tatsächlich REGRESSverfahren gegen docs?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 17. März 2008.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    4.653
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    bei Frau Antje
    hallo, mir schwirrts im kopf. andauernd muss ich hören: "dürfen wir nicht aufschreiben, Regressandrohung ist erfolgt!" ich kann es nicht mehr hören.
    deshalb frage ich mal: kennt jem. einen doc, der einen regress wg. medis udgl durchgestanden hat und tatsächlich zahlen musste.

    wohlgemerkt, es handelt sich um verschreibungspflichtige medis oder medis, die bei best. krankheiten zu lasten der gkv verordnet werden können/müssen, weil der patient ihrer bedarf. selbstverständlich bin auch ich der meinung, dass zu lasten der kk nicht alles verschrieben soll; doch medis die mediz. notwendig sind, verschreibungspflichtig sind, die sollte ein doc auch weiter verordnen dürfen, ohne regress befürchten zu müssen.
    gruss
     
  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Dann musst Du eine Gesetzesänderung bewirken Bise

    Zitatanfang

    § 106 Sozialgesetzbuch V Absatz 5a

    ...Bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 vom Hundert hat der Vertragsarzt nach Feststellung durch den Prüfungsausschuss den sich daraus ergebenden Mehraufwand den Krankenkassen zu erstatten...

    Zitatende

    Es wird kein Arzt eine verlorene Regressprüfung in der Zeitung bekannt geben.

    Abgesehen davon ist alleine so ein Prüfverfahren (auch wenn es gut ausgeht) mit wochenlanger Zusatzarbeit verbunden. Und meistens existenzgefährdend, da es über 2 Jahre = 8 Quartale geht.

    Die gesetzliche Regelung ist frei nachzulesen.
     
  3. Brini

    Brini Neues Mitglied

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    Baden
    ja, ich kenne jemanden!!!

    hallo bise,

    eine gute freundin von mir ist hno-ärztin mit eigener praxis und mußte jetzt für 2004 und 2005 insgesamt 35.000 (!!!) euro aus eigener tasche nachzahlen. jetzt ist sie am überlegen, ob sie zumacht... :mad:
    übrigens zählen da nicht nur medis dazu sondern auch untersuchungen, zB. ultraschall... alles genau festgelegt, wie oft man dir in die nebenhöhlen gucken darf... und ja nicht einmal zu viel!!

    viele grüße
    brini
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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  5. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Trotz den zitierten Urteils wurde im Herbst 2007 in Hessen eine große Regresswelle von den Prüfungsausschüssen durchgezogen.

    Das Urteil schützt auch nicht so, wie man es vermutet. Die Kassen und Prüfungsausschüsse bestreiten ganz einfach, dass die Verordnungen nach dem Heilmittelkatalog notwendig waren.

    Im Medikamentenbereich sind das ganz andere Dimensionen. Beispiel: 10.000 Euro Überschreitung im Quartal kommen da ganz schnell zustande. Das ganze mal 8 ergibt dann die Summe von 80.000 Euro Zahlung.

    Die Prüfungsausschusse sind aktiv wie vorher.
     
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