Notfall gebühr im Quartal, wie oft zu zahlen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 25. März 2008.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo an alle, brauche mal wieder eure hilfe.

    ich blick nicht mehr durch, die kk kann mir auch nicht weiterhelfen.

    wie oft im quartal muss die notfallgebühr bezahlt werden?

    praxisgebühr ist klar: 10 € im quartal, dann ü-scheine zum anderen fachdoc.
    doch was ist, wenn ich am wochenende, feiertagen einen doc brauche? klar beim ersten notall sind dann 10 € fällig. wie sieht es aus, wenn ich den not doc - aus was für gründen auch immer - wiederum konsultieren muss? sind dann für jeden besuch beim not doc - der hier in der region ständig wechselt - erneut 10 € fällig?

    dank der augenblicklichen witterungsverhältnisse kann ich nicht das haus verlassen und die probs häufen sich.
    die docs sind im osterurlaub oder schliessen sich dem aufruf an und ich habe probleme über probleme.

    gruss
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    ich glaube du zahlst jedes Mal 10 Euro wenn du in die Notfalambulanz gehst oder den ärtzlichen Notdienst benötigst.

    Gruß Kuki
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    Danke kuki für die antwort, ich befürchte das auch, da kommt jetzt für mich - da nicht befreit - noch viel zu zahlende euronen hinzu. - habe bereits schon 40 € löhnen müssen.
    gruss
     
  4. Aquarell

    Aquarell Sharpie

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    ja, man muß die Gebühr jedesmal zahlen :mad:
     
  5. Gilla54

    Gilla54 Ruhrpott-Mädel

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    Hallo Bise,

    ich habe das hier beim googlen gefunden:

    Notdienst:
    Im Notdienst an den Wochenenden gilt ab 1.10.04 wieder eine andere Regelung: Bei jeder 1. Inanspruchnahme des Notdienstes im Quartal werden 10 € fällig, danach nicht mehr. Als Beleg reicht die Quittung über die gezahlte Gebühr (hier Notfallgebühr).


    Habe aber eine Anfrage bei meiner Krankenkasse gestartet, sobald ich was konkretes höre, werde ich wieder berichten.
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Du zahlst 1 Mal im Quartal in der normalen Behandlung beim Hausarzt.

    Und

    Du zahlst 1 Mal im Quartal im Notdienst.

    Du bekommst jeweils eine Quittung. Im Notdienst hat diese Quittung einen grauen schrägen Aufdruck mit dem Wort "Notfall".

    Mit dieser Quittung musst Du dann bei allen folgenden Behandlungen im Notfalldienst KEINE Praxisgebühr mehr zahlen. Egal welcher Notarzt Dienst hat.

    Aber : Quittung aufheben, denn ohne Quittung muss man erneut zahlen.

    Aber aufgepasst: Der Notfalldienst ist verschieden geregelt. Nachmittags ist nicht immer Notfalldienst ( nur Mittwochs)
     
    #6 25. März 2008
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2008
  7. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hallo,

    1x pro quartal kann ich bestätigen. ich hab jetzt am 15.03. den notarzt rufen müssen und dann die 10€ bezahlt. am 20.03. um 22:00 mußte ich dann nochmal einen arzt konsultieren und bin zum ärztlichen notfall- und bereitschaftsdienst (zum glück ist die stelle bei uns im ort) gefahren und mußte dort nur die quittung, die ich erhalten hatte, vorzeigen und eben die 10€ nicht mehr zahlen...

    viele grüße und alles gute
    brini
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    ich habe noch nie eine graue quittung mit schrägem aufdruck notfall erhalten.
    war die übliche normale, nur aus dem datum ging hervor - wenn der kalender konsultiert würde - dass es wochenende oder feiertag war.
    ich glaube die praxen kennen diese grauen quittungsblöcke nicht.
    gruss
     
  9. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    hi bise,

    also auf der quittung die ich erhalten habe, steht in grau quer und ganz groß "notfall" drauf... bei uns scheint man die also zu kennen... :)

    viele grüße
    brini
     
  10. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Der Quittungsblock ist weiss, der diagonale Aufdruck "Notfall" in großen Buchstaben ist mittelgrau oder hellgrau.

    Gibt es seit mehreren Jahren und ist eine Vorschrift im Notfalldienst.

    Möglicherweise war es nicht zu Zeiten des Notfalldienstes ?
    (Vertretungsfälle und Fälle bei Streik sind anders)

    Nur diese Quittung gilt im Notfalldienst das ganze Quartal.
     
    #10 25. März 2008
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2008
  11. lupinchen

    lupinchen Neues Mitglied

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    Achtung

    denkt an die unterschiedlichen Bundesländer !!

    Was in Hessen ortsüblich ist, muß z. B. in NRW nicht so sein !!

    Komme aus NRW und habe auch noch nie so eine Notfall-Quittung erhalten.

    Dafür stellt mir mein Rheumatologe eine sog. Notfallüberweisung aus.
    Da steht ärztlich Notfalldienst drauf und die geb ich dann ab. Habe ich sie am Wochenede benötigt holle ich mir eine neue und fertig.

    Gruß.
    Lupinchen
     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei der letzten quittung hat die doc eigenhändig notfall draufgeschrieben.
    die doc hat keine praxis, sie arbeitet nur als notfall doc im auftrag der ärztl. bereitschaftsdienste. das ist hier überall bekannt. dann müsste diese quittung reichen.
    kann nämlich schon wieder nicht laufen. irgendetwas stimmt in meinem gesundheitszustand nicht.
    gruss
     
  13. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    klasse tipp, dessen umsetzung werde ich hier mal verfolgen.
    DANKE
    gruss
     
  14. Aquarell

    Aquarell Sharpie

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    Danke Lupinchen, das wußte ich nicht.

    Ich hab beim notärztl. Dienst zwar ne Quittung bekommen, mußte aber im Kkh nochmal 10€ zahlen.
     
  15. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Eine Überweisung zum Notfalldienst gab es früher in Baden-Württ. einmal. Es gibt sie aber nicht mehr.

    Krankenhäuser haben oft keine allgemeine Sprechstunde (auf Überweisung). Sie sind auch nicht Teil des kassenärztlichen Notfalldienstes.

    Eine unterschriebene Quittung mit Stempel und Notfall drauf geschrieben wird im Allgemeinen anerkannt.
     
  16. Gilla54

    Gilla54 Ruhrpott-Mädel

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    Hallo Bise,

    hab gerade eben eine E-Mail meiner Krankenkasse bekommen:


    ""Sehr geehrte Frau

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Die Praxisgebühr ist im Notfalldienst nur einmal pro Quartal zu zahlen. Sie
    entfällt auch dann nicht, wenn im gleichen Quartal die Praxisgebühr bereits
    bei anderen Ärzten bezahlt wurde.

    Wenn Sie im selben Quartal nochmals einen weiteren Bereitschafts- oder
    Notdienst aufsuchen müssen, ist die Praxisgebühr jedoch nicht erneut zu
    zahlen. Sie legen dann die Quittung vor, die für die Erstinanspruchnahme
    ausgestellt wurde.

    Haben sie weitere Fragen, rufen sie gerne an.""

    I
    ch hoffe, Dir gehts einigermaßen wieder besser, so daß du nicht den Notdienst in Anspruch nehmen musst.
    Einen virtuellen Knuddler für Dich!!
     
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