Fahrten zum Arzt absetzbar?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Brini, 31. März 2008.

  1. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hallo zusammen,

    weiß jemand, ob man die fahrten zum arzt und zur kg steuerlich geltend machen kann und wie? was muß man alles vorlegen?

    wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. ich denke nämlich, daß es hier viele gibt, die wie ich jede woche beim doc sitzen müssen - manche sogar noch öfter... :mad:

    vielen dank für eure hilfe. wünsche euch einen schönen tag
    alles liebe
    brini
     
  2. Sassi

    Sassi Neues Mitglied

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    Hallo Brini!

    Im Rahmen der "außergewöhnlichen Belastungen" sind u.a. Fahrten zum Arzt abzugsfähig, sofern sie die sog. "zumutbare Belastung" überschreiten. Entsprechenden Mantelbogen ausfüllen.
    Abziehbar sind Aufwendungen für Fahrten zur Heilbehandlung und die Kosten der An- und Abreise bei einem Krankenhausaufenthalt nur in Höhe der Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Ausnahme: Es bestand keine zumutbare Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
    D.h. Quittungen aufbewahren und 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also Hin-und Rueckweg).

    http://www.durchblick-gesundheit.de/content/red.otx/1176,52576,0.html?sID=7db54324fbefc27e5ceb52ebc9e73375

    Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.

    LG
    Sassi
     
  3. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    Hallo Brini,

    also im letzten Jahr habe ich eine Liste (in Excel) der Arztbesuche erstellt. Datum, Name des Arztes und gefahrene km.

    Das haben wir so bei der Steuer eingereicht. Es kamen keine Rückfragen.

    Die Liste für die diesjährige Steuererklärung habe ich bereits fertig.

    Vielleicht einfach probieren?

    Gruß Claudia
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo,

    vorrausgesetzt in D sind absetzbar:

    Fahrten zum
    - Arzt
    - Apotheke
    - KG
    - Klinik
    - Rehasport
    - Sanitätshaus
    - Versorgungsamt
    - Behindertenamt der Stadt
    - div. Besuche beim Bürgerbüro zur Änderung von z.B. Gdb Ausweis

    Du brauchst eine Auflistung der gefahrenen Kilometer, sprich Ausgangs und Zieladresse, und eine Bestätigung, dass du z.B. 23x im Jahr bei Dr. xy gewesen bist. Bei Apotheken etc. reichen die Kassenbelege aus. Deshalb immer Kopoíen anfertigen wenn man die evtl. bei der KK zu 1, bzw. 2% regelung einreicht, weil man die häufig nicht zurück bekommt.

    Schöne Grüße
    Kira
     
  5. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    jetzt bin ich schlauer...

    hallo ihr lieben,

    vielen dank für eure antworten. ihr habt mir sehr geholfen!

    wünsche euch noch einen schönen tag, danke nochmal
    viele grüße
    brini
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    und wie sieht es aus, wenn man nicht selber sondern lege mich zum doc udgl fährt bzw. fahren muss?
    gruss
     
  7. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    Hallo Bise,

    ich habe das bei der letzten Steuererklärung nicht unterschieden. Da ich beim Arzt war, wir einen gemeinsamen Haushalt haben, habe ich, wenn auch vom Ehemann gefahren, das als meinen Arztbesuch angegeben.

    Meinst du daß, das vom Finanzamt anders gesehen wird. Habe ich mir ehrlich gesagt keine Gedanken drum gemacht. Wie gesagt, das Finanzamt hatte auch nicht nachgefragt.

    Gruß Claudia
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    Claudia,

    ich habe wissen wollen, ob lege in seiner steuererklärung die fahrten für mich angeben darf/kann? 30 ct pro km, das wäre nämlich ein schönes sümmchen. da lohnte es sich tatsächl. ein fahrtenbuch anzuschaffen.

    gruss
     
  9. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Bise,

    wenn ihr eure Steuern zusammen veranlagt kann er deine Kosten absetzen.

    Gruß
    Kira
     
  10. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    apropos Steuern

    Ab 70% oder dem Merker AG kann man anteilig Garagenmiete und Verschleißreparaturen am Auto, wie z.B. Bremsen angeben. Ebenso ist das bei Umrüstungen, z.B. Sonderlenkrad.

    Bei den Sparkassen soll es für kleines Geld dazu ein "rotes Büchlein" so der Name geben, wo solche Steuertipps für Behinderte drin sind.

    Viel Glück
    Kira
     
  11. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Hallo Bise,

    mein Mann und ich geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, insofern, schreibe ich die Kosten auf mich, selbst wenn er fährt. Spielt ja dann auch keine Rolle.

    Ansonsten bin ich da leider überfragt, ob Mann das für Frau angeben darf.

    Gruß Claudia
     
  12. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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