das betrifft auch uns: spartipps für docs

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 25. März 2008.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    das habe ich gefunden, viel spass beim lesen:

    habe ich vollständig übernommen:

    Artikel aus dem niedersächsisches Ärzteblatt 03/2008:


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    Genau sein genügt
    Wer Heilmittel mit Bedacht verordnet, hat keine Schwierigkeiten, im Budget zu bleiben

    Anlässlich von Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen werden immer wieder fehlerhaft ausgestellte Heilmittelverordnungen in erheblichem Umfang festgestellt. Nicht richtlinienkonforme Verordnungen führen natürlich zu Rückfragen der Krankenkassenmitarbeiter. Die Folge ist nicht nur ein unnötiger und zusätzlicher bürokratischer Mehraufwand in der Arztpraxis. Fehlerhafte Verordnungen treiben auch die Heilmittelausgaben in die Höhe. Worauf sollten Sie achten?

    Verordnen Sie richtig!

    Heilmittel sollen ein Krankheit heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie sollen keine „Wellnessbehandlung“ für den Patienten sein.

    Schreiben Sie, was Sie meinen!

    Wenn Sie die im Heilmittelkatalog aufgeführten Bezeichnungen und Abkürzungen verwenden, schließen Sie aus, dass andere, insbesondere höherpreisige Heilmittel abgegeben werden, als die vom verordnenden Arzt gewollten.

    Geben Sie nicht gleich alles!

    Die in der Heilmittel-Richtlinie enthaltenen Verordnungsmengen sind Maximalwerte! Sie brauchen die Verordnungs-Höchstmengen nicht generell bei jeder Schädigung/Funktionsstörung auszuschöpfen

    Nachträgliche Änderungen auf dem Verordnungsblatt nur mit Ihrer Unterschrift!

    Bestätigen Sie Änderungen auf der Heilmittelverordnung immer mit dem Datum und Ihrer Unterschrift! Eine „i. A. – Unterschriftsleistung“ durch Mitarbeiter Ihrer Arztpraxis ist unzulässig. Oder möchten Sie, dass Heilmittel zu Ihren Lasten gehen, die Sie gar nicht verordnet haben?

    Verordnen Sie von Woche zu Woche!

    Geben Sie immer die aus Ihrer Sicht notwenige Anzahl der Maßnahmen in der Woche an. Denken Sie aber daran, dass bei einer Wochenfrequenz von 5 mal die Nachfrage nach einer Folgeverordnung nicht lange auf sich warten lässt!

    Haken Sie nach!

    Der Patient soll aktiv mitarbeiten, um das Therapieziel zu erreichen. Erkundigen Sie sich daher vor jeder Folgeverordnung ob und mit welchem Erfolg die erlernten Übungen in Eigenregie durchgeführt wurden. Eine Folgeverordnung ist nicht immer erforderlich!

    Gruppentherapie hat Vorrang vor Einzeltherapie

    Einzeltherapien sollten Sie nur in zwingenden, medizinisch notwendigen Fällen verordnen. Bei jeder Verordnung ist immer vorrangig die Möglichkeit der Gruppentherapie zu prüfen. Kann vom Therapeuten keine Gruppe zusammengestellt werden, ist dies kein Grund für Sie, die Verordnung in Einzeltherapie umzuwandeln!

    Beurteilen sie Empfehlungen von Therapeuten kritisch!

    Gehen Sie kritisch mit Empfehlungen von Therapeuten in Bezug auf Therapieverlängerungen um. Denken Sie immer daran: Das Regressrisiko tragen Sie, nicht der Behandler!

    Vorrangiges/optionales/ergänzendes Heilmittel!

    Neben einem vorrangigen Heilmittel kann allenfalls noch ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden.
    Ausgeschlossen ist also:

    die Verordnung eines weiteren vorrangigen Heilmittels
    die Verordnung eines zusätzlichen optionalen Heilmittels
    die Aufteilung der Heilmittel bei gleicher Diagnose/ Schädigung/ Funktionsstörung auf ggf. 2 Verordnungen!
    Verzichten Sie auf nicht erforderliche ergänzende Heilmittel!

