Gleichstellung beim Arbeitsamt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Vampi1, 10. April 2008.

  1. Vampi1

    Vampi1 Neues Mitglied

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    Darmstadt
    Hallo ihr lieben ich brauche mal eure hilfe:D
    habe beim Arbeitsamt einen antrag auf gleichstellung gestellt. Da mein Arbeitgeber mir mit arbeitsrechtlichen konsequensen gedroht hat, wegen meinen Ausfallzeiten.In 3 jahren waren es 117 tage.Nun meine frage was schreibe ich als begründung in den Antrag warum mein Arbeitsverhältnisgefährdet ist.habe erst seit märz 30% und das auch nur weil ich den VDK mit eingeschaltet habe.
    ich hoffe ihr könnt mir helfen,das die gleichstellung durch geht, und ich meinen arbeitsplatz behalten kann.

    Liebe Grüße von der kleinen Vampi1:)
     
  2. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo Vampi,:)

    diese Begründungen hab ich für dich ausmachen können:

    für eine Gleichstellung vorliegen:
    GdB von 30 oder 40 – belegt durch den Bescheid nach § 69 Abs. 1 oder 2 SGB IX
    Wohnsitz, Beschäftigung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich des SGB IX 5.
    Arbeitsplatz gemäß § 73 SGB IX (Stellen auf denen Arbeitnehmer und Beamte länger als 8 Wochen und mit mindestens der Hälfte der Regelarbeitszeit beschäftigt werden)
    Eignungdes Arbeitsplatzes
    Gefährdung oder mangelnde Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmark („nicht erlangen“ oder „nicht behalten“)
    Kausalität der Behinderung für Nicht-Behalten und Nicht-Erlangen eines Arbeitsplatzes
    Eine fehlende Eignung des Arbeitsplatzes liegt vor, wenn z. B.
    Arbeitsleistung nicht mehr möglich ist = andauernde Arbeitsunfähigkeit
    Arbeitsleistung möglich ist, aber nur mit der Gefahr einer Verschlimmerung der Behinderung
    Arbeitsleistung nur möglich ist mit Schmerzmitteln
    Arbeitsplatz wegen der Behinderung nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist (wichtig bei Umsetzungen)
    Gefährdung oder mangelnde Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt liegt vor, wenn z. B.
    sich die Arbeitsleistung verändert, wie
    langsameres Arbeiten
    schlechtere Arbeitsergebnisse
    Unpünktlichkeit
    Unkonzentriertheit
    Ermüdungserscheinungen
    häufigere Fehlzeiten
    Verhaltensauffälligkeiten
    Gereiztheit
    Häufung von Missverständnissen
    und der Arbeitgeber hierauf regiert z. B. durch
    Arbeitgeber / Kollegen werden unzufrieden
    Einschaltung Personalvertretungen
    Abmahnungen
    Personalgespräche
    Einschaltung Betriebsarzt
    Überlegungen in Richtung Arbeitsplatzhilfen und Umgestaltungen
    Umsetzungen
    Kündigungsandrohung
    Kündigung
    Entweder muss die Ursächlichkeit zwischen Behinderung und der Gefährdung des Arbeitsplatzes oder zwischen Behinderung und der mangelnden Konkurrenzfähigkeit nachweisbar sein.
    [FONT=&quot] Quelle guckst du hier:
    http://www.agsv.nrw.de/Service/Gleichstellungsantrag/index.php

    lg Sanchen
    [/FONT]
     
  3. zecke73

    zecke73 Neues Mitglied

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    Hallo vampi,

    bei mir ist das Thema auch gerade sehr aktuell.
    Mir wurde der Antrag schon kommplett ausgefüllt vom Arbeitsamt zugesendet. Musste nur noch Unterschreiben und den Feststellungsbescheid zurück schicken.
    Dein Arbeitgeber muss auch stellung beziehen warum du Gleichgestellt werden sollst.

    Vor 2 Wochen habe ich den Antrag gestellt und heute habe ich Bescheid bekommen das es mit der Gleichstellung hin gehauen hat.

    Frag mal beim Arbeitsamt nach ob man dir beim Ausfüllen nicht behilflich sein kann.

    Gruß
    Zecke
     
  4. zecke73

    zecke73 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. Dezember 2006
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    317 Niedersachsen
    Hallo Vampi,

    bei mir ist das Thema auch gerade sehr aktuell. Habe heute bescheid bekommen das man mich gleichgestellt hat.

    Ich hatte beim Arbeitsamt eine tolle Sachbearbeiterin die mir beim Ausfüllen behilflich war. Zusätzlich wurde mein Arbeitgeber auch gefragt warum er möchte das ich gleichgestellt werden soll.

    Von Antragstellung bis heute sind gerademal 2 Wochen vergangen.

    Gruß
    Zecke
     
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