Haushaltshilfe! Wo anmelden?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Koala, 6. April 2008.

  1. Koala

    Koala Aktives Mitglied

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    4. November 2005
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    Niedersachsen
    hallo zusammen,

    ich bin 60% schwerbehindert und habe ich seid einiger zeit, eine freundin die mir im haushalt hilft [​IMG]

    wer weiß, wo ich die freundin anmelden muß, um am ende des jahres die lohnkosten bei der lohnsteuererklärung angeben zu können??
    da kann man ja einen freibetrag von ca.900,-€ angeben.

    leider konnte mir das arbeitsamt keine antwort auf meine frage geben:(

    [​IMG] wer kann mir weiterhelfen [​IMG]

    lg koala
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    das müsste das amt eigentlich wissen.
    melde sie als minijobber an.
    gruss
     
  3. Koala

    Koala Aktives Mitglied

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    Niedersachsen
    hi bise,

    genau, dass habe ich auch gedacht.
    es war leider falsch!

    das amt ist niedersachsen dafür nicht zuständig!

    lg koala
     
  4. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo koala,

    Der Steuer-Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe liegt ab 50 GdB bei 924 €. Das Geld für die Hilfe muss glaub ich überwiesen werden und der Nachweis dem Finanzamt vorliegen.

    Weiter sind Haushaltsvorstände verpflichtet,

    ihre Haushaltshilfen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine private Versicherung abgeschlossen wurde. Die Anmeldung ist anonym, kostet je nach Stunden zwischen 30 und 90 Euro (ist regional unterschiedlich) im Jahr und sichert folgendes ab:

    Versichert ist die Hilfe bei allen Arbeiten im Haus, auf allen Wegen, die mit der Arbeit zu tun haben, sowie auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause. Die Unfallversicherung kommt bei einem Unfall oder einer Krankheit, die durch die Arbeit verursacht wurde, für folgendes auf:

    Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik und die notwendigen Fahrt- und Transportkosten
    Medikamente, Verbände, Heilmittel und Therapien
    Pflege zu Hause und in Heimen
    soziale und berufliche Rehabilitation (z.B. Umschulung, Wohnungshilfe)
    Verletztengeld bei Verdienstausfall (Lohnfortzahlung)
    Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden
    Hinterbliebenenrente

    Die Versicherung gilt auch für illegal Beschäftigte.

    Eine Broschüre kann kostenlos angefordert werden beim:

    Bundesverband der Unfallkassen e. V
    Fockensteinstr. 1
    81539 München
    Tel: 089/622720

    Infos auch bei: www.unfallkasse-berlin.de
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Koala,

    alle Minijobs müssen bei http://www.minijob-zentrale.de angemeldet werden. Sollten sie dort für Deinen Bereich nicht zuständig sein, können sie Dir die richtige Stelle nennen.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  6. Unikater

    Unikater Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    93
    Ort:
    Ziemetshausen
    Hallo Koala,

    Du selbst kommst noch günstiger, wenn Du bei der Minijobzentrale das sogenannte Haushaltsscheckverfahren nutzt, da ist die last des AG noch geringer als beim Minijob und es sind keine monatlichen Meldungen erforderlich.

    Die meldung zur Berufsgenossenschaft würde ich wie schon voher geraten auch unbedingt machen zur Absicherung für Dich und Deine Freundin und weil die ja immer mehr auf der Suche nach "Schwarzarbeit" sind.

    LG Unikater
     
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