krankengeld

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Steffi. B, 19. Februar 2003.

  1. Steffi. B

    Steffi. B Guest

    Hi Biggi, wenn Du wegen der gleichen Diagnose vorher schon krank warst, wird dieses zusammengezählt, so war es jedenfalls bei meinem Mann.
    Gruß Steffi
     
  2. Manuela

    Manuela Guest

    Hallo Bergmann,

    wenn du wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben warst
    wird das so viel ich weiß angerechnet.
    Ich bin seit dem 18.01.2001 krankgeschrieben,
    und meine Aussteuerung ist am 18.7.2003.
    Wenn der Rentenversicherungsträger nicht vorher meine Rente genehmigt.
    Aber warum fragst du nicht bei der Kasse nach.
    Diese Auskunft müßen sie dir geben.
    Liebe Grüßle

    Düsi
     
  3. Hallo Biggi,

    ich habe im Oktober einen Brief meiner Krankenkasse bekommen, in dem erklärt wurde:

    "Die Dauer des Krankengeldes beträgt wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Zeiten in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, z.B. wegen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, verlängern diesen Anspruch nicht. Dasselbe gilt bei hinzugetretenen Krankheiten.

    Der 3-Jahres-Zeitraum, ausgehend vom erstmaligen Beginn der Arbeitsunfähigkeit, läuft in Ihrem Fall vom 31.08.2001 bis 30.08.04. Sofern sie in dieser Zeit wegen der jetzigen Krankheit schon einmal arbeitsunfähig waren, mußten wir diese Zeiten mitrechnen.

    Ihr Anspruch auf Krankengeld kann ab Beginn der nächsten dreijährigen Rahmenfrist, also ab dem 31.08.2004 wieder aufleben. Dazu müssen Sie einen neuen Leistungsantrag stellen."

    Ich sollte zum 27.02.03 ausgesteuert werden, also genau 1 1/2 Jahre nach Beginn der Krankschreibung. Ich bin allerdings inzwischen berentet, so daß ich im Moment sowieso kein Krankengeld erhalte.

    Hast Du kein solches Schreiben von Deiner Krankenkasse erhalten? Ich sollte mich mit genau diesem Schreiben beim Arbeitsamt melden, damit ich nach der Aussteuerung von dort Leistungen erhalte und sollten die die Ansprüche ablehnen, wäre das Sozialamt zuständig. Dieses Schreiben kam per Einschreiben/ Rückschein.

    Alles Gute

    Sonja
     
  4. Mecki

    Mecki Guest

    Hallo Biggimaus,

    ich war auch öfters krank. Der MDK hat mir gesagt, daß für dieselbe Krankheit (auch mit Unterbrechungen) nur insgesamt 1 1/2 Jahre Krankengeld bezogen werden können. Es zählen sogar meiner Meinung nach die vom Arbeitgeber bezahlten 6 Wochen, jedenfalls hat das der Experte mir damals so erzählt.

    Was macht denn jetzt Deine Umschulung? Dann würdest Du doch sicher dieses Problem nicht haben. In diesem Fall zahlt wohl dann eine andere Stelle, oder?

    Liebe Grüße Mecki
     
  5. Elke

    Elke Guest

    Hallo Biggi,

    ich habe von März 2001 bis Sep. 2002 Krankengeld bekommen und wurde dann ausgesteuert. Ja, es ist richtig das Krankheitszeiten die durch die selbe Erkrankung entstanden sind angerechnet werden!

    nach der Aussteuerung erhilt ich ein Schreiben der KK und bin mit diesem zum Arbeitsamt, von dort bekomme ich nun Arbeitslosengeld (befristet auf 8 Monate) danach muss man Arbeitslosenhilfe beantragen.

    sollte ein Rentenverfahren anhängig sein, ist es wichtig diesen Antrag auf Arbeitslosenhilfe zu stellen (auch wenn man sie nicht bewilligt bekommt) denn dieser Antrag kann mit etwas Glück von der Rentenkasse als Beitragsfreie Zeit anerkannt werden und wirkt sich dann noch auf die Rente aus.

    ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
    liebe grüße
    elke
     
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