    Geben Sie die Behandlungszeit an!

    Geben Sie bei der Verordnung von manueller Lymphdrainage immer die Behandlungszeit (30/45/60 Minuten) an. Ansonsten bestimmt jemand Anderes die Dauer! Die Preise für eine 60-minütige (ca. 30 EUR) und für eine 30-minütige (ca. 14 EUR) manuelle Lymphdrainage unterscheiden sich erheblich!


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    SPARTIPP Heilmittel-VO

    Falsch :
    Überweisung an Kollegen
    (Heiße-Kartoffel-Spiel / Schwarzer Peter)
    Folge: - Heilmittelempfehlung per Brief,
    - erneute Patientendiskussion

    Richtig : Indikationskontrolle
    - keine Wellness-Verordnung
    - Erfolgsaussichten bei Langzeit-VO abschätzen
    - Abgrenzung zu Mobilisierung im Alten-/Pflegeheim
    - nicht automatisch Höchstmengen-VO

    ende

    gruss
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Bise,

    leider ist es bekannt und selbst im Heilmittelkatalog steht, dass Heilmittel erst nach erfolgloser medikamentöser Therapie verschrieben werden sollen... Es ist zum Kotzen :mad:. Anders kann man es nicht nennen und ich denke nicht, dass es sich verbessern wird. Hauptsache wir geben im nächsten Jahr ca. 3 000 000 000 (Millarden!) Euro für einen sinnlosen und absolut schwachsinnigen Gesundheitsfonds aus. Das ist ca. die Hälfte der Ausgaben für Physiotherapie...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    @ Jürgen,
    du hast recht.
    doch ist das allen usern hier tatsächlich so bekannt? das wage ich zu bezweifeln, wenn ich so manche beiträge lese.

    rheumis u.a. sind nun mal chronisch krank. sie bedürfen vermehrt der physiotherapie.

    im anfang reichen durchaus anleitungen zur eigenübung aus. das ist unstreitig. doch sobald die krankheit fortschreitet? dann muss individuell behandelt werden. ausserdem sollten die eigenübungen ab und an auch kontrolliert werden durch fachleute.
    war vor einigen wochen in einer reha-klinik. mir wurden eigenübung an geräten gezeigt. dauerte 5 minuten, kontrolle erfolgte nicht, konnte machen, wie ich es für "richtig" hielt. habe ich natürlich ausgeführt. ergebnis: nach 1 woche hatte ich entzündete gelenke, ich habe mir mehr geschadet als genützt. das nur zum thrma eigenübung. ist für gesunde sicherlich ideal, doch kranke mit instabilen gelenken?

    gruppengymnastik für gesunde bzw. patienten, die noch keine bleibenden gelenkschäden haben, ideal. alle machen die gleichen übungen, man "stachelt" sich gegenseitig an, toll.
    doch die kranken, die vieles wg gelenkschutz udgl. nicht mehr machen dürfen bzw. sollten? wenn sie über ihren gelenkstatus top informiert sind, sitzen sie mehrr herum als mitmachen zu können sie dürfen zusehen und ihnen wird sehr deutlich vorgeführt, was hätte sein können, wenn..... jede/r grübelt ab und an über sein schicksal und den verlauf der erkrankung. das ist menschlich und gehört zur bewältigung der krankheit einfach hinzu. doch muss das ausgerechnet durch gruppentherapie immer wieder angeschubst werden?

    wie kann ein vertrauensverhältnis zwischen arzt und patient sich entwickeln, wenn patient spürt, dass er beim arzt ein kostenfaktor geworden ist? verschreibt der doc nix, schont er sein budget und steigert evt. dadurch sein eigenes einkommen. der doc, der sich mehr um die berechtigten belange seiner patienten (=kunden) kümmert als seine eigene interessen wahrzunehmen, wäre doch schön dov (=dauernd ohne verstand). das ist die reale entwicklung. ich plädiere immer wieder für publizität. doch wahrscheinlich stehe ich fast/bald allein.
    gruss
     
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