Bechterew und GdB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Beate66, 31. März 2008.

  1. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

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    Hallo,

    Kann mir jemand helfen oder einen Rat geben ?

    Mein Mann hat ( 1988 festgestellt ) Bechterew und leidet seid 1 Jahr enorm darunter. Seine Bewegungsfreiheit ist enorm eingeschränkt und er übersteht den Tag nur mit Schmerzmitteln. Nun bekommt er eine neue Schmerztherapie, 2x die Woche eine Spritze. Diese ermöglicht ihm wenigstens durch zu schlafen.

    Nun haben wir einen Antrag auf Erhöhung des Gdb gestellt. Bisher ( seit 1988 ) hat er 30 %. Nun wurde er auf 50 % erhöht. Warum bekommt er nicht mehr ? Auf der Reha letztes Jahr hat er Leute kenen gelernt, die sich viel besser bewegen können als er und die haben zwischen 50 % und 70 %

    Wo kann ich hierzu Infos bzw. Hilfe finden ?

    Vielen Dank.
    VG
     
  2. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Hallo Beate,

    eine wirkliche Antwort kann ich Dir nicht geben. Schau einmal hier nach: http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=17464

    vielleicht findest Du dort etwas was Dir weiterhelfen kann.

    Unter Umständen kann man für verschiedene Beeinträchtigungen, die nicht immer unbedingt offensichtlich sind GdB% bekommen.

    Mein Mann z.B. sieht äußerlich sehr gesund aus und hat 60% GdB. 35% für eine Lungenerkrankung und 25% für eine Krebserkrankung.

    Vielleicht wühlst Du Dich einmal durch die Linksammlung.

    Neulich gab es Dein Thema übrigens schon einmal. http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=31325
    Ich glaube das beantwortet Deine Frage auch nicht wirklich, aber Du kannst auch an den Beiträgen sehen, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.

    Gruß Claudia
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Beate,

    die Vergabe von Prozenten ist leider wirklich sehr unterschiedlich und alles andere als gerecht. Die Frage ist, was bringt ein höherer GdB? Lohnt es sich für 10% mehr evtl. eine Klage anzustreben? Ein Kampf mit den Ämtern dauert in der Regel lange und kann viel Nerven kosten.

    Ist die LWS und das ISG Deines Mannes versteift? Wenn ja, steht ihm das Merkzeichen "G" (gehbehindert) zu. Weitere Infos findest Du auch unter www.anhaltspunkte.de .

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  4. matzi

    matzi Bekanntes Mitglied

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    13. Juli 2004
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    4.330
    Ort:
    im Grünen
    Hallo Beate !

    Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder
    der Wirbelsäule (z. B. Bechterew-Krankheit)
    ohne wesentliche Funktionseinschränkung
    mit leichten Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
    mit geringen Auswirkungen
    (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach
    Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40
    mit mittelgradigen Auswirkungen
    (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden,
    therapeutisch schwer beeinflußbare Krankheitsaktivität) . . . . 50 – 70
    mit schweren Auswirkungen
    (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) . . 80 – 100
    Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver​
    Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen


    Habe mir erlaubt, das für Dich zu kopieren, da ich den Katalog mir mom. als
    Leselektüre zu Gemüte führe.
     
  5. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Beiträge:
    79
    Hallo Beate,

    es wurde auch die Frage gestellt ob es sich Rentiert gegen eine zu

    niedrige Einstufung vorzugehen.

    Die Antwort lautet klar und deutlich JA !!!

    Die Einstufung des Behindertengrades erfolgt zwar nach einem Katalog,

    aber eine besondere schwere der Erkrankung muss berücksichtigt werden.

    Hier bieten sich mehrere Möglichkeiten an, von einer Untersuchung eines

    unabhängigen Gutachters, bis hin zur Klage vorm Sozialgericht.

    Eigener Erfahrung nach kann ich dir sagen, das ein persönlicher Kontakt

    meinerseits damals mit dem Versorgungsamt geholfen hat.

    Ich habe angeboten mich von einem Arzt den das Versorgungsamt

    benennen kann untersuchen zu lassen, es kam aber nicht soweit.

    Letztendlich bekam ich meine Einstufung die angemessen ist,

    ohne weitere Schritte zu unternehmen.

    Ich wünsche Dir und deinem Mann viel Glück, und gebt bitte nicht auf.

    Flyer
     
  6. matzi

    matzi Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    13. Juli 2004
    Beiträge:
    4.330
    Ort:
    im Grünen
    Hallo Beate!

    Ich bins nochmal, habe etwas in meinen Favoriten gewuselt. :D
    Und das Ganze etwas ausführlicher gefunden.

