der Balneophototherapie lehnte der G-BA ab, da für deren Nutzen keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten vorliegen. Ausnahme: die synchrone Balneophototherapie zur Behandlung der atopischen Neurodermitis. Die Krankenkassen sollen dazu Modellprojekte zur Gewinnung der notwendigen Evidenz auflegen.