hallo zusammen, ich bin 60% schwerbehindert und habe ich seid einiger zeit, eine freundin die mir im haushalt hilft wer weiß, wo ich die freundin anmelden muß, um am ende des jahres die lohnkosten bei der lohnsteuererklärung angeben zu können?? da kann man ja einen freibetrag von ca.900,-€ angeben. leider konnte mir das arbeitsamt keine antwort auf meine frage geben wer kann mir weiterhelfen lg koala
hi bise, genau, dass habe ich auch gedacht. es war leider falsch! das amt ist niedersachsen dafür nicht zuständig! lg koala
hallo koala, Der Steuer-Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe liegt ab 50 GdB bei 924 €. Das Geld für die Hilfe muss glaub ich überwiesen werden und der Nachweis dem Finanzamt vorliegen. Weiter sind Haushaltsvorstände verpflichtet, ihre Haushaltshilfen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine private Versicherung abgeschlossen wurde. Die Anmeldung ist anonym, kostet je nach Stunden zwischen 30 und 90 Euro (ist regional unterschiedlich) im Jahr und sichert folgendes ab: Versichert ist die Hilfe bei allen Arbeiten im Haus, auf allen Wegen, die mit der Arbeit zu tun haben, sowie auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause. Die Unfallversicherung kommt bei einem Unfall oder einer Krankheit, die durch die Arbeit verursacht wurde, für folgendes auf: Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik und die notwendigen Fahrt- und Transportkosten Medikamente, Verbände, Heilmittel und Therapien Pflege zu Hause und in Heimen soziale und berufliche Rehabilitation (z.B. Umschulung, Wohnungshilfe) Verletztengeld bei Verdienstausfall (Lohnfortzahlung) Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden Hinterbliebenenrente Die Versicherung gilt auch für illegal Beschäftigte. Eine Broschüre kann kostenlos angefordert werden beim: Bundesverband der Unfallkassen e. V Fockensteinstr. 1 81539 München Tel: 089/622720 Infos auch bei: www.unfallkasse-berlin.de
Hallo Koala, alle Minijobs müssen bei http://www.minijob-zentrale.de angemeldet werden. Sollten sie dort für Deinen Bereich nicht zuständig sein, können sie Dir die richtige Stelle nennen. Viele Grüße Jürgen
Hallo Koala, Du selbst kommst noch günstiger, wenn Du bei der Minijobzentrale das sogenannte Haushaltsscheckverfahren nutzt, da ist die last des AG noch geringer als beim Minijob und es sind keine monatlichen Meldungen erforderlich. Die meldung zur Berufsgenossenschaft würde ich wie schon voher geraten auch unbedingt machen zur Absicherung für Dich und Deine Freundin und weil die ja immer mehr auf der Suche nach "Schwarzarbeit" sind. LG Unikater