    26.18 Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten

    Allgemeines
    Dieser Abschnitt umfasst Haltungsschäden, degenerative Veränderungen, osteopenische Krankheiten, posttraumatische Zustände, chronische Osteomyelitis, entzündlich-rheumatische Krankheiten, Kollagenosen und Vaskulitiden sowie nichtentzündliche Krankheiten der Weichteile.
    Der GdB/MdE-Grad für angeborene und erworbene Schäden an den Haltungs- und Bewegungsorganen wird entscheidend bestimmt durch die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen (Bewegungsbehinderung, Minderbelastbarkeit) und die Mitbeteiligung anderer Organsysteme. Die üblicherweise auftretenden Beschwerden sind dabei mitberücksichtigt.
    Außergewöhnliche Schmerzen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen (siehe Nummer 18 Absatz 8). Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der Gelenke können schwerwiegender als eine Versteifung sein.
    Bei Haltungsschäden und/oder degenerativen Veränderungen an Gliedmaßengelenken und an der Wirbelsäule (z.B. Arthrose, Osteochondrose) sind auch Gelenkschwellungen, muskuläre Verspannungen, Kontrakturen oder Atrophien zu berücksichtigen.
    Mit bildgebenden Verfahren festgestellte Veränderungen (z.B. degenerativer Art) allein rechtfertigen noch nicht die Annahme eines GdB/MdE-Grades. Ebenso kann die Tatsache, dass eine Operation an einer Gliedmaße oder an der Wirbelsäule (z.B. Meniskusoperation, Bandscheibenoperation, Synovialektomie) durchgeführt wurde, für sich allein nicht die Annahme eines GdB/MdE-Grades begründen.
    Fremdkörper beeinträchtigen die Funktion nicht, wenn sie in Muskel oder Knochen reaktionslos eingeheilt sind und durch ihre Lage keinen ungünstigen Einfluss auf Gelenke, Nerven oder Gefäße ausüben.
    Der GdB/MdE-Grad bei Weichteilverletzungen richtet sich nach der Funktionseinbuße und der Beeinträchtigung des Blut- und Lymphgefäßsystems. Bei Faszienverletzungen können Muskelbrüche auftreten, die nur in seltenen Fällen einen GdB/MdE-Grad bedingen.
    Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Kollagenosen und Vaskulitiden.
    Bei ausgeprägten osteopenischen Krankheiten (z.B. Osteoporose, Osteopenie bei hormonellen Störungen, gastrointestinalen Resorptionsstörungen, Nierenschäden) ist der GdB/MdE-Grad vor allem von der Funktionsbeeinträchtigung und den Schmerzen abhängig. Eine ausschließlich meßtechnisch nachgewiesene Minderung des Knochenmineralgehalts rechtfertigt noch nicht die Annahme eines GdB/MdE-Grades.
    Anmerkung

    Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit)
    ohne wesentliche Funktionseinschränkung
    mit leichten Beschwerden10mit geringen Auswirkungen.
    (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)20 - 40mit mittelgradigen Auswirkungen
    (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)50 - 70
    mit schweren Auswirkungen
    (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz)
    80 - 100
    Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen
    Anmerkung

     
  7. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    4.192
    Ort:
    Berlin
    GdB

    ...ich würde sagen es wäre sinnvoll einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
    Hierbei sollte beachtet werden, daß zu den bekannten oder neu diagnostizierten Beschwerden im medizinischen Sinne die täglichen Probleme zu sehen sind.
    Der GdB soll in Auslegung und Möglichkeit der Gesetze eine Art Nachteilsausgleich gegenüber einem "Gesunden" ermöglichen.
    Deshalb ist es wichtig diese Nachteile darzulegen, medizinische Begründungen sollten vom Arzt erfolgen.......
    Um es zu erläutern, in einem Gutachten von mir steht doch tatsächlich:
    "der Patient zeigt nicht die typischen Merkmale eines schwer Rheumaerkrankten...." Was einerseits eine sehr gute Krankheitsbewältigung erklärt, aber dann in der Konsequenz 60 % GdB doch schwer vermitteln kann.
    Ich weis aber, daß: "langes Gehen oder Tragen von Einkaufstaschen kann ich nicht" - nicht gleichzusetzen ist mit einem "mach ich aber auch wenns weh tut.
    Also vergleichen was konnte ich als Gesunder - was ist jetzt nicht mehr oder nur unter Schmerzen möglich.
    Psychische Probleme müssen nicht durch ärztliche Atteste belegt sein, "ich fühle mich ausgegrenzt" kann sich schon aus der Krankheit erklären.
    Überleg doch einmal wann Ärzte krank schreiben ??
    Ich sage immer, wenn sich ein "richtig" Rheumakranker gut fühlt, lassen sich "Gesunde" krank schreiben.
    Und nicht zu vergessen, die Einschränkungen aus den Nebenwirkungen der Medikamente resultierend...wenn es sein muß abschreiben ausm Beipacker....

    Ja denn wenn Fragen sind - gerne. Ich hab schon zig Anträge für Andere geschrieben - alle mit Erfolg.....ach ja ich müßt auch mal wieder neu ....."merre"
     
  8. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

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    7
    Hallo Alle Zusammen,

    vielen Dank für die Infos. Es hat schon um einiges weiter geholfen.

    Wir werden Widerspruch einlegen.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Viele Grüße

    beate
     
  9. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. September 2007
    Beiträge:
    7
    Hallo Flyer,

    Danke für die Info. Wir erheben Widerspruch.
    Wieviel GdB hattest Du vor der Erhöhung und wieviel hattest Du dann ?

    Mir wude gesagt, dass es bei über 40 % immer Probleme gibt. Da es mehr Vergünstigungen gibt (Gleichstellung)

    Viele Grüße

    Beate


     
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